Göttinger Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · gültig seit 01.05.2025
1. Grundangaben
Der Mietspiegel gilt nur für Wohnflächen von 25 m² bis 150 m². Einbauküchen und Einbauschränke gelten nicht als schädliche Möblierung.
2. Fenster, Freisitz, Heizung und Boden
Nur Merkmale auswählen, die vom Vermieter gestellt wurden. Standardmerkmale bleiben mit ±0 Punkten neutral.
3. Küche, Außenflächen und Wohnungsart
4. Bad, Zugang und Grundriss
5. Energie, Haustechnik und Modernisierung
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Göttingen. Er bildet die mit Wohnwertpunkten eingegrenzte Mietenspanne ab.
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Weitere Besonderheiten des Einzelfalls können innerhalb der ermittelten Spanne zu würdigen sein.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der amtliche Mietspiegel 2025 und der amtliche Methodenbericht zur Fortschreibung 2025.
Mietspiegel Göttingen 2025: Wie bestimmen Wohnwertpunkte die Spanne?
Der Mietspiegel Göttingen 2025 liefert über Wohnfläche und Baualter ein Tabellenfeld mit Mittelwert und Zweidrittelspanne. Positive und negative Wohnwertmerkmale werden danach zu einer Punktesumme zusammengeführt. Der Rechner setzt diese Summe in den veröffentlichten Einzelwert oder einen von vier Spannenabschnitten um.
Ist der Göttinger Mietspiegel einfach oder qualifiziert?
Die Stadt bezeichnet ihn ausdrücklich als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Die aktuelle Ausgabe gilt seit 1. Mai 2025 und schreibt den Mietspiegel 2023 anhand des Verbraucherpreisindex fort. Ein festes kalendarisches Enddatum nennt die Broschüre nicht.
Erfasst ist nicht preisgebundener Wohnraum im Stadtgebiet mit 25 bis 150 Quadratmetern. Ausgenommen sind unter anderem preisgebundene oder überwiegend gewerblich genutzte Wohnungen, bestimmte Heime, Untermietverhältnisse, möblierter Wohnraum sowie Dienst- und Werkswohnungen. Einbauküchen oder Einbauschränke allein gelten dabei nicht als schädliche Möblierung.
Wie ist die Mietspiegeltabelle aufgebaut?
Vier Größenklassen treffen auf vier Baualtersgruppen: vor 1946, 1946 bis 1977, 1978 bis 2015 sowie ab 2016. Damit entstehen 16 vollständig bezifferte Tabellenfelder. Jedes nennt arithmetischen Mittelwert, Spannenunterwert und Spannenoberwert der Nettokaltmiete.
Die Orientierungshilfe enthält 40 bezifferte Merkmale. Fenster, Balkon, Heizung, Boden, Stellplatz, Garten, Wohnungstyp, Bad, Barrierefreiheit, energetische Qualität und Modernisierung können die Summe erhöhen oder senken. Gegensätzliche Ausprägungen werden nicht gleichzeitig gerechnet. Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Eigenschaften.
Welche Punktesumme führt zu welchem Ergebnis?
Bei −4 bis +4 Punkten gilt genau der Mittelwert. Werte von −9 bis −5 oder +5 bis +9 führen jeweils in die näher am Mittelwert liegende Hälfte der unteren beziehungsweise oberen Spanne. Abweichungen bis höchstens −10 oder ab +10 Punkten nutzen den jeweiligen äußersten Halbabschnitt.
Im amtlichen Beispiel ergeben 90 Quadratmeter, Baujahr 1905 und fünf positive Punkte einen Mittelwert von 8,64 Euro und eine Gesamtspanne von 6,76 bis 10,22 Euro je Quadratmeter. Maßgeblich wird der Bereich von 8,64 bis 9,43 Euro, monatlich 777,60 bis 848,70 Euro.
Welche Sonderregeln gelten für Energie und Modernisierung?
Die Energiegrenzen unterscheiden sich nach Baualter. Für Gebäude ab 2016 ist nur ein positiver Punktwert bei weniger als 50 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr veröffentlicht. Eine Vollmodernisierung zählt +3 Punkte. Schadhafte Fassade und fehlende Dach- oder Geschossdeckendämmung wirken nur bei Baujahren bis 1970 negativ. Bei jüngeren Gebäuden sperrt der Rechner diese Auswahl.
Der ermittelte Bereich bildet eine statistische Orientierung. Er macht nicht jeden Betrag darin automatisch rechtlich zulässig und belegt bei einer Überschreitung nicht ohne weitere Prüfung eine unzulässige Miete.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Maklerfotos der Mietwohnung: Welche Datenschutzrechte haben Mieter?
Kostenverteilung im Wohnungseigentum: Wer zahlt die Balkonsanierung?
Garage und Wohnung: Können sie getrennt gekündigt werden?
WEG Umlaufbeschluss: Nur exakte Inhalte sind zulässig
