Mietspiegelrechner Großweil
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Großweil für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Großweil.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Großweil 2025: Welche Vergleichswerte sind maßgeblich?
Der Mietspiegel Großweil 2025 ist Bestandteil des regionalen Mietspiegels für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Großweil verwendet eine Basistabelle gemeinsam mit vier weiteren Gemeinden. Der Ausgangswert hängt von Wohnfläche und Baujahr ab. Prozentuale Wohnwertmerkmale führen anschließend zum individuellen Mittelwert der Nettomiete.
Wie ist der regionale Mietspiegel rechtlich eingeordnet?
Rechtlich erfüllt das Werk die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels gemäß § 558d BGB. Die Anerkennung durch beide Interessenvertretungen erfolgte am 15. Januar 2025. Sein Startdatum ist der 1. Februar 2025, sein Enddatum der 31. Januar 2027. Neben Großweil sind 21 weitere Landkreisgemeinden beteiligt; veröffentlicht hat ihn die Zugspitz Region GmbH.
In die Berechnung fallen frei finanzierte Wohnungen und vermietete Häuser, sofern ihre Wohnfläche mindestens 30 und höchstens 150 Quadratmeter misst. Förderbindungen, Gewerbenutzung, Heim- oder Sammelunterbringung und kurzzeitige Ferienvermietung schließen die Tabellenanwendung aus. Gleiches gilt unmittelbar für überwiegend möblierte, unbekannt verbilligte oder nicht abgeschlossene Räume.
Wie unterscheidet sich Großweils Basistabelle?
Bad Bayersoien, Mittenwald, Oberau und Schwaigen stehen mit Großweil in derselben Vergleichsgruppe. Das Raster umfasst 99 Felder, gebildet aus elf Flächenstufen und neun Bauzeitabschnitten. In der Größenstufe 80 bis unter 90 Quadratmeter stehen für 1975 bis 1984 genau 7,82 Euro je Quadratmeter. Das jüngste Bauzeitfenster 2018 bis 2024 weist dort 9,33 Euro aus.
Nach Auswahl des Feldes werden die positiven und negativen Prozentpunkte saldiert. Bei einer 84 Quadratmeter großen Wohnung von 1978 und einem Saldo von +15 Prozent wird die Korrektur auf 1,17 Euro gerundet. Der Mittelwert lautet dann 8,99 Euro je Quadratmeter; multipliziert mit der Fläche ergeben sich 755,16 Euro monatlich.
Welche Besonderheiten fließen in die Rechnung ein?
Bei einem Baujahr vor 1990 kann eine Vollsanierung seit 2010 +12 Prozent auslösen. Mindestens vier der genannten Teilmaßnahmen bringen +6 Prozent, während vollständig fehlende Modernisierung −2 Prozent zählt. Eine Einbauküche und eine Terrasse erhöhen jeweils um 6 Prozent. Für Garten, Barrierearmut und gehobene Böden gelten kleinere Zuschläge.
Mindestens drei Sanitärmerkmale ergeben zusammen +2 Prozent. Einzelne Merkmale wie Badewanne oder Badfenster haben für sich keinen eigenen Rechenwert. Abschläge betreffen beispielsweise einfache Böden, fehlende Nebenräume, fehlende Gegensprechanlage oder ungünstige Heizungsarten. Gegensätzliche Ausstattungszustände werden nicht zusammengezählt.
Was folgt aus der Zweidrittelspanne?
Die Spanne liegt 20 Prozent unter und über dem Mittelwert. Sie zeigt die statistische Streuung vergleichbarer Wohnungen und lässt Raum für nicht erfasste qualitative Unterschiede. Sie ist aber kein Freibrief für jeden Wert innerhalb der Grenzen. Die konkrete Abweichung muss sachlich zur Wohnung passen; mietrechtliche Fristen und weitere Grenzen bleiben eigenständig zu prüfen.
Quelle: Zugspitz Region: gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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