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Baden-Badener Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel 2023 · gilt seit 1. Dezember 2023

1. Wohnung

Anwendbar für 20 bis einschließlich 170 m² und Baujahre bis 2020. Eine Vollmodernisierung darf nur als neues Baujahr gelten, wenn mindestens Fenster, Elektroinstallation, Wasser- und Heizungsleitungen sowie Innenputz erneuert wurden; auch neu geschaffener Wohnraum wird nach dem Jahr der Baumaßnahme eingeordnet.

2. Ausstattung und Wohnungsart

3. Weitere Merkmale

4. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßen- und Wohnlagenverzeichnis gesetzt werden. Bei Bereichsangaben bitte das veröffentlichte Etikett wählen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Baden-Baden. Seit dem 1. Dezember 2025 gilt der Mietspiegel 2023 nach Auskunft der Stadt als einfacher Mietspiegel fort; ein neuer qualifizierter Mietspiegel wird vorbereitet.

Die Spanne von ±6,9 % ist nur bei einer einzelfallbezogenen Begründung anwendbar. Möblierungszuschläge sind amtlich nicht beziffert und werden nicht berechnet. Eigene Ausstattung oder Modernisierung der Mietpartei bleibt unberücksichtigt.

Die Broschüre enthält vier Druckfehler in Tabelle 1; verwendet werden die abweichenden Werte der amtlichen Dokumentation 2023. Quellen: Mietspiegelbroschüre 2023 und amtliche Dokumentation 2023.


Mietspiegel Baden-Baden 2023: Was gilt bis zur Neuausgabe?

Der Mietspiegel Baden-Baden 2023 berechnet die Nettokaltmiete aus Wohnfläche, Baualter, Ausstattung und einer adressbezogenen Wohnlage. Die 2023 qualifiziert veröffentlichte Fassung wird nach Ablauf ihrer Qualifizierung bis zur angekündigten Neuausgabe als einfacher Mietspiegel weiterverwendet.

Welchen Status hat der Mietspiegel aktuell?

Aktuell dient die Ausgabe als einfacher Mietspiegel. Der Gemeinderat hatte die Fortschreibung am 25. September 2023 als qualifiziert anerkannt; sie trat am 1. Dezember 2023 in Kraft. Dieser Qualifizierungszeitraum endete am 30. November 2025. Die Stadt arbeitet an einer Neuerstellung, hat aber noch keine neuere anwendbare Fassung veröffentlicht.

Der Statuswechsel macht die Werte nicht bedeutungslos. Sie bleiben eine städtische Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete, haben jedoch nicht mehr die besondere gesetzliche Vermutungswirkung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels. Für ein konkretes Mieterhöhungsverlangen sind deshalb Status und Begründungsmittel genau zu unterscheiden.

Für welche Wohnungen funktioniert die Berechnung?

Erfasst wird nicht preisgebundener Wohnraum im gesamten Stadtgebiet mit 20 bis 170 Quadratmetern und einem Baujahr bis 2020. Ein- und Zweifamilienhäuser sind eingeschlossen. Nicht erfasst sind unter anderem Sozialwohnungen, Ferienwohnungen, einzelne Zimmer, Penthouse-Wohnungen sowie nur teilweise oder nicht vom Vermieter beheizte Wohnungen.

Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten. Betriebskosten und Zuschläge für Möblierung gehören nicht dazu. Für möblierten Wohnraum nennt die Broschüre keinen berechenbaren Zuschlag; daher lässt sich ein solcher Fall nicht unmittelbar mit dem Rechner bewerten.

Wie entstehen Basiswert und Zu- oder Abschläge?

Sechs Baualtersklassen und 31 Flächenstützwerte bilden 186 Basismieten. Liegt die Wohnfläche zwischen zwei Fünf-Quadratmeter-Werten, wird linear interpoliert. Danach addiert der Rechner feste Eurobeträge je Quadratmeter. Eine barrierefreie Erreichbarkeit bringt etwa +1,16 Euro, eine Dusche im zweiten Bad +0,73 Euro. Eine Warmwasserbereitung über Boiler oder Durchlauferhitzer führt zu −0,83 Euro.

Auch die Lage wirkt als Eurobetrag: einfach −1,04 Euro, mittel ohne Korrektur, gut +1,38 Euro und sehr gut +1,76 Euro je Quadratmeter. Das Straßenverzeichnis unterscheidet teilweise einzelne Hausnummern und Straßenseiten. Selbst finanzierte Ausstattungen bleiben unberücksichtigt.

Wie belastbar ist die Mietpreisspanne?

Die veröffentlichte Spanne beträgt ±6,9 Prozent um den errechneten Mittelwert. Das amtliche Beispiel für 120 Quadratmeter, Baujahr 1940, historische Bauweise, gute Lage, Boiler und Dusche im zweiten Bad ergibt 9,92 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 1.190,40 Euro monatlich.

Abweichungen innerhalb der Spanne müssen mit erheblichen Qualitätsunterschieden oder nicht abgebildeten Merkmalen begründet werden. Die bloße Lage eines Betrags zwischen den Grenzen entscheidet nicht abschließend über seine rechtliche Zulässigkeit. Besonders während der Übergangszeit bis zum neuen Mietspiegel lohnt sich bei Streitfällen eine individuelle Beratung.

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Baden-Baden, Stand 01.12.2023.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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