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Gelderner Mietspiegelrechner

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand 01.08.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Der Mietspiegel erfasst Wohnungen ab 35 m² und Häuser. Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung; Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Die Sanierungseinstufung verlangt laut Mietspiegel strenge Anforderungen.

Die ursprüngliche Baujahresgruppe wird verwendet.

2. Wohnlage, Geschoss und Gebäudeart

%

Einfache Wohnlage
Außerortslagen und Außenbereiche mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen oder außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm und sonstige Immissionen.

Normale Wohnlage
Die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in normalen Wohnlagen. Dazu zählen auch die Ortskerne der zur Stadt Geldern gehörenden Ortschaften.

Gute Wohnlage
Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und in der Nähe von Grün- und Waldflächen.

Für Erdgeschosswohnungen und Wohnungen ab dem 3. Obergeschoss nennt der Mietspiegel lediglich einen möglicherweise geringeren Mietpreis, aber keinen festen Abschlag. Bei einem Fahrstuhl kann sich die Beurteilung ändern.

Gebäudeart

±0 %
+10–15 %
+15–25 %
%
%

Für einen Garten zur Eigennutzung sind bei Berücksichtigung 5 bis 10 % veröffentlicht. Die genaue Einordnung innerhalb der Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung.

3. Energie und besondere Ausstattung

%
+10 %
+5 %
+5 %
+3 %
+10 %
%
%

Für Kellerraum und Fahrstuhl sind bei Berücksichtigung mindestens 3 % anzusetzen. In den Gruppen IV und V ist der Energiezuschlag nur für ein Passivhaus und dort fest mit 10 % veröffentlicht.

4. Abschläge bei Abweichungen vom Standard

Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrstypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Zentralheizung und Bad/WC voraus.

−6 %
−6 %
−6 %
−10 %
−10 %
−6 %
−2 %
−5 %
%
%

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Geldern. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Wohnflächen- und Baujahresgruppe; Zu- und Abschläge werden prozentual darauf angewandt.

Die Richtwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Die Auswahl innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung. Geschosslage, Belichtung, Belüftung, Zustand und sonstige nicht bezifferte Besonderheiten werden nicht automatisch bepreist. Bei Zuschlägen in den Gruppen I bis IV begrenzt der Rechner das Ergebnis auf den Richtwert der passenden Wohnflächenklasse in Gruppe V.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Geldern, Stand 01.08.2025.


Mietspiegel Geldern 2025: Wie wird aus dem Richtwert die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Geldern 2025 nennt 20 monatliche Mietrichtwerte für normale Wohnlage und baujahrstypische Ausstattung. Der Rechner oben wählt den passenden Durchschnittswert aus und wendet anschließend die veröffentlichten prozentualen Zu- und Abschläge an.

Was für ein Mietspiegel ist die Gelderner Ausgabe?

Die Broschüre mit Stand 1. August 2025 bezeichnet sich als Richtlinie für nicht preisgebundenen Wohnraum. Sie ordnet sich nicht ausdrücklich als einfacher oder qualifizierter Mietspiegel nach §§ 558c oder 558d BGB ein. Deshalb sollte ihr Rechtscharakter nicht über die Angaben der Quelle hinaus aufgewertet werden.

Erfasst werden Wohnungen ab 35 Quadratmetern sowie Häuser im Stadtgebiet. Die Richtwerte sind Nettomieten ohne Betriebs- und Nebenkosten. Als Standard gelten eine abgeschlossene Wohnung, Zentralheizung, Bad und WC sowie normale Lage und Ausstattung.

Wie finden Sie den Tabellenrichtwert?

Fünf Baujahresgruppen reichen von „bis 1989“ bis „ab 2020“. Vier Flächenklassen beginnen bei 35 bis 55 Quadratmetern und enden bei Wohnungen über 95 Quadratmetern. Eine 75-Quadratmeter-Wohnung von 1995 startet beispielsweise bei 6,70 Euro pro Quadratmeter. Die Tabelle veröffentlicht keine Unter- und Obergrenzen.

Welche Besonderheiten verändern den Wert?

Zuschläge gibt es unter anderem für Einfamilienhaus, Eigengarten, hohen Energiestandard, Wärmepumpe, gute Wohnlage, Keller, Fahrstuhl oder Etagenheizung. Abschläge betreffen beispielsweise fehlende Isolierverglasung, Beheizung, Warmwasser, Bad oder WC sowie einen ungünstigen Grundriss. Bei veröffentlichten Bandbreiten bleibt die konkrete Prozentwahl eine begründungsbedürftige Einzelfallentscheidung.

Alle gewählten Prozente werden zunächst saldiert und dann gemeinsam auf den Richtwert angewandt. Ein positiver und ein negativer Posten können sich also teilweise ausgleichen. Die einfache Wohnlage erlaubt je nach Lage und Immission einen Abschlag bis zehn Prozent; bei guter Wohnlage gelten abhängig von der Baujahresgruppe drei oder fünf Prozent Zuschlag.

Komplett sanierte Gebäude der Gruppen I und II dürfen unter strengen Voraussetzungen in Gruppe IV eingeordnet werden. Dafür müssen unter anderem Dämmung, Elektroinstallation, Bäder und Heizungsanlage erneuert sein.

Warum kann der Rechner einen Zuschlag begrenzen?

Die Quelle setzt eine Obergrenze: Zuschläge dürfen in den Baujahresgruppen I bis IV nicht zu einer höheren Miete führen als der flächengleiche Richtwert der Gruppe V. Der Rechner berechnet daher zunächst sämtliche Merkmale und kappt erst danach einen zu hohen Endwert. So bleibt die veröffentlichte Neubaugrenze sichtbar.

Was bleibt trotz Berechnung offen?

Geschosslage, Belichtung, Belüftung und weitere Objektbesonderheiten können den Mietwert beeinflussen, sind aber nicht immer beziffert. Der ausgegebene Richtwert ist daher eine Orientierung und kein automatisch rechtlich zulässiger Betrag. Für eine Mieterhöhung müssen zudem die tatsächlichen Merkmale, die Begründung und alle weiteren gesetzlichen Anforderungen geprüft werden.

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Geldern, Stand 1. August 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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