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"Damit der Erbfall nicht
zum Streitfall wird."

Rechtsanwalt Alexander Liese
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

"Damit der Erbfall nicht zum Streitfall wird."

Rechtsanwalt Alexander Liese
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei für Immobilien-Erbrecht

Kanzlei für Immobilien-Erbrecht

Mehrfamilienhaus
Für Erblasser + Erben

Die Schnittstelle von Immobilien- und Erbrecht

Sie haben eine Immobilie geerbt oder möchten Ihr Immobilienvermögen für die nächste Generation absichern? Gerade wenn Immobilien zum Nachlass gehören, wird es schnell komplex: Erbengemeinschaften, Teilungsvereinbarungen, Nießbrauchsrechte, steuerliche Gestaltung – Fehler bei der Immobilien-Nachfolge können teuer werden.

Wir verbinden unser Wissen im Immobilienrecht mit erbrechtlicher Expertise und beraten Sie ganzheitlich – ob es um die vorausschauende Planung geht oder um die Lösung akuter Konflikte nach einem Erbfall. Verständlich, strategisch und mit dem Blick auf Ihr Eigentum.

Mann und Frau geben sich die Hand zur Begrüßung
Unterstützung für Ihre Zukunftsplanung

Spezialisierte Beratung

Immobilien sind häufig der größte Vermögenswert in einem Nachlass – und gleichzeitig der komplizierteste. Anders als Geld oder Wertpapiere lassen sich Immobilien nicht einfach aufteilen. Genau deshalb entstehen hier die meisten Konflikte unter Erben.

Unsere Kanzlei hat sich auf diese Schnittstelle spezialisiert. Wir kennen sowohl die immobilienrechtlichen als auch die erbrechtlichen Zusammenhänge und können Sie deshalb umfassend beraten – ohne dass Sie zwischen verschiedenen Anwälten vermitteln müssen. Ob Sie vorsorgen wollen oder bereits mitten in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung stecken: Wir begleiten Sie mit einer klaren Strategie und dem nötigen Durchsetzungsvermögen.

Mehrfamilienhaus
Wir begleiten Ihre Anliegen

Typische Anlässe für eine Beratung

Vorsorge zu Lebzeiten: Sie möchten Ihre Immobilie an Kinder oder Angehörige übertragen, dabei aber weiterhin darin wohnen oder Mieteinnahmen beziehen? Wir gestalten Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte und Rückforderungsvorbehalte so, dass Sie abgesichert bleiben.

Nach einem Erbfall: Die Immobilie gehört plötzlich mehreren Erben. Wer darf darin wohnen? Wer zahlt die laufenden Kosten? Soll verkauft oder versteigert werden? Wir helfen Ihnen, eine faire Lösung zu finden – oder Ihre Rechte durchzusetzen.

Testament und Nachlassplanung: Wer mehrere Immobilien oder eine gemischt genutzte Immobilie besitzt, braucht eine durchdachte letztwillige Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der testamentarischen Gestaltung.

Schenkung von Immobilien: Die lebzeitige Übertragung kann steuerlich sinnvoll sein – birgt aber Risiken. Wir beraten Sie zu Freibeträgen, Rückforderungsrechten und den Auswirkungen auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Streit in der Erbengemeinschaft: Wenn Erben sich nicht einigen können, droht die Teilungsversteigerung. Wir vertreten Ihre Interessen – ob Sie den Verkauf verhindern oder erzwingen wollen.

Frauenhände bedienen ein Festnetztelefon
Unsere Kompetenz zu Ihrem Vorteil

Hilfe bei folgenden Problemstellungen

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz
  • Teilungsversteigerung – Beantragung, Abwehr und strategische Begleitung
  • Beratung bei Grundbuchberichtigung nach Erbfall
  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen mit Immobilienbezug
  • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzung bei Immobilienschenkungen
  • Nießbrauch und Wohnungsrecht 
  • Vorweggenommene Erbfolge: Immobilienübertragung zu Lebzeiten
  • Rückforderung von Schenkungen (z.B. bei Verarmung oder Undank)
  • Vermittlung und Verhandlung zwischen Miterben
  • Bewertung von Immobilien im Nachlass und für Pflichtteilsberechnungen
  • Nachlassverbindlichkeiten und Haftungsrisiken bei geerbten Immobilien

Das sagen unsere Mandanten:

Bewertungsvalidierung Popup Bewertungsvalidierung

Sie können darauf vertrauen, dass wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen!

Soforthilfe:

Was macht uns aus?

  • Wir beginnen in vielen Fällen da, wo andere Anwälte aufgegeben haben. Ein langer Atem und unsere kreative und unkonventionelle Denkweise zahlen sich für unsere Mandanten aus.

  • Verhandlungsgeschick, Durchsetzungskraft und gegebenenfalls der nötige „Biss" zeichnen uns in  Korrespondenz und Verhandlungen aus.

  • Absolute Diskretion, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft zuzuhören sind für uns selbstverständlich. Dabei nehmen wir uns alle Zeit, die es braucht.