Vorsorge zu Lebzeiten: Sie möchten Ihre Immobilie an Kinder oder Angehörige übertragen, dabei aber weiterhin darin wohnen oder Mieteinnahmen beziehen? Wir gestalten Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte und Rückforderungsvorbehalte so, dass Sie abgesichert bleiben.
Nach einem Erbfall: Die Immobilie gehört plötzlich mehreren Erben. Wer darf darin wohnen? Wer zahlt die laufenden Kosten? Soll verkauft oder versteigert werden? Wir helfen Ihnen, eine faire Lösung zu finden – oder Ihre Rechte durchzusetzen.
Testament und Nachlassplanung: Wer mehrere Immobilien oder eine gemischt genutzte Immobilie besitzt, braucht eine durchdachte letztwillige Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der testamentarischen Gestaltung.
Schenkung von Immobilien: Die lebzeitige Übertragung kann steuerlich sinnvoll sein – birgt aber Risiken. Wir beraten Sie zu Freibeträgen, Rückforderungsrechten und den Auswirkungen auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Streit in der Erbengemeinschaft: Wenn Erben sich nicht einigen können, droht die Teilungsversteigerung. Wir vertreten Ihre Interessen – ob Sie den Verkauf verhindern oder erzwingen wollen.