Ingelheimer Mietspiegelrechner
Einfacher Mietpreisspiegel 2025 · Stand 01.02.2025
1. Wohnung und Tabellenzeile
Maßgeblich ist die vom Vermieter gestellte Ausstattung. Nachträglich ausgebaute Dachgeschosswohnungen werden nach ihrer Bezugsfertigkeit eingeordnet; grundlegend modernisierte Wohnungen können unter den amtlichen Voraussetzungen dem Jahr ihrer erneuten Bezugsfertigkeit zugeordnet werden. Die Zeile „ab 2025“ gilt laut Mietspiegel nur sinngemäß als Orientierung.
2. Größenklasse
Die amtlichen Bezeichnungen überschneiden sich bei genau 40, 60 und 80 m². An diesen Grenzen bleiben jeweils beide benachbarten Klassen wählbar; der Rechner entscheidet den Quellenwiderspruch nicht eigenmächtig.
3. Orientierung innerhalb der Spanne
Die Stadt beziffert die folgenden Merkmale nicht. Sie sind in einer Gesamtbewertung zu prüfen und dürfen nicht unmittelbar gegeneinander aufgerechnet werden.
- WC außerhalb, nicht beheizbares oder fensterloses Bad
- fehlende Warmwasserbereitung oder Entlüftung der Küche
- Einfachfenster, kein nutzbarer Balkon oder fehlender Abstellraum
- sehr hohe Verkehrsbelastung, Lärm oder Gerüche
- schlechter Gebäudezustand oder unzureichende Wärmedämmung
- zweites WC, Badfenster oder getrennte Bade- und Duschwanne
- besondere Küchenausstattung
- großer Balkon, Loggia, Terrasse oder Wintergarten
- besonders ruhige Straße oder wesentlich verbesserte Wärmedämmung
- Garage, Stellplatz, Sauna oder Schwimmbad
Die Wohnlage ist keine eigene Tabellenkategorie. Besonderheiten des Wohnumfelds fließen nur in die fachliche Einordnung innerhalb des ausgewiesenen Rahmens ein.
Ergebnis: Mietrahmen der Nettokaltmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Ingelheim am Rhein. Da die amtliche Tabelle grundsätzlich nur Unter- und Obergrenzen veröffentlicht, weist der Rechner einen Mietrahmen aus. Nur bei Einfachstwohnungen setzt er den amtlich genannten Abschlag von 0,50 €/m² auf den arithmetischen Mittelwert der passenden mittleren Tabellenzeile um.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und für Apartments bis 40 m² ohne bewegliches Inventar, die bis zum 31.12.2024 bezugsfertig wurden. Für später bezugsfertige Wohnungen dienen die Werte nur sinngemäß als Orientierung. Nicht erfasst sind insbesondere Sozialwohnungen, vollständig untervermieteter Wohnraum, Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen sowie gewerblich oder teilgewerblich genutzte und nicht abgeschlossene Wohnungen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietpreisspiegel Ingelheim 2025 und amtliche Übersichtsseite der Stadt Ingelheim am Rhein.
Mietspiegel Ingelheim 2025: Wie lesen Sie die Mietspannen?
Der Mietspiegel Ingelheim 2025 nennt für passende Kombinationen aus Wohnfläche, Ausstattung und Bauperiode jeweils eine Mietspanne. Die Tabelle veröffentlicht Unter- und Oberwerte, aber keinen rechnerischen Mittelwert für reguläre Wohnungen. Der Rechner gibt deshalb vorrangig den amtlichen Rahmen aus.
Ist der Ingelheimer Mietpreisspiegel qualifiziert?
Nein, er ist als einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB einzuordnen. Die Stadtverwaltung hat ihn unter Beteiligung von Haus & Grund und Mieterschutzverein erstellt. Die aktuelle Ausgabe trägt den Stand 1. Februar 2025 und ersetzte mit ihrem Inkrafttreten die Fassung von 2023.
Er gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und für nicht möblierte Apartments bis 40 Quadratmeter, sofern sie spätestens am 31. Dezember 2024 bezugsfertig wurden. Für jüngere Objekte dienen die Werte nur sinngemäß als Orientierung. Heidesheim am Rhein und Wackernheim sind als heutige Stadtteile ebenfalls einbezogen.
Wie finden Wohnfläche und Baualter zusammen?
Vier Größenklassen treffen auf neun Kombinationen aus Ausstattung und Bauperiode. Damit entstehen 36 Mietspannen. Die Flächenformulierungen überschneiden sich genau bei 40, 60 und 80 Quadratmetern. Der Rechner zeigt an diesen Grenzen beide benachbarten Quellvarianten, statt eine davon eigenmächtig auszuschließen.
Die mittlere Ausstattung verlangt Bad oder Sammelheizung und ist nur für Gebäude bis 1965 beziffert. Die gute Ausstattung setzt grundsätzlich Bad und Sammelheizung voraus und ist in sieben Bauperioden bis 2024 gegliedert. Die Tabellenzeile ab 2025 verwendet widersprüchlich die Formulierung „gut mit Bad oder Sammelheizung“. Sie kann deshalb nur als Orientierung für später bezugsfertige Wohnungen dienen.
Was gilt für einfache Ausstattung und Wohnlage?
Für eine Wohnung ohne Bad und ohne Sammelheizung gibt es keine eigene Tabellenzeile. Der Richtwert entsteht aus dem Mittel der passenden Spanne für mittlere Ausstattung, anschließend werden 0,50 Euro je Quadratmeter abgezogen. Nur für diesen Sonderfall benötigt die Berechnung also einen arithmetischen Mittelwert.
Eigene Wohnlagekategorien enthält der Mietpreisspiegel nicht. Besonderheiten des Umfelds, der Modernisierung oder der Ausstattung helfen lediglich bei der individuellen Einordnung innerhalb der Spanne. Positive und negative Merkmale sollen nicht mechanisch gegeneinander aufgerechnet werden.
Welches Ergebnis liefert ein konkreter Tabellenfall?
Für 55 Quadratmeter, gute Ausstattung und Bauperiode 2015 bis 2024 nennt die Tabelle 10,30 bis 12,70 Euro je Quadratmeter. Das entspricht 566,50 bis 698,50 Euro monatlicher Nettokaltmiete. Betriebs- und Heizkosten gehören nicht dazu.
Die veröffentlichte Spanne ist eine Orientierung für vergleichbare Wohnungen. Sie macht eine konkrete Miete innerhalb des Rahmens nicht automatisch zulässig und eine Miete außerhalb des Rahmens nicht ohne weitere Prüfung unzulässig. Vertrag, Geltungsbereich und individuelle Merkmale bleiben maßgeblich.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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