Greifswalder Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.03.2026–29.02.2028
1. Wohnung
Anwendbar auf 20 bis 130 m² und Wohnungen, die spätestens am 31.07.2025 bezugsfertig wurden. Die Basismiettabelle wird nach dem amtlichen Online-Rechner auf die nächstgelegene ganze Wohnfläche angewendet.
2. Wohnlage
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das Einzeladressverzeichnis des amtlich verlinkten Online-Rechners gesetzt werden. Adressen ohne veröffentlichte Einstufung werden nicht geschätzt.
3. Wohnungsausstattung
Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.
4. Erneuerung oder Austausch der Heizungsanlage
Nur bei Gebäuden mit einem Baujahr bis einschließlich 2011 und nur eine Auswahl. Der Zuschlag wird auf die zuvor centgenau gerundete Zwischensumme angewendet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Greifswald. Die Spanne reicht von −18 % bis +11 % um den Mittelwert; eine Abweichung muss durch konkrete, noch nicht berechnete Wohnwertmerkmale begründet werden.
Eine sehr gute Wohnlage führt nicht gleichzeitig zum Zuschlag für gute Wohnlage; sie kann nach der Broschüre ausschließlich bei der begründeten Einordnung innerhalb der Spanne berücksichtigt werden. Unbekannte oder mit „kW“ veröffentlichte Adressen werden nicht geschätzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Greifswald 2026. Amtliche Übersichtsseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Mietspiegel Greifswald 2026: Wie entsteht die Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Greifswald 2026 führt von einer wohnflächenabhängigen Basismiete über Baujahr, Ausstattung und Wohnlage zum Mittelwert. Eine bestimmte Heizungsmodernisierung kommt erst im letzten Rechenschritt hinzu. Der Rechner oben bildet diese Reihenfolge ab und zeigt außerdem die Mietspanne.
Ist der Greifswalder Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die Universitäts- und Hansestadt weist ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB aus. Er gilt vom 1. März 2026 bis 29. Februar 2028; Erhebungsstichtag war der 1. August 2025. Erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen mit 20 bis 130 Quadratmetern, die spätestens am 31. Juli 2025 bezugsfertig wurden.
Neubauten ab August 2025, preisgebundener Wohnraum, möblierte Wohnungen und Wohnheimplätze gehören unter anderem nicht zum unmittelbaren Anwendungsbereich. Für vermietete Einfamilien-, Reihen- und Zweifamilienhäuser sowie Doppelhaushälften dient die Auswertung nur als Orientierung.
Wie wird die Basismiete bestimmt?
Die tatsächliche Wohnfläche wird für die Tabelle kaufmännisch auf einen ganzen Quadratmeter gerundet. Für jede Fläche zwischen 20 und 130 Quadratmetern gibt es einen eigenen Basiswert. Die Monatsmiete wird später dennoch mit der tatsächlichen, ungerundeten Fläche berechnet.
Zum Basiswert treten Baujahreszuschläge zwischen null und 27 Prozent. Wohnungen bis 1948 erhalten beispielsweise 8 Prozent, Wohnungen von 1991 bis 2001 erhalten 15 Prozent. Die sechs Ausstattungsmerkmale reichen von einer vollständigen Einbauküche mit 9 Prozent Zuschlag bis zum Durchgangszimmer mit 9 Prozent Abschlag. Mittlerer und hochwertiger Bodenbelag schließen einander aus.
Welche Rolle spielen Wohnlage und Heizung?
Eine gute Wohnlage erhöht die Basismiete um 4 Prozent; eine normale oder sehr gute Lage erhält keinen solchen Tabellenzuschlag. Eine sehr gute Lage kann stattdessen eine begründete Einordnung innerhalb der Spanne tragen. Die Adressauswahl des Rechners hilft bei der Zuordnung, nicht veröffentlichte oder nicht eindeutig klassifizierte Anschriften bleiben manuell zu prüfen.
Bei Gebäuden bis Baujahr 2011 kann genau eine spätere Heizungsmaßnahme hinzukommen. Die vollständige Erneuerung der Anlage bringt 15 Prozent auf die bereits berechnete Zwischensumme. Wärmepumpe oder alleiniger Austausch des Wärmeerzeugers ergeben alternativ jeweils 5 Prozent. Diese Möglichkeiten dürfen nicht kombiniert werden.
Was sagt das Rechenergebnis aus?
Das Ergebnis zeigt den berechneten Mittelwert und die dazugehörige Mietspanne. Das amtliche Beispiel mit 53 Quadratmetern und Baujahr 1960 beginnt bei 6,91 Euro je Quadratmeter. Einbauküche, hochwertiger Boden, gute Lage und Durchgangszimmer ergeben zusammen 16 Prozent. Nach einer vollständigen Heizungsmodernisierung folgen 9,22 Euro je Quadratmeter und 488,66 Euro monatlich. Die Spanne reicht von 7,56 bis 10,23 Euro je Quadratmeter.
Die Spanne berücksichtigt weitere, noch nicht verwendete Wohnwertunterschiede. Eine Miete innerhalb ihrer Grenzen ist nicht automatisch rechtmäßig; eine Überschreitung ist nicht allein deshalb unzulässig. Anlass, Begründung und gesetzliche Vorgaben sind zusätzlich zu prüfen.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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