Coswiger Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025/2026 · gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026
1. Grundangaben
Maßgeblich ist die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung.
Die Datumsgrenze 02./03.10.1990 wird ausdrücklich unterschieden.
Modernisierung: Die Neubauklasse darf für eine ältere Wohnung nur gewählt werden, wenn mehrere wesentliche Bereiche so verbessert wurden, dass sie einem Neubau gleichsteht, oder wenn der Aufwand mindestens ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus ohne Grundstück betrug.
2. Energetische Ausstattung
Der Energiekennwert ist durch den Energieausweis oder den konkreten Energieverbrauch der letzten zwei Jahre nachzuweisen. Diese Gruppe ist amtlich auf 8 Punkte begrenzt.
3. Ausstattung der Wohnung
Es zählt ausschließlich die vom Vermieter gestellte Ausstattung. Die Gruppe ist amtlich auf 14 Punkte begrenzt.
4. Ausstattung des Hauses
Diese Gruppe ist amtlich auf 9 Punkte begrenzt.
5. Lage und Wohnumfeld
Die Versorgungskriterien gelten bei überwiegend fußläufiger Erreichbarkeit von ungefähr 500 m. Die Gruppe ist amtlich auf 6 Punkte begrenzt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Coswig.
Die Stadt veröffentlicht keine Wohnlagenkarte; Lagekriterien werden ausschließlich über die amtliche Punktetabelle berücksichtigt. Vom Mieter geschaffene oder finanzierte Ausstattung sowie durch Dritte bereitgestellte oder betriebene Merkmale (Contracting) bleiben unberücksichtigt. Amtliche Leerfelder werden nicht geschätzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel der Großen Kreisstadt Coswig 2025/2026.