Calwer Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2026 · gültig seit 1. Juli 2026
1. Wohnung
Anwendbar auf frei finanzierte Wohnungen von 30 bis unter 160 m² mit Baujahr bis 2025 innerhalb der Mietspiegelzonen.
2. Grundausstattung
Gezählt werden die elf in der Broschüre genannten Elemente; ein WC ist Standard und zählt nicht mit.
3. Weitere Wohnwertmerkmale
4. Sanierung und Modernisierung
5. Adresse und Wohnlage
Die Zone kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßen- und Hausnummernbereichsverzeichnis gesetzt werden.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Calw.
Die Zweidrittel-Spanne beträgt ±13 %. Ausstattungselemente zählen nur, wenn sie von der Vermieterseite gestellt wurden. Besonderheiten des Einzelfalls können eine begründete Einordnung innerhalb der Spanne rechtfertigen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegel Calw 2026 und amtliche Dokumentation 2026.
Mietspiegel Calw 2026: Wie bestimmen Zone und Punkte die Miete?
Der Mietspiegel Calw 2026 verbindet 266 Basismieten mit einem detaillierten Punktesystem für Ausstattung, Modernisierung, Verkehr und Gebiet. Er gilt seit dem 1. Juli 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen innerhalb der Calwer Mietspiegelzonen.
Was für ein Mietspiegel ist die Calwer Ausgabe?
Die Stadt hat sie als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB anerkannt. Die Preisstrukturen wurden statistisch aus Wohnungsinseraten der Jahre 2014 bis 2025 abgeleitet und regional auf Calw angepasst. Der Mietspiegel kann zur Begründung und Prüfung dienen, besitzt jedoch nicht den gesetzlichen Status eines qualifizierten Mietspiegels.
Berechenbar sind Wohnungen von 30 bis unter 160 Quadratmetern und bis Baujahr 2025. Dienst- und Werkswohnungen, Heime, Ferienwohnungen, geförderter Wohnraum während der Bindung sowie nicht abgeschlossene Zimmer sind nicht erfasst. Eine Anschrift in Zone X liegt ausdrücklich außerhalb des Anwendungsbereichs.
Wie wählt der Rechner die Basismiete aus?
Die Tabelle unterscheidet 19 Wohnflächen- und 14 Baujahresklassen. Besonders kleine Wohnungen werden in Ein- oder Drei-Quadratmeter-Schritten aufgeteilt; ab 100 Quadratmetern reicht die letzte Klasse bis unter 160 Quadratmeter. Der Rechner folgt den ausdrücklich beschrifteten Klassen der Broschüre.
Ein neutraler Rechenfall mit 70 Quadratmetern, Baujahr 1990 und Zone B beginnt bei 7,52 Euro je Quadratmeter. Die veröffentlichten Flächenklassen besitzen genaue Unter- und Obergrenzen. Deshalb entscheidet die tatsächliche Wohnfläche unmittelbar darüber, welche Tabellenzeile als Ausgangspunkt dient.
Welche Angaben verändern den Calwer Wert?
Heizung, Boden, Bad und Küchenraum bilden die Grundausstattung. Weitere Merkmale reichen von Wohnungstyp und Aufzug bis zu Außenflächen. Beim Bad ergeben höchstens vier der elf aufgezählten Ausstattungselemente −2 Punkte, fünf bis sieben null Punkte und mindestens acht +2 Punkte. Nur vom Vermieter bereitgestellte Ausstattung zählt.
Modernisierungen haben eigene Baujahresgrenzen. Eine seit 1997 modernisierte Gebäudehülle ist beispielsweise nur bis Baujahr 1996 anrechenbar. Die Verkehrsbelastung kann 0, −3 oder −6 Punkte ergeben. Am stärksten wirkt das Gebiet: Zone A zählt −6, B null, C +4, D +9 und E +15 Punkte. Das Straßenverzeichnis ordnet auch einzelne Hausnummernbereiche zu.
Wie entsteht die Spanne im Ergebnis?
Alle Punkte werden zu einer Gesamtzahl addiert und prozentual auf die Basismiete angewandt. Die Zweidrittelspanne liegt anschließend bei ±13 Prozent. Im neutralen Beispiel ergeben sich 6,54 bis 8,50 Euro je Quadratmeter und ein Mittelwert von 526 Euro pro Monat.
Die Spanne berücksichtigt übliche Streuungen und nicht vollständig erfasste Besonderheiten. Sie macht eine Miete innerhalb der Grenzen nicht automatisch rechtmäßig und eine Überschreitung nicht ohne weitere Prüfung unzulässig. Für Mieterhöhungen bleiben insbesondere die konkrete Begründung, Fristen und gesetzliche Begrenzungen relevant.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Untervermietung auch bei Einzimmerwohnungen möglich
WEG-Jahresabrechnung: Wann führen Fehler zur Ungültigkeit?
Mietrecht: Räumungsfrist bei Eigenbedarfskündigung - Neue Chancen in der Berufung
Vermietung von WG-Zimmern: Wer ist für die Energiekosten verantwortlich?
