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Gießener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig ab 01.07.2026

1. Wohnung

Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Gießener Stadtgebiet mit 20 bis 150 m². Für die Basismiete wird die Wohnfläche amtlich auf volle Quadratmeter gerundet; Baujahre ab 2024 sind nicht abgebildet.

2. Wohnlage

Wohnlage und Nahversorgung können manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden.

3. Art der Wohnung und Sanitärausstattung

Einliegerwohnung: Vom Hauseingang sind weniger als vier Wohnungen erreichbar und die Wohnung ist der Hauptwohnung nachrangig.

Badmerkmale – je zutreffendem Merkmal ein Punkt

Maßgeblich ist das am besten ausgestattete Badezimmer; nur vom Vermieter gestellte Merkmale zählen.

0 Punkte: ±0,00 €/m² · 1 Punkt: +0,18 €/m² · 2 Punkte: +0,37 €/m² · mehr als 2 Punkte: +0,54 €/m².

4. Ausstattung der Wohnung

5. Modernisierungen

Nur nachträglich vom Vermieter durchgeführte Maßnahmen berücksichtigen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Gießen.

Die Zwei-Drittel-Spanne von −13 % bis +12 % darf nur bei nicht abgebildeten Merkmalen oder einer wesentlich stärkeren Abweichung vom ortsüblichen Standard ausgeschöpft werden. Selbst geschaffene, nicht vom Vermieter erstattete Ausstattungen werden nicht berücksichtigt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Gießen 2026, Fortschreibungsdokumentation 2026 und Dokumentation der Neuerstellung 2024.


Mietspiegel Gießen 2026: Wie werden Basismiete und Merkmale addiert?

Der Mietspiegel Gießen 2026 beginnt mit einer Basismiete für die Wohnfläche und ergänzt feste Eurobeträge für Baujahr, Lage und Ausstattung. Der Rechner oben zeigt daraus den Mittelwert und die Zwei-Drittel-Spanne. So bleibt nachvollziehbar, welches Merkmal welchen Anteil am Ergebnis hat.

Ist der Gießener Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die Stadtverordnetenversammlung erkannte die Fortschreibung am 25. Juni 2026 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Sie gilt seit dem 1. Juli 2026. Ausgangspunkt ist die Neuerhebung zum 1. Juli 2023; die Mietwerte wurden zum Fortschreibungsstichtag 1. Juli 2025 angepasst.

Der Mietspiegel erfasst nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet mit 20 bis 150 Quadratmetern und bis zum Baujahr 2023. Preisgebundene Wohnungen, bestimmte Wohnheime, vorübergehend überlassener Wohnraum sowie einige gemischte oder nicht abgeschlossene Nutzungen sind ausgeschlossen oder nicht unmittelbar abgebildet. Betriebskosten sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge zählen nicht zur Nettokaltmiete.

Wie wird der Quadratmeterwert berechnet?

Die Basistabelle enthält für jeden ganzen Quadratmeter von 20 bis 150 einen Wert. Eine Dezimalfläche wird nur für die Tabellenauswahl kaufmännisch gerundet; die Monatsmiete verwendet anschließend die tatsächlich eingegebene Fläche. Danach werden alle zutreffenden Beträge je Quadratmeter addiert.

Die Baujahreszuschläge reichen bis +1,61 Euro für 2020 bis 2023. Wohnlage 2 führt zu 0,67 Euro Abschlag, während fußläufige Nahversorgung bis 500 Meter 0,30 Euro Zuschlag bringt. Weitere Beträge betreffen Wohnungstyp, Bad, Küche, Balkon, Tiefgaragenstellplatz, Fenster und Modernisierungen. Bei der Badkategorie zählt die Punktsumme; angesetzt wird nur eine der vier Stufen.

Warum fragt der Rechner die genaue Adresse ab?

Das amtliche Verzeichnis unterscheidet nicht nur Straßen, sondern teilweise Hausnummernbereiche und Zusätze. Es liefert zwei getrennte Informationen: Wohnlage 1 oder 2 sowie die Nähe zur Nahversorgung. Beides kann sich innerhalb derselben Straße ändern.

Bei einem eindeutigen Treffer setzt der Rechner die veröffentlichten Werte. Bleibt die Eingabe unklar oder fehlt sie im Verzeichnis, ist eine manuelle Prüfung nötig. Eine unbekannte Adresse wird nicht der vermeintlich wahrscheinlichsten Lage zugeordnet.

Was bedeutet die Spanne im Ergebnis?

Die durchschnittliche Vergleichsmiete wird von einer Spanne von −13 bis +12 Prozent umgeben. Im amtlichen Beispiel mit 65 Quadratmetern, Baujahr 2005, Lage 1, Einbauküche, offener Küche und einem Badpunkt entstehen 9,89 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 642,85 Euro monatlich. Die Monatsspanne reicht von 559,28 bis 719,99 Euro.

Ein anderer Punkt innerhalb der Spanne verlangt ein nicht erfasstes Merkmal oder eine wesentlich andere Qualität als üblich. Die Grenzen sind daher kein frei verfügbares Rechenpolster. Außerdem sagt die Einordnung allein noch nicht, ob eine konkrete Miete oder Erhöhung rechtlich zulässig ist.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Universitätsstadt Gießen 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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