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Hennigsdorfer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · in Kraft seit 01.04.2026

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für vermietete Wohnungen im Stadtgebiet, nicht aber unter anderem für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, preisgebunden geförderten Wohnraum, Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, Heimwohnungen, Staffel- und bestimmte Zeitmietverträge sowie möblierten oder teilgewerblich genutzten Wohnraum. Die Tabelle beginnt bei 20 m² und erfasst Fertigstellungen bis 31.01.2026.

2. Auswertung der amtlichen Mietpreistabelle

Wohnfläche und Fertigstellungsdatum werden dem passenden Tabellenfeld auf Seite 8 des Mietspiegels zugeordnet. Angezeigt werden der amtliche arithmetische Mittelwert und die individuell veröffentlichte Zweidrittelspanne. Die Tabelle setzt eine gute Ausstattung mit Innen-WC, Bad oder Dusche und Sammelheizung voraus.

3. Qualitative Spannenmerkmale

In der Regel gilt der Mittelwert. Die Stadt nennt für Ausstattung und Wohnlage keine Beträge, Prozentsätze oder feste Verrechnungsregel. Die Auswahl erscheint daher nur als Prüfhinweis und verändert das Ergebnis nicht.

Ergebnis: durchschnittliche Nettokaltmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Hennigsdorf.

Bei vor dem 03.10.1990 errichteten Wohnungen setzt die Tabelle mindestens vier der sechs im Mietspiegel genannten Modernisierungsmaßnahmen voraus. Ausstattung und Wohnlage sind bei der konkreten Einordnung zu würdigen, werden mangels amtlicher Bezifferung aber nicht mit erfundenen Werten berechnet.

Recherchestand: 11.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Hennigsdorfer Mietspiegel 2026 und amtlicher Endbericht.


Mietspiegel Hennigsdorf 2026: Was bedeuten Mittelwert und Einzelspanne?

Der Mietspiegel Hennigsdorf 2026 ordnet Wohnungen anhand von Wohnfläche und genauem Fertigstellungsdatum ein. Für das passende Feld nennt er einen arithmetischen Mittelwert und eine individuelle Zweidrittelspanne. Ausstattung und Lage dienen nur als qualitative Hinweise innerhalb dieses Korridors.

Ist der Hennigsdorfer Mietspiegel qualifiziert?

Ja, Stadt sowie Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern erkannten ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Er trat am 1. April 2026 in Kraft und ist nach städtischer Angabe zwei Jahre gültig, also bis zum 31. März 2028. Erhebungsstichtag war der 1. Januar 2026.

Die Tabelle gilt grundsätzlich für vermietete Wohnungen im Stadtgebiet. Ausgenommen sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, preisgebundener Wohnraum, Heimwohnungen, möblierte Wohnungen und mehrere besondere Vertragsformen. Die Werte beziehen sich auf Nettokaltmieten ohne Betriebs- und Heizkosten.

Wie wird das Tabellenfeld bestimmt?

Sechs Baualtersklassen treffen auf vier Größenklassen. Die Tabelle beginnt bei 20 Quadratmetern; die Größenstufen wechseln bei 40, 60 und 80 Quadratmetern. Beim Baualter ist die Grenze vom 2. zum 3. Oktober 1990 taggenau. Deshalb reicht eine bloße Jahresangabe nicht immer aus.

Von 24 Rasterpositionen sind 23 mit Werten belegt. Das Feld für Baujahr 1963–1974 und mindestens 80 Quadratmeter bleibt leer. Vier weitere Felder beruhen nur auf 10 bis 20 Mietwerten und tragen einen Vorbehalt. Der Rechner zeigt diese Einschränkung und übernimmt bei einem Leerfeld keinen Ersatzwert.

Welche Rolle spielen Modernisierung und Ausstattung?

Für vor dem 3. Oktober 1990 errichtete Wohnungen setzt die Tabelle mindestens vier von sechs vermieterseitigen Modernisierungsmaßnahmen voraus. Dazu zählen Wärmedämmung, moderne Heizung, Elektrik, Sanitär, Fenster und eine elektrische Türschließ- oder Wechselsprechanlage. Eine automatische Umstufung in eine Neubauklasse erfolgt nicht.

Weitere Ausstattungs- und Lageaspekte verändern keine feste Rechenkonstante. Im Regelfall bildet der Mittelwert den Ausgangspunkt. Eine Einbauküche mit umfangreicher Ausstattung oder eine besondere Wohnlage kann eine begründete Einordnung innerhalb der veröffentlichten Spanne unterstützen.

Wie liest man das Ergebnis richtig?

Bei 70 Quadratmetern und Fertigstellung im Jahr 1980 nennt die Tabelle 5,91 Euro je Quadratmeter und eine Spanne von 5,30 bis 6,00 Euro. Daraus folgen 413,70 Euro im Mittel sowie 371,00 bis 420,00 Euro monatlich. Gerundet werden erst die jeweiligen Endbeträge.

Die Spanne ist kein Freibrief. Ein Wert innerhalb ihrer Grenzen ist nicht automatisch rechtmäßig, und ein Betrag außerhalb ist nicht allein deshalb unzulässig. Entscheidend bleiben stets die tatsächlichen Merkmale der Wohnung, eine nachvollziehbare Einordnung und die gesetzlichen Anforderungen an das jeweilige Mieterhöhungsverlangen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Hennigsdorf 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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