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Dülmener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026

1. Grundangaben

Die Tabellenfelder gelten für 25 bis 120 m² und Baujahre von 1900 bis 2021. Nur Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.

2. Gebäude- bzw. Wohnungsart

±0 %
+10 %
+3 %
+3 %

3. Ausstattung

Alle vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Summe ergeben sich −13 %, −6 %, 0 %, +7 % oder +10 %. Merkmale dürfen nicht zusätzlich als Modernisierung doppelt bewertet werden.

Alternativmerkmale

Positive Merkmale

+2 je Merkmal
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1 je Stellplatz
+1
+1

Negative Merkmale

−1
−1
−1
−1
−1
−2 je Raum

Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Fußbodenheizung nur im Bad, zusätzlicher Kaminofen, separate Dusche, Einbauwanne und Breitbandanschluss.

4. Wohnlage

±0 %
−5 %
+2 %
−7 %
−5 %

5. Modernisierung

Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 1999. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag des Mietspiegels (01.12.2024). Reine Instandhaltung genügt nicht.

2 Punkte
2 Punkte

Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Dülmen. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.

Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Stellplatz-/Garagenmieten, Schönheitsreparaturen und Betriebskosten sind nicht enthalten. Bei einem berücksichtigten Modernisierungszuschlag muss ein bisher nach § 559 BGB erhobener Zuschlag entfallen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Dülmen, Stand 01.12.2024.


Mietspiegel Dülmen 2024: Wie entsteht die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Dülmen 2024 verbindet ein Tabellenfeld nach Baujahr und Wohnfläche mit Korrekturen für Gebäudeart, Ausstattung, Lage und Modernisierung. Der Rechner oben setzt diese Schritte zusammen. Als Ergebnis erhalten Sie einen angepassten Mittelwert und daneben die unveränderte Spanne des gewählten Tabellenfeldes.

Ist der Dülmener Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie schreibt den 2022 neu aufgestellten Mietspiegel zum 1. Dezember 2024 über den Verbraucherpreisindex fort. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Grundlage der ursprünglichen wissenschaftlichen Auswertung war eine Vermieterbefragung mit Stand September 2022.

Erfasst sind unmöblierte, nicht preisgebundene Räume, die ausschließlich dem Wohnen dienen. Die Tabellenbeträge sind Nettokaltmieten. Stellplätze, Garagen, Betriebskosten und Schönheitsreparaturen gehören nicht dazu.

Wie ist die Mietwerttabelle aufgebaut?

Die Tabelle enthält 25 Felder aus fünf Wohnflächen- und fünf Baualtersklassen. Sie reicht von 25 bis 120 Quadratmetern und von Baujahr 1950 bis 2021. Jedes Feld nennt Unterwert, Mittelwert und Oberwert. Bei 75 Quadratmetern und Baujahr 1985 beträgt der Mittelwert beispielsweise 7,40 Euro pro Quadratmeter; die veröffentlichte Spanne liegt bei 6,85 bis 7,90 Euro.

Für Wohnungen von 1900 bis 1949 gilt ein Abschlag von 2 Prozent auf den Mittelwert der ältesten Klasse. Größere Einheiten sind nur als Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus berechenbar. Dann dient die Klasse 101 bis 120 Quadratmeter als Ausgangspunkt, ergänzt um einen Größenabschlag.

Welche Merkmale verändern den Mittelwert?

Gebäudeart, Ausstattung und Wohnlage verändern ausschließlich den Tabellenmittelwert. Ein freistehendes Einfamilienhaus erhält 10 Prozent Zuschlag, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung jeweils 3 Prozent. Die Ausstattung wird über Einzelpunkte erfasst. Je nach Summe reicht die Korrektur von minus 13 bis plus 10 Prozent.

Bei der Lage sind etwa minus 5 Prozent für eine einfache Lage, minus 7 Prozent im Außenbereich oder plus 2 Prozent für eine besonders gute Lage vorgesehen. Für Letztere müssen mindestens drei von vier veröffentlichten Lagevorteilen vorliegen.

Wie wirken Modernisierungen?

Modernisierungen wirken bei ursprünglichen Baujahren bis 1999 über ein eigenes Punktesystem. 6 bis 10 Punkte ergeben 2 Prozent Zuschlag, 11 bis 17 Punkte 9 Prozent. Bei 18 bis 20 Punkten zählt stattdessen das Tabellenfeld des Abschlussjahres der umfassenden Modernisierung, vermindert um 5 Prozent. Doppelbewertungen mit Ausstattungsmerkmalen sind zu vermeiden.

Warum bleibt die Tabellenspanne unverändert?

Die veröffentlichte Spanne bleibt unverändert, weil die Quelle alle Korrekturen nur auf den Mittelwert bezieht. Zu- oder Abschläge können den angepassten Wert sogar über einen Eckwert hinausführen. Das ist kein Widerspruch, sondern Teil des Modells. Gleichwohl entscheidet weder die Spanne noch ihre Überschreitung allein über die rechtliche Zulässigkeit einer konkreten Miete.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Dülmen, Stand 1. Dezember 2024.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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