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Frankfurt (Oder) Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 01.02.2026 bis 31.01.2028

1. Grundangaben

Maßgeblich sind die tatsächliche Wohnfläche, das Jahr der erstmaligen Fertigstellung und nur vom Vermieter bereitgestellte Merkmale. Ein genehmigter, neubaugleicher Um- oder Ausbau kann amtlich ein späteres Baujahr begründen; sogenannte Wendewohnungen gehören in die Klasse 1970 bis 1990.

2. Bad und Küche

Alle zutreffenden Merkmale werden mit ihren amtlichen Punkten gegeneinander aufgerechnet.

Wohnwertmindernde Merkmale
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
Wohnwerterhöhende Merkmale
+10 Punkte
+20 Punkte
+20 Punkte
+10 Punkte

3. Wohnung und Gebäude

Wohnwertmindernde Merkmale
−10 Punkte
−20 Punkte
−20 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−10 Punkte
−40 Punkte
Wohnwerterhöhende Merkmale
+20 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte
+30 Punkte
+10 Punkte
+10 Punkte

4. Energiekennwert

Bis 67: +40 Punkte · über 67 bis 74: +20 Punkte · über 74 bis 109: 0 Punkte · über 109 bis 131: −20 Punkte · über 131: −40 Punkte.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Frankfurt (Oder).

Die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels. Besondere Vor- und Nachteile sind sachgerecht gegeneinander abzuwägen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel Frankfurt (Oder) 2026.


Mietspiegel Frankfurt (Oder) 2026: Wie werden Punkte verrechnet?

Der Mietspiegel Frankfurt (Oder) 2026 liefert für jede Kombination aus Baujahr und Wohnfläche einen Mittelwert mit Dreiviertelspanne. Wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale bestimmen anschließend, an welcher Stelle innerhalb der passenden Halbspanne die Wohnung einzuordnen ist.

Wie lange gilt der qualifizierte Mietspiegel?

Die amtliche Broschüre weist ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB aus. Interessenvertreter der Vermieter und Mieter haben ihn anerkannt. Der verbindlich veröffentlichte Zeitraum reicht vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2028; Stichtag der zugrunde liegenden Mietdaten war der 1. September 2025.

Erfasst werden überwiegend vorkommende, freifinanzierte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Einheiten. Vorausgesetzt sind Innen-WC, Bad oder Dusche und Sammelheizung. Ein- und Zweifamilienhäuser, geförderte, möblierte oder gewerblich genutzte Wohnungen sowie Wohnheime fallen beispielsweise nicht unter die Tabelle.

Wie wird der Ausgangswert ausgewählt?

Vier Größenklassen treffen auf fünf Baujahresklassen. So entstehen 20 vollständig bezifferte Tabellenfelder. Die Wohnflächen reichen von unter 40 bis mindestens 90 Quadratmetern, die Baujahre von bis 1949 bis 2010–2025. Eine eigene Wohnlagenmatrix gibt es nicht; das Wohnumfeld wird nur über einzelne Merkmale bewertet.

Feld A4 beruht lediglich auf zehn Mietwerten. Der Wert wird deshalb angezeigt, aber mit dem amtlichen Hinweis auf die geringe Aussagekraft. Modernisierungen verschieben das Baujahr nicht pauschal. Nur ein genehmigter Um- oder Ausbau mit Neubauanforderungen kann ein abweichendes Fertigstellungsjahr begründen.

Wie beeinflusst der Punktsaldo die Miete?

Die Orientierungshilfe enthält 31 bezifferte Merkmale. Alle Minus- und Pluspunkte werden algebraisch verrechnet; der verwendete Saldo ist auf −100 bis +100 begrenzt. Bei einem Minus zählt die Differenz zwischen Mittelwert und unterer Grenze, bei einem Plus die Differenz zur oberen Grenze.

Im amtlichen Minusbeispiel liegt der Mittelwert bei 6,02 Euro und die Spanne bei 4,89 bis 7,05 Euro. Ein Saldo von −20 Prozent zieht 0,23 Euro ab. Das Ergebnis beträgt 5,79 Euro je Quadratmeter. Bei Energiekennwerten ohne Warmwasserbereitung werden vor der Einordnung 20 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr addiert.

Ist ein Spannenwert automatisch zulässig?

Nein, die Spanne bildet die Streuung vergleichbarer Wohnungen ab und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Der Rechner macht Tabellenfeld, Merkmale, Punktsaldo und Rechenweg vollständig sichtbar. So lässt sich prüfen, ob die tatsächliche Wohnung sachgerecht eingeordnet wurde.

Eine Bestandsmiete außerhalb der veröffentlichten Grenzen wird durch den Mietspiegel nicht automatisch unzulässig. Umgekehrt genügt ein Wert innerhalb der Spanne nicht allein für jede Mieterhöhung. Zusätzlich müssen die mietrechtlichen Voraussetzungen und die zeitlichen Grenzen eines Erhöhungsverlangens erfüllt sein.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Frankfurt (Oder) 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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