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Altenburger Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel 2026/2027 · gültig 01.01.2026–31.12.2027

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen. Ausgenommen sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, Sozialwohnungen, kurzzeitig oder in der Vermieterwohnung möblierter Wohnraum sowie Studenten- und Jugendwohnheime.

2. Baualter und Sanierungsgrad

Für Baujahre ab 1991 veröffentlicht die Tabelle keine gesonderten Sanierungsstufen.

3. Auswertung der amtlichen Mietwerttabelle

Wohnfläche, Baujahr und bei älteren Gebäuden der Sanierungsgrad bestimmen das Tabellenfeld.

4. Hinweise für den oberen Spannenbereich

Die Stadt nennt diese Merkmale beispielhaft, beziffert sie aber nicht. Sie erscheinen nur als Prüfhinweise und verändern den Mittelwert nicht.

5. Hinweise für den unteren Spannenbereich

Auch diese Kriterien sind nicht mit einem festen Betrag oder Prozentsatz veröffentlicht.

Ergebnis: durchschnittliche Nettokaltmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Altenburg.

Die konkrete Einordnung innerhalb der veröffentlichten Spanne ist anhand der unbezifferten Merkmale im Einzelfall zu prüfen; der Rechner erfindet dafür keine Rechenwerte.

Recherchestand: 13.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026/2027 der Stadt Altenburg.


Mietspiegel Altenburg 2026/2027: Mittelwert und Mietspanne richtig einordnen

Der Mietspiegel Altenburg 2026/2027 ordnet Wohnungen anhand von Wohnfläche, Baujahr und bei älteren Gebäuden nach dem Sanierungsstand ein. Zu fast jedem Tabellenfeld nennt er einen Mittelwert sowie eine eigene Unter- und Obergrenze. Der Rechner oben übernimmt diese Werte und weist unbezifferte Wohnwertmerkmale als Prüfhinweise aus.

Ist der Altenburger Mietspiegel einfach oder qualifiziert?

Altenburg veröffentlicht einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Herausgeberin ist die Stadt; erarbeitet wurde die Übersicht mit Wohnungsunternehmen sowie Interessenvertretungen von Mietern und Eigentümern. Die Arbeitsgruppe nahm den Stand am 9. Dezember 2025 zur Kenntnis. Er gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.

Der Anwendungsbereich umfasst nicht preisgebundene Wohnungen, deren Miete in den zurückliegenden sechs Jahren vereinbart oder erhöht wurde. Nicht erfasst sind unter anderem Sozialwohnungen, Wohnheime, vorübergehend vermieteter Wohnraum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Beträge beziehen sich auf die monatliche Nettokaltmiete je Quadratmeter.

Wie findet man das passende Tabellenfeld?

Wohnfläche, Baualtersklasse und gegebenenfalls Sanierungsgrad führen direkt zum passenden Feld. Drei Größenklassen treffen auf sechs Baualters- beziehungsweise Sanierungsausprägungen. Daraus entstehen 18 Tabellenpositionen mit 17 veröffentlichten Werten und einem Leerfeld.

Die Größen wechseln bei 50 und 90 Quadratmetern. Beim Baualter unterscheidet der Mietspiegel Gebäude ab 2011, von 1991 bis 2010, von 1969 bis 1990 und bis 1968. Für die beiden älteren Gruppen ist zusätzlich zwischen grundhaft und teilweise saniertem Wohnraum zu wählen. Als grundhaft saniert gilt eine Wohnung bei mindestens sechs von acht genannten Sanierungsmerkmalen. Für teilweise sanierte Wohnungen von 1969 bis 1990 ab 90 Quadratmetern fehlen genügend Mietwerte; der Rechner schätzt dort nichts.

Wie beeinflussen Ausstattung und Wohnlage die Spanne?

Ausstattung und Wohnlage dienen nur der qualitativen Einordnung innerhalb der Spanne. Die Broschüre nennt neun wertverbessernde und elf wertmindernde Beispiele, vergibt dafür aber keine Beträge oder Punkte. Fußbodenheizung, hochwertige Bodenbeläge oder ein Balkon können für einen höheren Bereich sprechen. Fehlender Keller, einfach verglaste Fenster oder starke Verkehrsbelastung können den unteren Bereich stützen.

Der Rechner verändert den Tabellenwert durch diese Auswahl deshalb nicht. Er hält lediglich fest, welche Merkmale bei der individuellen Beurteilung zu prüfen sind. Eine pauschale Verschiebung in eine jüngere Baujahresklasse sieht die Quelle auch nach einer Modernisierung nicht vor.

Was bedeutet das Ergebnis für die konkrete Miete?

Das Ergebnis zeigt den veröffentlichten Mittelwert und die vollständige Spanne für den Wohnungstyp. Bei 75 Quadratmetern und Baujahr 2000 beträgt der Mittelwert 6,50 Euro je Quadratmeter. Die Spanne reicht von 5,60 bis 7,40 Euro; monatlich sind das 487,50 Euro bei Grenzen von 420,00 und 555,00 Euro.

Diese Zahlen sind eine Vergleichsgrundlage, keine automatische Entscheidung über die zulässige Vertragsmiete. Auch innerhalb der Spanne müssen die konkreten Wohnwertmerkmale und die rechtlichen Voraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens gesondert geprüft werden.

Quelle: Mietspiegel Stadt Altenburg 2026–2027.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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