Mietspiegelrechner Bad Bayersoien
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Bad Bayersoien für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bad Bayersoien.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Bad Bayersoien 2025: Welche Regionalwerte gelten?
Der Mietspiegel Bad Bayersoien 2025 ist Teil des gemeinsamen Mietspiegels der Zugspitz Region. Für die Gemeinde gilt eine eigene regionale Basistabelle. Wohnfläche und Baujahr liefern den Ausgangswert; anschließend verändern veröffentlichte Merkmale diesen Wert in Prozent. Betrachtet wird stets die Nettomiete ohne Betriebskosten.
Ist die gemeinsame Ausgabe ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, die Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erkannten sie am 15. Januar 2025 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Sie gilt vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027 für alle 22 beteiligten Kommunen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Herausgeberin ist die Zugspitz Region GmbH im Zusammenwirken mit den Kommunen und Verbänden.
Einbezogen sind nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 30 bis 150 Quadratmetern. Preisgebundener oder gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnheime, Sammelunterkünfte und höchstens drei Monate vermietete Ferienwohnungen sind ausgeschlossen. Überwiegend möblierter oder verbilligt überlassener Wohnraum lässt sich nicht unmittelbar einordnen.
Welche Basistabelle verwendet Bad Bayersoien?
Bad Bayersoien gehört zur Vergleichsgruppe mit Großweil, Mittenwald, Oberau und Schwaigen. Die Tabelle kombiniert elf Wohnflächen- mit neun Baualtersklassen. Für 80 bis unter 90 Quadratmeter nennt sie beispielsweise 7,82 Euro je Quadratmeter bei Baujahr 1975 bis 1984. In derselben Größenklasse sind es 9,33 Euro für 2018 bis 2024.
Der Rechner wählt das passende Feld und saldiert danach alle Zu- und Abschläge. Die auf Cent berechnete Korrektur wird zur Basis-Nettomiete addiert. Erst dieser angepasste Wert beschreibt den Mittelwert der konkreten Wohnung; ein bloßer Blick auf die Tabelle reicht deshalb nicht. Der Monatswert entsteht anschließend aus dem gerundeten Quadratmeterwert und der Wohnfläche.
Welche Merkmale verändern die Vergleichsmiete?
Eine vermieterseitige Vollsanierung kann bei Baujahren vor 1990 12 Prozent bringen. Mindestens vier veröffentlichte Teilmaßnahmen seit 2010 führen zu 6 Prozent; völlig fehlende Modernisierung mindert um 2 Prozent. Eine Einbauküche oder Terrasse zählt jeweils +6 Prozent, ein allein genutzter Garten +5 Prozent und Barrierearmut +4 Prozent.
Bei der Sanitärausstattung lösen erst mindestens drei Merkmale gemeinsam den Zuschlag von 2 Prozent aus. Einfache Böden führen zu −5 Prozent. Mehrere sich widersprechende Zustände, etwa gehobene und einfache Böden, dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden.
Was bedeutet die Spanne von 20 Prozent?
Die Zweidrittelspanne reicht vom Faktor 0,80 bis 1,20 des berechneten Mittelwerts. Sie zeigt die Streuung vergleichbarer Verträge. Eine Miete innerhalb der Grenzen ist dennoch nicht automatisch zulässig. Abweichungen vom Mittelwert müssen mit Besonderheiten begründet werden, die das Modell nicht bereits bewertet; mietrechtliche Fristen und Grenzen kommen gesondert hinzu.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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