Binger Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · 12. Fortschreibung · gültig seit 01.01.2025
1. Wohnung und Mietspiegelgruppe
Für das Jahr 1970 überschneiden sich die amtlichen Gruppen I und II. Der Rechner ordnet diesen Grenzfall nicht eigenmächtig zu. Gruppe III setzt eine umfassende Altbaurenovierung ab 1990 mit Doppelverglasung, renoviertem Bad sowie Etagen- oder Sammelheizung voraus.
2. Größenklasse und Ausstattung
Bei genau 60 m² überschneiden sich die beiden amtlichen Bezeichnungen; beide Klassen bleiben deshalb wählbar.
Die Ausstattungsauswahl ist nur in Gruppe I offen. Die Gruppen II bis V setzen Bad und Heizung voraus.
3. Wohnlage
Einfache Lage: insbesondere dichte oder gemischte Bebauung, alte Kernbereiche oder außergewöhnliche Beeinträchtigungen. Mittlere Lage: ohne besondere Vor- und Nachteile und mit ausreichender Verkehrsanbindung. Gute Lage: insbesondere aufgelockerte, ruhige und durchgrünte Bebauung mit guter Zentrumsanbindung. Die Stadt veröffentlicht keine Karte und kein Straßenverzeichnis. In Gruppe I gelten für alle drei Wohnlagen dieselben Werte.
Ergebnis: Mietrahmen der Nettokaltmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bingen am Rhein. Da die amtlichen Tabellen ausschließlich Unter- und Obergrenzen veröffentlichen, weist der Rechner einen Mietrahmen statt eines nicht veröffentlichten Mittelwerts aus.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene, abgeschlossene Wohnungen im Stadtgebiet. Nicht erfasst sind insbesondere Sozialwohnungen, vollständig untervermieteter Wohnraum, Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen sowie gewerblich oder teilgewerblich genutzte Wohnungen. Die Einordnung der konkreten Wohnung innerhalb des Rahmens bleibt eine Prüfung des Einzelfalls.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegel Bingen 2025, allgemeiner Teil, Gruppe I, Gruppe II, Gruppe III, Gruppe IV, Gruppe V und amtliche Übersichtsseite der Stadt Bingen am Rhein.
Mietspiegel Bingen 2025: Welcher Mietrahmen passt zur Wohnung?
Der Mietspiegel Bingen 2025 ordnet Wohnungen in einen veröffentlichten Mietrahmen ein. Bau- oder Renovierungszeit, Wohnfläche, Ausstattung und Wohnlage führen zu einer Unter- und Obergrenze. Einen amtlichen Mittelwert gibt es nicht; der Rechner oben erfindet deshalb auch keinen.
Welchen Rechtscharakter hat der Mietspiegel Bingen?
Er ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Haus & Grund, Mieterschutzverein und Stadtverwaltung haben ihn gemeinsam erstellt. Die zwölfte Fortschreibung gilt seit dem 1. Januar 2025 und wird auf der städtischen Seite weiterhin als aktuelle Ausgabe angeboten.
Die Tabellen gelten für nicht preisgebundene, abgeschlossene Wohnungen im Stadtgebiet. Die Werte sind monatliche Kaltmieten je Quadratmeter; Betriebskosten kommen hinzu. Sozialwohnungen, vollständig untervermieteter Wohnraum, Dienstwohnungen sowie gewerblich oder teilweise gewerblich genutzte Einheiten gehören unter anderem nicht zum Anwendungsbereich.
Wie sind die fünf Tabellengruppen aufgebaut?
Gruppe I erfasst Gebäude bis 1970 und unterscheidet zwischen Bad oder Sammelheizung sowie Bad und Sammelheizung. Gruppe II betrifft die Bezugsfertigkeit von 1970 bis 1990. Gruppe III ist umfassend renovierten Altbauten vorbehalten, wenn die Renovierung ab 1990 unter anderem Doppelverglasung, renoviertes Bad und Etagen- oder Sammelheizung umfasst. Gruppe IV reicht von 1990 bis 2015, Gruppe V beginnt 2015.
Jede Gruppe verwendet drei Größenbereiche: bis 60 Quadratmeter, 60 bis 80 Quadratmeter und über 80 Quadratmeter. Der Wortlaut überschneidet sich genau bei 60 Quadratmetern und beim Jahr 1970. Statt diese amtliche Unschärfe stillschweigend zu entscheiden, lässt der Rechner die zutreffende Quellvariante auswählen.
Welche Rolle spielt die Wohnlage?
Die Wohnlage wird manuell als einfach, mittel oder gut eingeordnet. Kriterien sind etwa Bebauungsdichte, Lärm, Belichtung, Grünflächen und Verkehrsanbindung. Eine amtliche Karte oder Straßenliste gibt es nicht. In Gruppe I hat die Lage keinen Einfluss auf den Mietrahmen; in den Gruppen II bis V werden einfache und mittlere Lage gemeinsam der guten Lage gegenübergestellt.
Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung der Gruppe II mit Bad und Heizung nennt die Tabelle in guter Lage 7,00 bis 8,00 Euro je Quadratmeter. Daraus ergeben sich 560,00 bis 640,00 Euro Kaltmiete im Monat.
Wie ist der Mietrahmen rechtlich zu verstehen?
Unter- und Oberwert beschreiben den amtlich veröffentlichten Rahmen, aber keine automatische Erlaubnis für jede beliebige Miete darin. Die konkrete Einordnung hängt weiterhin von Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung ab. Ebenso beweist ein Betrag außerhalb des Rahmens für sich allein noch keine Unzulässigkeit. Möblierung wird gesondert bewertet und ist im Tabellenwert nicht enthalten.
Quellen: Mietspiegel Bingen am Rhein 2025, allgemeiner Teil; Mietpreistabelle Bingen 2025, Gruppe II.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sachverständigengutachten auch bei Mietspiegeln zulässig
