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Frankenthaler Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig seit 01.09.2024

1. Wohnung

Anwendbar auf 30 bis 140 m². Für Tabelle 1 wird die Wohnfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Maßgeblich ist das Jahr der Bezugsfertigkeit, bei Wiederaufbau, Aufstockung, Anbau oder Dachgeschossausbau das jeweilige Bau- beziehungsweise Ausbaujahr.

2. Modernisierung

Nur für Wohnungen bis Baujahr 2001 und Maßnahmen, die der Vermietende seit 01.01.2002 nachträglich ausgeführt hat. Die Maßnahmen müssen den Gebrauchswert gegenüber dem ursprünglichen Zustand wesentlich erhöhen.

0–1 Maßnahmen: ±0 %, 2 Maßnahmen: +1 %, 3 Maßnahmen: +3 %, 4–5 Maßnahmen: +4 %.

3. Art des Gebäudes

4. Sanitärausstattung

Zählen Sie: zweites WC, bodengleiche Dusche, gefliester Fußboden, Handtuchheizkörper und Fenster im Bad.

5. Weitere Wohnungsausstattung

Maßgeblich sind nur vom Vermietenden gestellte Merkmale.

6. Lage

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Frankenthal (Pfalz).

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser. Besondere Wohnraumverhältnisse und die im Mietspiegel genannten gesetzlichen Ausschlüsse sind nicht unmittelbar erfasst. Die Zweidrittelspanne beträgt ±13 %; Besonderheiten des Einzelfalls können eine Einordnung innerhalb dieser Spanne rechtfertigen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Frankenthal (Pfalz) 2024.


Mietspiegel Frankenthal 2024: Warum wird zweimal korrigiert?

Der Mietspiegel Frankenthal 2024 beginnt mit einer wohnflächenabhängigen Basismiete und korrigiert sie in zwei Stufen. Zuerst wirkt das Baujahr, danach folgen Modernisierung, Gebäudeart, Sanitär, weitere Ausstattung und Lage. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil die Quelle mehrere Zwischenwerte auf Cent rundet.

Ist der Frankenthaler Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Die Interessenvertretungen von Vermietern und Mietern haben ihn anerkannt; gültig ist er seit dem 1. September 2024. Die Stadt bereitet zwar eine Neuerstellung vor, auf der amtlichen Bezugsseite war bei der Quellenprüfung aber noch keine neuere anwendbare Broschüre veröffentlicht.

Der Mietspiegel gilt für frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 140 Quadratmetern Wohnfläche und Bezugsfertigkeit bis 2021. Verglichen wird die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten, Stellplatz, Garage sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge.

Wie entsteht die Basismiete pro Quadratmeter?

Die Wohnfläche wird kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Für jede Größe von 30 bis 140 Quadratmetern veröffentlicht die Tabelle einen eigenen Wert. Er reicht von 10,25 Euro bei 30 Quadratmetern bis 8,57 Euro bei 140 Quadratmetern; zwischen 78 und 87 Quadratmetern liegt das Minimum bei 7,80 Euro.

Auf diese Basismiete folgt der Baujahreswert. Sieben Klassen reichen von plus 7 Prozent für Gebäude bis 1918 bis plus 13 Prozent für 2002 bis 2021. Die berechnete Baujahreskorrektur wird auf Cent gerundet und erst dann zur Basismiete addiert.

Welche Merkmale bilden die zweite Korrekturstufe?

Modernisierungsmaßnahmen können je nach Anzahl bis zu 4 Prozent beitragen. Hinzu kommen Gebäudeart, fünf Sanitärmerkmale, Einbauküche, Warmwasserversorgung der Küche, Fahrradabstellplatz, Aufzug, hochwertiger Boden und die fußläufige Nähe zu Kinderbetreuung und Bildung. Für Modernisierungen gelten Bedingungen: Sie zählen nur bei Wohnungen bis Baujahr 2001, wenn der Vermieter sie seit Anfang 2002 vorgenommen und den Gebrauchswert wesentlich erhöht hat.

Die Punkte dieser zweiten Stufe wirken auf die bereits nach dem Baujahr korrigierte Zwischenmiete. Auch dieser Betrag wird vor der Addition auf Cent gerundet. Der Rechner bildet damit die amtliche Rechenfolge nach.

Was zeigt die Beispielwohnung?

Bei 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 steigt die Basismiete von 7,80 Euro zunächst auf 8,03 Euro je Quadratmeter. Gebäude, Sanitär, Küche, Aufzug, Fahrradabstellplatz und Lage ergeben zusammen minus 3 Prozent. Nach der zweiten Rundung bleiben 7,79 Euro je Quadratmeter oder 654,36 Euro monatlich.

Die Zweidrittelspanne beträgt 13 Prozent nach unten und oben; im Beispiel sind das 569,52 bis 739,20 Euro monatlich. Sie bildet Streuung und nicht vollständig erfasste Unterschiede ab. Sie ersetzt weder die Begründung des konkreten Werts noch die rechtliche Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2024 der Stadt Frankenthal (Pfalz).

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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