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Freiburger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 · gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für 20 bis 150 m². Maßgeblich ist das Jahr der Bezugsfertigkeit; bei Wiederaufbau, Aufstockung, Anbau oder Dachgeschossausbau gelten die besonderen Baujahrhinweise der Broschüre.

2. Modernisierung und Sanierung

Nur vom Vermieter durchgeführte Maßnahmen an Gebäuden bis einschließlich Baujahr 1990. Voll- und Teilmodernisierung dürfen nicht kombiniert werden.

Eine Fußbodenerneuerung darf beim Erreichen der Vier-Maßnahmen-Schwelle nicht zugleich mit dem Merkmal „neuwertiger/gepflegter Bodenbelag“ angesetzt werden.

3. Wohnungstyp und Fußboden

Wohnungstyp

Fußboden in mehr als 50 % der Wohn- und Schlafzimmer

4. Weitere Ausstattung und Beschaffenheit

Nur vom Vermieter bereitgestellte oder eingebaute Merkmale ansetzen.

5. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden. Bei Bereichsangaben wählen Sie das wörtlich veröffentlichte Etikett.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Freiburg.

Die Zweidrittel-Spanne beträgt im Schnitt ±20 %. Ihre Ausnutzung erfordert eine Begründung im Einzelfall und ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Für besondere Wohnraumverhältnisse und Wohnungen außerhalb von 20 bis 150 m² ist der Mietspiegel nicht oder nicht unmittelbar anwendbar.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Freiburg 2025/2026 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Freiburg 2025/2026: Wie entsteht der Mittelwert?

Der Mietspiegel Freiburg 2025/2026 ordnet eine Wohnung nach Wohnfläche und Baualter ein. Anschließend verändern Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage die Basismiete. Der Rechner gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 20 bis 150 Quadratmetern und weist die Nettokaltmiete aus.

Wie lange gilt der Freiburger Mietspiegel?

Die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Die Interessenvertretungen erkannten ihn am 23. September 2024 an, der Gemeinderat am 10. Dezember 2024. Die angekündigte Fortschreibung für 2027/2028 ist noch nicht die anwendbare Grundlage.

Nicht erfasst sind unter anderem preisgebundene Wohnungen, Heime, soziale Einrichtungen, überwiegend möblierter Wohnraum und Wohnungen ohne Küche oder Küchenanschlüsse. Betriebskosten, Stellplätze sowie Zuschläge für Möblierung oder Untervermietung gehören nicht zur Nettokaltmiete.

Was bestimmt die Freiburger Basismiete?

Die Tabelle verbindet jede ganzzahlige Wohnfläche von 20 bis 150 Quadratmetern mit elf Baualtersklassen. Insgesamt enthält sie 1.441 Werte. Da die Broschüre keine Regel für Dezimalflächen vorgibt, verlangt der Rechner eine ganze Quadratmeterzahl. Er interpoliert und rundet keine nicht veröffentlichten Zwischenwerte.

Auf den Ausgangswert werden alle passenden Prozentpunkte addiert. Voll- oder Teilmodernisierungen zählen nur bei Baujahren bis einschließlich 1990. Eine Vollsanierung ab 2021 bringt beispielsweise +22 Prozent, eine Teilmodernisierung mit mindestens vier festgelegten Maßnahmen ab 2021 +11 Prozent.

Welche Ausstattung und Lage verändern das Ergebnis?

Eine Standard-Einbauküche bringt +8 Prozent, gepflegter oder hochwertiger Boden jeweils +6 Prozent. Sichtbare Installationsleitungen führen zu −9 Prozent, eine Souterrainwohnung zu −3 Prozent. Es zählen nur Merkmale, die der Vermieter bereitgestellt hat. Nicht bezifferte Kriterien aus den weiteren Broschürentabellen verändert der Rechner nicht automatisch.

Das amtliche Adressverzeichnis ordnet jede erfasste Straße oder Hausnummer einer Wohnlage zu. Die Korrekturen reichen von ±0 Prozent für S3/S4 bis −16 Prozent für TH0/TH1 in Tuniberg oder Hochdorf. Bei einer unbekannten Adresse bleibt eine manuelle Prüfung nötig; der Rechner erfindet keine Lage.

Wie ist die Spanne von ±20 Prozent zu verstehen?

Sie umfasst zwei Drittel der vergleichbaren Mietwerte und liegt 20 Prozent unter bis 20 Prozent über dem ermittelten Mittelwert. Im amtlichen Beispiel ergeben 84 Quadratmeter, Baujahr 1978 und saldiert +15 Prozent eine Korrektur von 1,49 Euro. Aus 9,91 Euro werden 11,40 Euro je Quadratmeter und 957,60 Euro monatlich.

Die Cent-Rundung des Korrekturbetrags erfolgt vor der Addition zur Basismiete. Die Spanne gibt anschließend Raum für sachlich begründete Besonderheiten, erlaubt aber nicht automatisch jeden darin liegenden Betrag. Rechtliche Fristen, Kappungsgrenzen und die formale Begründung einer Mieterhöhung sind separat zu prüfen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Freiburg 2025/2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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