Hildener Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026–31.12.2027
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel enthält belastbare Angaben für nicht preisgebundene Wohnungen von 26,5 bis 135 m² in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen. Werte für Ein- und Zweifamilienhäuser dienen nur zur Orientierung.
2. Baualtersklasse und Kernsanierung
Eine Kernsanierung rechtfertigt die Einordnung nach dem Abschlussjahr nur, wenn die gesamte Wohnung in einen nahezu neuwertigen, diesem Jahr entsprechenden Zustand versetzt wurde. Einzelne Modernisierungen ändern die Baualtersklasse nicht.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Badausstattung
Bodenbelag in Wohn- und Schlafräumen
Fenster und Außentüren
Nutzbare Außenflächen
Ausstattungsmerkmale werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden. Die Basismiete setzt unter anderem eine abgeschlossene Wohnung, Zentral- oder Etagenheizung, Bad mit Warmwasser und WC sowie eine separate Küche voraus.
4. Modernisierungsmaßnahmen
Diese Zuschläge gelten ausschließlich für Gebäude mit ursprünglichem Baujahr vor 1980 und nur für vom Vermieter durchgeführte Maßnahmen.
5. Wohnlage und Mietspanne
Der Hildener Mietspiegel weist keine rechnerischen Wohnlagenzu- oder -abschläge aus, weil kein signifikanter Einfluss auf die Nettokaltmiete festgestellt wurde.
Die feste Zwei-Drittel-Spanne liegt bei −10,6 % bis +10,6 % um den errechneten Mittelwert. Innerhalb der Spanne können insbesondere nicht gesondert bepreiste Qualitätsunterschiede und deutlich abweichende Standortmerkmale berücksichtigt werden.
Ergebnis: Ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Hilden.
Wohnungen ab Baujahr beziehungsweise Kernsanierungsjahr 2023 sind nicht Teil des Mietspiegels. Die Baualtersklasse 2015–2022 kann dafür nur als Orientierung dienen; der tatsächliche Wert kann darüber liegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten sämtliche Ergebnisse ebenfalls nur als Orientierung.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der einfache Mietspiegel Hilden 2026.
Mietspiegel Hilden 2026: Wie werden Basismiete und Zuschläge verbunden?
Der Mietspiegel Hilden 2026 startet mit einer Basismiete nach Baujahr und Wohnfläche. Feste Eurobeträge für genau untersuchte Wohnwertmerkmale werden addiert oder abgezogen. Erst danach legt der Rechner die Zwei-Drittel-Spanne um den individuellen Mittelwert.
Warum ist der Hildener Mietspiegel ein einfacher Mietspiegel?
Die Ausgabe ist ausdrücklich ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, obwohl sie mit einer wissenschaftlich anerkannten Regressionsmethode erstellt wurde. Stadt und beteiligte Interessenverbände haben sie anerkannt. Der Erhebungsstand ist der 1. März 2025; die Laufzeit reicht vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.
Unmittelbar erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen von 26,5 bis 135 Quadratmetern in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen. Ein- und Zweifamilienhäuser können nur orientierend verglichen werden. Gleiches gilt für Wohnungen ab Baujahr 2023, für die die jüngste Tabellenklasse 2015 bis 2022 lediglich einen Anhaltspunkt liefert.
Wie finden Sie die Basismiete?
Sechs Baualtersklassen und vier Größenklassen bilden insgesamt 24 Basismieten. Die Größen reichen von unter 40 Quadratmetern bis 80 Quadratmeter und größer. Maßgeblich bleibt grundsätzlich das ursprüngliche Baujahr. Nur eine Kernsanierung, die die gesamte Wohnung in einen nahezu neuwertigen Zustand versetzt, erlaubt die Einordnung nach ihrem Abschlussjahr.
Eine 75 Quadratmeter große Wohnung aus dem Jahr 1955 startet beispielsweise bei 7,68 Euro pro Quadratmeter. Einzelne Modernisierungen verschieben diese Baualtersklasse nicht.
Welche Merkmale haben einen festen Geldwert?
Die Zuschläge werden in Euro je Quadratmeter verrechnet. Ein Gäste-WC bringt 0,25 Euro, ein zweites Bad 0,44 Euro. Mittlere und hochwertige Bodenbeläge, Wärmeschutzverglasung, elektrische Rollläden sowie Balkon oder Terrasse besitzen ebenfalls feste Beträge. Für mangelhafte Belichtung oder Belüftung gilt ein Abschlag von 0,27 Euro.
Drei zusätzliche Modernisierungsbeträge gelten nur bei Gebäuden vor 1980 und nur für vom Vermieter ausgeführte Maßnahmen. Sie betreffen Dach oder oberste Geschossdecke, sämtliche Außenwände und die vollständige Elektroinstallation innerhalb der jeweils genannten Zeiträume.
Spielt die Wohnlage in Hilden eine Rolle?
Die Wohnlage erhält keinen eigenen Rechenposten, weil die Auswertung keinen statistisch signifikanten Einfluss auf die Nettokaltmiete ergab. Deutlich abweichende Standortqualitäten dürfen jedoch zur Einordnung innerhalb der Spanne beitragen. Anders ist es bei Merkmalen, für die ausdrücklich kein Einfluss festgestellt wurde: Sie dürfen auch dort nicht nochmals berücksichtigt werden.
Was sagt die Spanne von 10,6 Prozent aus?
Die Zwei-Drittel-Spanne liegt 10,6 Prozent unter und über dem Mittelwert nach sämtlichen Zu- und Abschlägen. Sie fängt nicht vollständig messbare Qualitätsunterschiede auf. Das amtliche Beispiel kommt für 57 Quadratmeter, Baujahr 1955 und mehrere Ausstattungsmerkmale von 7,68 Euro Basismiete auf 9,30 Euro pro Quadratmeter. Ob eine konkrete Miete innerhalb dieser Spanne rechtlich verlangt werden kann, hängt zusätzlich vom Mietverhältnis und der nachvollziehbaren Einordnung ab.
Quelle: Einfacher Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Hilden.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kleinreparaturklausel: Wirksamkeit, Höchstgrenzen & Ihre Rechte
Fristlose Kündigung wegen rassistischer Beleidigungen zulässig
Vermieter darf falsches Mietende nachträglich korrigieren
