Emder Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2023 · am 09.08.2026 weiterhin amtlich bereitgestellt
1. Wohnung
Die Broschüre veröffentlicht Werte ausschließlich an den angezeigten Baujahr- und Wohnflächen-Stützpunkten. Mangels amtlicher Regel werden keine Zwischenwerte interpoliert. Bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau gilt dessen Bezugsfertigkeit; grundlegend modernisierte Wohnungen können einer jüngeren Baujahresgruppe zuzuordnen sein.
2. Wohnlage und Gebäude
3. Energiebedarf
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Emden.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und Einfamilienhäuser im gesamten Stadtgebiet. Ausgenommen sind insbesondere nur vorübergehend vermieteter Wohnraum, heimähnliche Unterkünfte, möblierte Teile der Vermieterwohnung, Dienst-/Werkwohnungen und gewerblich oder teilgewerblich genutzte Räume. Bei Einfamilienhäusern ist eine zugehörige Garage im Mietwert enthalten.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel für die Stadt Emden – Fortschreibung 2023.
Mietspiegel Emden 2023: Wie liest man die vier Mietwerttabellen?
Der Mietspiegel Emden 2023 arbeitet mit vier Tabellen für unterschiedliche Gebäude- und Vermietergruppen. Baujahr und Wohnfläche führen zu einem veröffentlichten Stützpunkt mit Mittelwert und Zweidrittelspanne. Lage, einzelne Gebäudearten und der Energiebedarf können diese drei Werte prozentual verändern.
Welchen rechtlichen Charakter hat die Emder Ausgabe?
Sie ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Für die Fortschreibung 2023 wurden die Werte der Ausgabe 2021 anhand zweier Angebotsmietindizes um 8,2 Prozent erhöht. Die Stadt stellte bei der letzten Quellenprüfung weiterhin diese Fassung bereit und nennt darin kein festes Außerkrafttreten.
Der Mietspiegel gilt im gesamten Stadtgebiet für nicht preisgebundene Wohnungen und Einfamilienhäuser. Die Werte sind Nettomonatsmieten je Quadratmeter ohne Betriebs- und Nebenkosten, Möblierungsvergütungen oder sonstige Zuschläge. Bei Einfamilienhäusern ist die zum Mietobjekt gehörende Garage bereits einbezogen. Preisgebundener, nur vorübergehend vermieteter und gewerblich genutzter Wohnraum bleibt außen vor.
Welche Tabelle passt zur Wohnung?
Getrennt werden Reihen- und Doppelhäuser, neuere Mehrfamilienhäuser bei institutionellen Vermietern, neuere Mehrfamilienhäuser bei privaten Vermietern sowie Mehrfamilienhäuser vor 1950. Zusammen enthalten die vier Raster 147 Stützpunktfelder. Jedes Feld nennt Mittelwert, Untergrenze und Obergrenze.
Die Broschüre erklärt keine Interpolation für Baujahre oder Wohnflächen zwischen den Tabellenköpfen. Der Rechner bietet deshalb nur die amtlich ausgewiesenen Stützpunkte an. Er berechnet keine Zwischenwerte, deren Herleitung die Quelle offenlässt. Das hält die Ausgabe nachvollziehbar.
Wie verändern Lage und Energiebedarf den Mietwert?
Je nach Tabelle reicht der Lageabschlag von −6 bis −15 Prozent; bessere Lagen erhalten +11 bis +24 Prozent. Für Reihen- und Doppelhäuser können außerdem Zentrum, freistehende Bauweise und private Vermietung zählen. Ein gesonderter Privatvermieterzuschlag gilt auch für Mehrfamilienhäuser vor 1950.
Bei einem genau 50 Prozent niedrigeren oder höheren Endenergiebedarf gelten tabellenabhängige Zu- oder Abschläge. Die Bezugsverbräuche unterscheiden sich nach Gebäudegruppe und Jahrzehnt. Für Altbauten vor 1950 veröffentlicht die Stadt keine bezifferte Energieregel; der Rechner ergänzt daher keine.
Welche Zahl ist am Ende der Orientierungswert?
Bei überwiegend mittlerer, baujahrestypischer Ausstattung dient der korrigierte Mittelwert als Orientierung. Bei einfacher oder nicht zeitgemäßer Ausstattung empfiehlt die Broschüre die Untergrenze, bei zeitgemäßer oder gehobener Ausstattung die Obergrenze. Beispielhafte Merkmale wie Parkett, Kamin oder Einfachverglasung haben keine eigenen veröffentlichten Prozentsätze.
Ein neutraler Tabellenfall für ein Mehrfamilienhaus bei einer Gesellschaft, Baujahr 1975 und 60 Quadratmeter ergibt 5,55 Euro je Quadratmeter und eine Spanne von 5,00 bis 6,10 Euro. Die Spanne unterstützt die Einordnung, entscheidet aber nicht allein über die rechtliche Zulässigkeit der vereinbarten Miete.
Quelle: Mietspiegel für die Stadt Emden – Fortschreibung 2023.
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