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Mietspiegelrechner Grainau

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Grainau für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Grainau.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Grainau 2025: Was steckt hinter dem Rechenergebnis?

Der Mietspiegel Grainau 2025 verwendet die gemeinsame Systematik der Zugspitz Region. Grainau gehört dabei zu einer festgelegten kommunalen Vergleichsgruppe mit eigener Basistabelle. Der Rechner verbindet das Tabellenfeld für Größe und Baualter mit allen zutreffenden Prozentmerkmalen. Ausgewiesen wird die Nettomiete ohne umlagefähige Betriebskosten.

Warum gilt die Ausgabe als qualifiziert?

Die wissenschaftliche Erstellung und die Anerkennung vom 15. Januar 2025 erfüllen die Anforderungen des § 558d BGB. Damit besitzt die Ausgabe den Status eines qualifizierten Mietspiegels. Sie ist ab 1. Februar 2025 für zwei Jahre bis einschließlich 31. Januar 2027 vorgesehen. Zugspitz Region GmbH und Kommunen treten als Herausgeber auf.

Berechenbar sind frei finanzierte Wohnungen sowie vermietete Häuser ab 30 bis maximal 150 Quadratmeter. Ausgeschlossen sind unter anderem geförderte Wohnungen, Wohnheime, soziale Einrichtungen und gewerblich genutzter Wohnraum. Bei einer überwiegend möblierten oder nicht abgeschlossenen Wohnung kann der Mietspiegel nicht ohne Weiteres angewandt werden.

Woher kommt Grainaus Basis-Nettomiete?

Grainau teilt die maßgebliche Tabelle mit Krün, Wallgau, Bad Kohlgrub, Farchant und Uffing am Staffelsee. Darin werden elf Größenbereiche mit neun Baualtersklassen gekreuzt. Eine 30 bis unter 40 Quadratmeter große Wohnung startet je nach Baujahr zwischen 9,34 und 14,04 Euro je Quadratmeter. Bei 130 bis 150 Quadratmetern reichen die veröffentlichten Felder von 8,70 bis 9,86 Euro.

Für 84 Quadratmeter und ein Baujahr 1978 gilt 8,57 Euro als Basis. Der Wert allein beschreibt noch keine konkrete Wohnung. Ein Saldo von beispielsweise +15 Prozent erhöht ihn nach der amtlichen Rundungsfolge auf 9,86 Euro je Quadratmeter. Daraus entstehen 828,24 Euro im Monat, bevor die Spanne betrachtet wird.

Wie verändern Modernisierung und Ausstattung den Wert?

Eine Vollsanierung seit 2010 kann für Wohnungen vor Baujahr 1990 +12 Prozent bringen. Eine Teilmodernisierung mit wenigstens vier definierten Maßnahmen zählt +6 Prozent. Fehlt jede Modernisierung, werden 2 Prozent abgezogen. Ebenfalls +6 Prozent ergeben eine gestellte Einbauküche sowie Balkon, Loggia oder Terrasse.

Weitere Werte reichen von +5 Prozent für einen allein genutzten Garten bis −5 Prozent für einfache Böden. Für eine gehobene Sanitärausstattung müssen mindestens drei veröffentlichte Einzelmerkmale zusammenkommen; erst dann werden +2 Prozent angesetzt. Gehobene und einfache Böden sowie widersprüchliche Heizungszustände schließen sich gegenseitig aus.

Wie hilft die 20-Prozent-Spanne bei der Einordnung?

Sie zeigt den Bereich von 80 bis 120 Prozent des errechneten Mittelwerts, in dem zwei Drittel der vergleichbaren Mieten liegen. Die Spanne fängt qualitative und nicht vollständig erfasste Unterschiede auf. Sie ersetzt keine Begründung für die konkrete Position und macht einen Mietbetrag nicht allein durch seine Lage zwischen Unter- und Obergrenze rechtlich zulässig.

Quelle: Gemeinsamer Mietspiegel der Zugspitz Region für 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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