Hoyerswerdaer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig vom 01.05.2025 bis 30.04.2027
1. Adresse und Wohnlage
Straße und Hausnummer können die Wohnlage automatisch bestimmen. Ohne vollständige Adresse bleibt die manuelle Auswahl möglich.
2. Wohnung
Der Mietspiegel gilt für abgeschlossene, frei finanzierte Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit 25 bis 130 m². Maßgeblich ist das Jahr der Bezugsfertigkeit; bei nachträglich neu geschaffenem Wohnraum das Jahr des An- oder Ausbaus.
3. Gebäudetyp und Ausstattung
Nur die vermietungsseitig gestellte Ausstattung berücksichtigen.
4. Komplexe Modernisierung
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Hoyerswerda. Die Drei-Viertel-Spanne reicht vom Faktor 0,898 bis 1,098 des ermittelten Mittelwerts.
Der Mietspiegel gilt nicht für die amtlich genannten Ausschlussfälle, insbesondere preisgebundenen, vollständig untervermieteten, überwiegend möblierten, gewerblich oder teilgewerblich genutzten Wohnraum, Untermietverhältnisse sowie vergünstigte Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegelbroschüre 2025, Methodenbericht 2025. Amtliche Übersichtsseite. Amtlich verlinkter Online-Rechner.
Mietspiegel Hoyerswerda 2025: Wie beeinflussen Prozentmerkmale die Miete?
Der Mietspiegel Hoyerswerda 2025 kombiniert eine Basismiete nach Wohnfläche mit prozentualen Merkmalen. Baujahr, Ausstattung, Modernisierung und Altstadtlage werden saldiert. Der Rechner oben setzt daraus die mittlere Nettokaltmiete und die zugehörige Drei-Viertel-Spanne zusammen.
Ist der Hoyerswerdaer Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die Interessenvertretungen erkannten ihn am 5. März 2025 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Er gilt vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2027. Die Werte beziehen sich auf frei finanzierte, abgeschlossene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Der unmittelbare Anwendungsbereich reicht von 25 bis 130 Quadratmetern. Preisgebundene, überwiegend möblierte, gewerblich genutzte oder vollständig untervermietete Wohnungen und bestimmte vergünstigte Dienstwohnungen sind nicht umfasst. Bei nachträglich neu geschaffenem Wohnraum kann das Jahr des An- oder Ausbaus maßgeblich sein.
Wie wählt der Rechner die Basismiete?
Die Tabelle gliedert die Wohnflächen in Zwei-Quadratmeter-Schritte. So entstehen 53 Basismieten zwischen 4,80 und 5,83 Euro je Quadratmeter. Dezimalflächen gehören vollständig zu ihrem jeweiligen Intervall; 25,00 bis 26,99 Quadratmeter bilden beispielsweise die erste Klasse.
Sieben Baujahreswerte reichen von −13,0 Prozent für 1977 bis 1981 bis +31,8 Prozent für 2016 bis 2024. Elf weitere Merkmale ergänzen das Modell. Eine Einbauküche bringt +9,8 Prozent, ein eigener Garten +12,5 Prozent und ein Aufzug +9,7 Prozent. Ein Durchgangszimmer zählt −2,0 Prozent, fehlender vermieterseitiger Fußboden −5,0 Prozent.
Wann zählt die komplexe Modernisierung?
Der Zuschlag von +8,1 Prozent setzt alle acht genannten Maßnahmen voraus. Dazu gehören unter anderem Wärmedämmung, erneuerte Fenster, Kellerdecken- und Dachsanierung, moderne Elektrik sowie eine zentrale Heizung mit Warmwasser. Dieser Zuschlag darf nicht gleichzeitig mit dem gesonderten Merkmal für hochwertige Wärme- oder Lärmschutzfenster verwendet werden.
Die Altstadtlage bringt +4,8 Prozent. Weil sie sogar innerhalb derselben Straße wechseln kann, setzt der Rechner sie nur nach vollständiger amtlicher Adresse automatisch. Ohne eindeutige Adresse bleibt eine begründete manuelle Auswahl möglich.
Wie sieht ein kontrollierbarer Rechenfall aus?
Bei 62 Quadratmetern, Baujahr 1949 bis 1969 und den Merkmalen des amtlichen Beispiels beträgt die Basismiete 4,93 Euro. Ein Saldo von +8,0 Prozent ergibt 5,32 Euro je Quadratmeter und 329,84 Euro monatlich. Die Drei-Viertel-Spanne reicht von 4,78 bis 5,84 Euro je Quadratmeter.
Diese Spanne verwendet die Faktoren 0,898 und 1,098. Sie erfasst die übliche Streuung vergleichbarer Wohnungen, ersetzt aber weder die Begründung einer konkreten Abweichung noch die Prüfung aller gesetzlichen Grenzen einer Mieterhöhung.
Quelle: Mietspiegel Hoyerswerda 2025; Methodenbericht zum Mietspiegel Hoyerswerda 2025.
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