Sie mieten Gewerberäume für Ihr Unternehmen oder vermieten gewerbliche Flächen? Im Gewerbemietrecht gelten andere Regeln als im Wohnraummietrecht: Das gewerbliche Mietrecht kennt nicht die Mieterschutzvorschriften, wie das Wohnungsraummietrecht – dafür gilt weitgehend die Vertragsfreiheit. Das bedeutet häufig sowohl für Mieter als auch für Vermieter: Was Sie unterschreiben, gilt. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Tragweite jeder Klausel kennen, bevor Sie sich langfristig binden.
Ob Ladenfläche, Büro, Gastronomie, Praxis oder Werkstatt – wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Ihren Gewerbemietvertrag. Klar, verständlich und mit dem nötigen Blick fürs Detail.