Herforder Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · gültig seit 01.11.2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Werte bezeichnen Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art. Einfamilienhäuser blieben bei der Erhebung unberücksichtigt; die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht sich auf nicht möblierten Wohnraum.
2. Baualtersklasse
Eine abweichende Einstufung ist nur gerechtfertigt, wenn die Wohnung nach wesentlichem Bauaufwand in Ausstattung, Größe und Beschaffenheit im Wesentlichen einer Neubauwohnung entspricht oder durch An-/Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde.
3. Ortslage in Herford
Erhebliche Belastungen, etwa durch Lärm, Staub oder störende Gewerbebetriebe, und eine überdurchschnittlich gute individuelle Lage werden nicht mit einem festen Betrag bewertet, sondern bei der Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne berücksichtigt.
4. Energetische Modernisierung
Nur für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1990. Bei energetischer Vollmodernisierung nennt der Mietspiegel einen Zuschlag bis 1,10 €/m²; bei einzelnen oder mehreren Maßnahmen kann ein anteiliger Ansatz gewählt werden.
5. Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne
Eher unterer Bereich
- Besonders ungünstige Merkmale, etwa ungünstige Grundrisse
- Erhebliche Immissionsbelastungen
- Unterdurchschnittliche Beschaffenheit oder Ausstattung
Eher oberer Bereich
- Besonders überdurchschnittliche Ausstattung
- Badkomplettsanierung oder Barrierefreiheit
- Mitvermietete Einbauküche oder überdurchschnittlich gute Mikrolage
Die Tabellenwerte beziehen sich auf abgeschlossene, unmöblierte Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad.
Weitere Unterschiede in Beschaffenheit, Ausstattung und individueller Lage sind innerhalb der angepassten Spanne einzuordnen. Der Mietspiegel veröffentlicht dafür keine festen Einzelbeträge.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner bildet den einfachen Herforder Mietspiegel 2025 für frei finanzierte Wohnungen ab. Die Werte sind Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art; die Wohnfläche bestimmt sich nach der Wohnflächenverordnung.
Ortslagenabschlag und energetischer Zuschlag werden entsprechend der amtlichen Anleitung auf mittlere Miete sowie untere und obere Spanngrenze angewandt. Die konkrete Spannenposition und die Höhe eines Modernisierungszuschlags unterhalb des Höchstwerts bleiben Einzelfallbewertungen.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Herforder Mietspiegel 2025 und die amtliche Dokumentation.
Mietspiegel Herford 2025: Wie wirken Ortslage und Energiestandard?
Der Mietspiegel Herford 2025 ordnet eine Wohnung zunächst nach Baujahr und Wohnfläche ein. Anschließend verändern Ortslage und energetische Modernisierung den Mittelwert sowie beide Spanngrenzen. Der Rechner oben zeigt diese Anpassungen und lässt die konkrete Position transparent auswählen.
Ist der Herforder Mietspiegel einfach oder qualifiziert?
Die Broschüre bezeichnet ihn ausdrücklich als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Er gilt seit dem 1. November 2025 für frei finanzierte Wohnungen. Herausgeberin ist die Hansestadt Herford; erstellt und beschlossen hat ihn der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford und in der Stadt Herford.
Die Werte gelten für abgeschlossene, unmöblierte Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad. Einfamilienhäuser wurden bei der Erhebung nicht berücksichtigt. Gemeint ist die Kaltmiete ohne Betriebskosten aller Art. Grundlage waren in den letzten sechs Jahren neu vereinbarte oder veränderte Mieten.
Wie ist die Tabelle aufgebaut?
Sieben Baualtersklassen reichen von „bis 1960“ bis „2011 bis 2024“. Fünf Größenklassen beginnen bei höchstens 40 Quadratmetern und enden offen über 100 Quadratmetern. Die 35 Felder enthalten jeweils untere Grenze, mittlere Miete und obere Grenze in Euro je Quadratmeter.
Für 75 Quadratmeter und Baujahr 1995 nennt die Tabelle beispielsweise 6,95 Euro pro Quadratmeter bei 6,30 bis 8,40 Euro Spanne. Gebäude ab 2025 haben keinen Tabellenansatz und werden vom Rechner nicht in die jüngste Klasse hineingeschätzt.
Welchen Unterschied macht der Ortsteil?
In Herford-Stadt, Herringhausen, Stedefreund und Elverdissen bleibt die Tabelle unverändert. Für Diebrock, Laar, Eickum, Falkendiek und Schwarzenmoor werden 0,63 Euro pro Quadratmeter abgezogen. Der Betrag mindert Mittelwert, Untergrenze und Obergrenze gleichermaßen.
Besondere Mikrolagen innerhalb eines Ortsteils besitzen keinen festen Betrag. Lärm, Staub, störendes Gewerbe oder eine überdurchschnittlich gute Lage können stattdessen bei der Position innerhalb der angepassten Spanne berücksichtigt werden.
Wann ist ein Energiezuschlag möglich?
Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1990 sind bis zu 1,10 Euro pro Quadratmeter vorgesehen. Der volle Betrag verlangt erneuerte Heizung, gedämmte Außenwände, gedämmtes Dach oder Dachboden und modernisierte Fenster innerhalb der genannten Zeiträume. Bei nur einzelnen Maßnahmen ist ein anteiliger, nicht weiter bezifferter Ansatz möglich.
Kann ein Modernisierungsjahr als Baujahr zählen?
Ja, bei neubaugleicher Sanierung oder neu geschaffenem Wohnraum kann das Jahr der Maßnahme die Baualtersklasse bestimmen. Reine Einzelmaßnahmen reichen dafür nicht. Ausstattung, Beschaffenheit und individuelle Lage entscheiden anschließend über die Spannenposition. Diese Position allein beantwortet jedoch nicht, ob die konkrete Miete oder Erhöhung rechtlich zulässig ist.
Quellen: Herforder Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen, gültig seit 1. November 2025 und Dokumentation zum Herforder Mietspiegel 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wallbox in Tiefgarage: Wer darf mitentscheiden?
Verspätete Mietzahlung trotz Abmahnung: Wann die fristlose Kündigung greift
Mietpreisbremse per Abtretung durchsetzen: Wann Online-Portale zu tief in die eigene Tasche wirtschaften
