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Braunschweiger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig seit 08.04.2025

1. Wohnung

Anwendbar auf 20 bis 170 m² in ganzen Quadratmetern. Wohnungen ohne WC oder Badezimmer in der Wohnung sind ausgeschlossen.

2. Art der Wohnung oder des Gebäudes

Nur Merkmale berücksichtigen, die vom Vermietenden gestellt werden.

3. Wohnungsausstattung

Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.

4. Sanitärausstattung

Jedes Merkmal zählt einen Punkt; ab vier Punkten beträgt der Zuschlag einheitlich +0,80 €/m². Badmerkmale beziehen sich auf das am besten ausgestattete Bad.

5. Energetik und Modernisierung

6. Wohnlage

Der Wohnlagewert kann manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden. Bereiche wie „1–17“ gelten laut Mietspiegel für jede zweite Hausnummer.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Braunschweig. Die Zweidrittelspanne reicht von −13 % bis +12 % um den Mittelwert; eine Abweichung innerhalb der Spanne muss durch konkrete, nicht bereits berechnete Wohnwertmerkmale begründet werden.

Die Wohnlagenzuordnung verwendet ausschließlich die von der Stadt veröffentlichten Ganzstraßen-, Einzel- und Bereichsangaben. Unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Braunschweig 2025. Amtliche Übersichtsseite der Stadt Braunschweig.


Mietspiegel Braunschweig 2025: Wie entsteht die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Braunschweig 2025 verbindet eine wohnflächenabhängige Basismiete mit festen Zu- und Abschlägen in Euro je Quadratmeter. Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Modernisierung und die genaue Wohnlage verändern den Ausgangswert. Der Rechner oben führt diese Bestandteile zusammen und zeigt zusätzlich die veröffentlichte Zweidrittelspanne.

Ist der Braunschweiger Mietspiegel qualifiziert?

Ja, der Rat erkannte ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Er trat mit der Amtsblattveröffentlichung am 8. April 2025 in Kraft. Grundlage waren Daten von 3.263 Wohnungen, die von Oktober bis Dezember 2024 erhoben und mit einem Regressionsmodell ausgewertet wurden.

Erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen und Häuser im Stadtgebiet mit 20 bis 170 Quadratmetern. Wohnungen ohne WC oder Bad sowie unter anderem preisgebundener Wohnraum, bestimmte Heime, Untermietverhältnisse und an ein Arbeitsverhältnis gebundene Wohnungen gehören nicht zum Anwendungsbereich. Gemeint ist stets die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten, Stellplatz oder Möblierungszuschläge.

Wie werden Basismiete und Zuschläge berechnet?

Die Tabelle nennt für jeden ganzen Quadratmeter einen Basiswert. Er reicht von 10,83 Euro bei 20 Quadratmetern bis 5,17 Euro bei 170 Quadratmetern. Hinzu kommen absolute Eurobeträge. Die Baujahreskorrektur liegt etwa zwischen 0,00 Euro für 1919 bis 1983 und +1,84 Euro für 2016 bis 2024.

Auch Einbauküche, hochwertiger Boden, elektrische Rollläden, Balkon, Terrasse, Garten, energetische Merkmale und Modernisierungen können zählen. Die Sanitärausstattung wird zunächst mit bis zu fünf Punkten bewertet; daraus entstehen Zuschläge bis 0,80 Euro je Quadratmeter. Maßgeblich sind nur Eigenschaften, die der Vermieter gestellt hat. Selbst finanzierte Mieterausstattung bleibt unberücksichtigt.

Warum ist die genaue Adresse wichtig?

Die Wohnlage liefert einen eigenen Zu- oder Abschlag für die veröffentlichte Adresse. Das Verzeichnis umfasst ganze Straßen, einzelne Hausnummern und Nummernbereiche. Deshalb übernimmt der Rechner nur amtliche Einträge. Bei einem Bereich wie „1–17“ gilt die Angabe laut Broschüre für jede zweite Hausnummer; unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.

Was bedeuten Mittelwert und Zweidrittelspanne?

Der Mittelwert ist die Basismiete zuzüglich aller belegten Korrekturen. Im amtlichen Beispiel ergeben 72 Quadratmeter, Baujahr 1984 und die genannten Merkmale 7,31 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 526,32 Euro monatlich. Die Spanne reicht dort von 6,36 bis 8,19 Euro je Quadratmeter nettokalt.

Allgemein liegt sie 13 Prozent unter bis 12 Prozent über dem Mittelwert. Eine Abweichung muss mit konkreten, noch nicht eingerechneten Wohnwertmerkmalen begründet werden. Die Spanne ist damit ein Prüfrahmen, aber weder jeder Betrag darin automatisch zulässig noch jeder Betrag außerhalb automatisch unzulässig.

Quelle: Mietspiegel von Braunschweig 2025 für nicht preisgebundenen Wohnraum.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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