Hagener Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig 01.10.2025–30.09.2027
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Datenauswertung wurde auf Wohnflächen von 19 bis 200 m² begrenzt. Maßgeblich ist immer das Ursprungsbaujahr; eine Grund- oder Kernsanierung ersetzt es im Hagener Modell nicht, sondern wirkt über den Ausstattungszustand.
2. Gebäude- und Wohnungsausstattung
Die amtliche Anwendungshilfe vergibt für acht Einrichtungsbereiche Punkte. Wählen Sie jeweils die insgesamt am besten passende Stufe; die Beschreibungen sind beispielhaft und nicht abschließend.
Punkterahmen: einfach bis 94 Punkte, mittel 95–104 Punkte, gut 105–120 Punkte, gehoben ab 121 Punkte. Der Rechner verwendet die daraus folgende veröffentlichte Ausstattungsklasse; eine sachverständige Interpolation zwischen zwei Klassen nimmt er nicht vor.
3. Adresse und Wohnlage
Die Adresse ist optional. Bei einer eindeutigen amtlichen Zuordnung übernimmt der Rechner die unter „Beschreibende Merkmale“ veröffentlichte BORIS-Lagebeurteilung automatisch; andernfalls bleiben die Lagepunkte manuell einstellbar.
Die lokale Adressdatei enthält alle 34.240 amtlichen Hagener Gebäudereferenzen (Stand 01.04.2026) und ordnet sie räumlich den BORIS-Zonen zum Stichtag 01.01.2026 zu. Für Adressen außerhalb einer Wohnbauzone oder in einer Zone ohne Lagebeurteilung ist die manuelle Prüfung in BORIS erforderlich. Der Mietspiegel veröffentlicht je Lageklasse nur einen Prozentbereich: einfach bis 15 Punkte −5 bis −3 %, mittel 16–22 Punkte −2 bis +2 %, gut bis sehr gut 23–27 Punkte +3 bis +15 %.
4. Weitere Zu- und Abschläge
Wohnungen bis Baujahr 1994
Der volle Energiezuschlag von 15 % setzt eine umfassende Wärmedämmung der Gebäudehülle und gleichzeitig regenerative Heizenergie voraus.
Wohnungen ab Baujahr 1995
Bis +10 % sind für barrierefreie Elemente wie stufenfreien Zugang, Aufzug, bodengleiche Dusche oder breite Türen vorgesehen. Der volle Energiezuschlag von 15 % setzt umfassende Wärmedämmung und regenerative Heizenergie voraus.
Beispiele sind Kaminofen, vermieterseitige Möblierung oder Einbauküche, Gartennutzung, Eigenleistungen ohne Kompensation und weitere bislang nicht erfasste Besonderheiten. Der eingegebene Prozentsatz beruht ausschließlich auf Ihrer Einzelfallbewertung.
Ergebnis: Ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Hagen. Ausgangspunkt ist die veröffentlichte Mietausgangsgröße der passenden Ursprungsbaujahres- und Ausstattungsklasse; die ausgewählten Prozentsätze werden addiert und gemeinsam darauf angewandt.
Die im Ergebnis genannte Q1-/Q3-Datengrundlage ist nach der amtlichen Fußnote rein informativ und darf nicht als Mietspanne zur Berechnung oder zur Interpolation verwendet werden. Nicht veröffentlichte Besonderheiten sowie konkrete Ansätze innerhalb eines „bis zu“-Bereichs bleiben eine Einzelfallbewertung.
Die Nettokaltmiete enthält keine Betriebs- und Heizkosten; eine Garagen- oder Stellplatzmiete ist gesondert hinzuzurechnen. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel der Stadt Hagen 2025 und seine amtliche Dokumentation.
Mietspiegel Hagen 2025: Wie entsteht die individuelle Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Hagen 2025 verbindet das Ursprungsbaujahr mit einer Ausstattungsklasse und mehreren prozentualen Zu- oder Abschlägen. Der Rechner oben führt diese Bausteine zusammen. Die veröffentlichten Quartilsgrenzen zeigt er nur als Information zur Datengrundlage, nicht als berechenbare Mietspanne.
Wie aktuell und belastbar ist der Hagener Mietspiegel?
Die Ausgabe ist ein qualifizierter Regressionsmietspiegel nach § 558d BGB und gilt vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2027. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschloss ihn nach einer repräsentativen Erhebung. Stadt, Mieterverein sowie Haus & Grund erkannten ihn an.
Erfasst sind frei finanzierte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ab drei Einheiten und vermietete Eigentumswohnungen im Stadtgebiet. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Sozialwohnungen mit bestehender Bindung gehören nicht zum Geltungsbereich. Die Werte bezeichnen Nettokaltmieten ohne Betriebs- und Heizkosten.
Warum gibt es zwei Berechnungsmodelle?
Der Mietspiegel trennt Gebäude bis 1994 von jüngeren Gebäuden. Für den älteren Bestand enthält die Tabelle zwölf Mietausgangsgrößen aus drei Baujahres- und vier Ausstattungsklassen. Ab 1995 stehen sieben veröffentlichte Kombinationen zur Verfügung. Nicht besetzte Kombinationen ergänzt der Rechner nicht durch Schätzungen.
Maßgeblich bleibt das ursprüngliche Baujahr. Modernisierungen verändern stattdessen die Ausstattung. Acht Bereiche von Bad und Heizung bis zu Fenstern und Treppenhaus ergeben eine Punktzahl: bis 94 Punkte gilt die Ausstattung als einfach, ab 121 Punkten als gehoben.
Welche Merkmale verändern die Mietausgangsgröße?
Wohnlage, Außenbereich, Bad, energetischer Zustand und weitere Merkmale wirken prozentual. Für Gebäude bis 1994 kommt auch die Fläche hinzu: Kleine Wohnungen erhalten bis zu acht Prozent Zuschlag, große Wohnungen bis zu sechs Prozent Abschlag. Ab 1995 zählen etwa barrierefreie Elemente, ein fehlender Außenbereich oder Stellplatz sowie ein älteres Bad.
Die Wohnlage reicht von 9 bis 27 Punkten. Der konkrete Prozentwert innerhalb der jeweiligen Lageklasse bleibt eine Einzelfallentscheidung. Eine Adresszuordnung hilft bei der Punktzahl, ersetzt aber diese Bewertung nicht.
Was zeigt die amtliche Beispielrechnung?
Für 81 Quadratmeter, Baujahr 1964 und gute Ausstattung nennt das Beispiel 6,20 Euro als Ausgangswert. Lage, Balkon, Bad, Gäste-WC, Energiezustand und Kamin ergeben zusammen fünf Prozent Zuschlag. Daraus folgen 6,51 Euro pro Quadratmeter und 527,31 Euro monatlich.
Wie sind die Quartilsgrenzen einzuordnen?
Die Grenzen Q1 und Q3 beschreiben den ausgewerteten Datenbestand einer Tabellenklasse. Laut Fußnote dürfen sie weder zur Mietberechnung noch zur Interpolation verwendet werden. Sie sind deshalb keine automatisch auf das Ergebnis übertragbare Spanne. Ob eine konkrete Miete oder Erhöhung zulässig ist, hängt zusätzlich vom Mietverhältnis und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Quellen: Mietspiegel der Stadt Hagen 2025 für frei finanzierte Wohnungen und Dokumentation zum Mietspiegel der Stadt Hagen 2025.
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