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Jülicher Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen · Stand 06.03.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Die Tabelle nennt nur „um 40 m²“, „um 60 m²“, „um 80 m²“ und „um 100 m²“, aber keine Grenzwerte. Die passende Spalte ist deshalb bewusst manuell auszuwählen. Die tatsächliche Wohnfläche wird für die Monatsmiete verwendet.

2. Ausstattung

Eine besondere Ausstattung liegt vor, wenn mehrere der folgenden Merkmale vorhanden sind:

  • vom Gruppenstandard abweichende Gesamtanlage
  • wärme- und schalldämmende Verglasung (Gruppen I und II)
  • außergewöhnlicher Fußboden, etwa Parkett, Marmor oder Keramik
  • Zweitbad, separates WC oder zusätzliche Dusche
  • Einbauschränke gehobener Qualität
  • Einbauküche
  • großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten oder Atrium
  • energetische Maßnahmen, etwa Dämmung von Fassade und Dach

Für die Gruppen I und II veröffentlicht die Tabelle keine eigene Zeile B. Besondere Merkmale können dort nur bei der Einordnung innerhalb der Zeile A berücksichtigt werden.

3. Wohnlage

Einfach: erheblich beeinträchtigtes Wohnen, etwa durch Geräusch, Geruch, Industrieanlagen, hohes Verkehrsaufkommen oder fehlende Einkaufs- und ÖPNV-Anbindung.

Mittel: normale Lage ohne besondere Vor- und Nachteile; meist Innenstadt oder Vorort mit guter ÖPNV-Anbindung, Durchgangsverkehr, wenig Grün und verdichteter Bebauung.

Gut: aufgelockerte Bebauung in ruhiger, verkehrsgünstiger Grünlage.

Randlage: äußeres Gemeindegebiet mit überwiegend ländlicher Struktur ohne besondere Vor- und Nachteile.

4. Modernisierung und Sanierung

Für die Modernisierung müssen die Sanitäreinrichtungen erneuert, die Elektroinstallation auf neuzeitlichen Standard erweitert und alle Räume von zentraler Stelle mit Wärme versorgt sein. Bei einer grundlegenden Veränderung des Ursprungszustands ist das Fertigstellungsjahr der Sanierung maßgeblich.

5. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Die konkrete Position hängt von Lage, Ausstattung, Beschaffenheit der Wohnung und des Gebäudes ab. Der Mietspiegel veröffentlicht keinen gesonderten Mittelwert.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt eine Nettokaltmiete ohne Betriebskosten, Schönheitsreparaturen sowie Stellplatz- oder Garagenmiete. Die Balkon- und Terrassenfläche wird nach dem Mietspiegel zu einem Viertel auf die Wohnfläche angerechnet.

Für Wohnungen ab 2024 liegt kein ausreichendes Datenmaterial vor; ihre Mieten orientieren sich laut Mietspiegel an Gruppe VI. Bei Kleinappartements und landschaftlich bevorzugten Lagen können höhere Mieten entstehen. Die Spannenmitte und frei gewählte „bis zu“-Abschläge sind rechnerische Orientierungen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel für das Stadtgebiet Jülich, Stand 06.03.2025.


Mietspiegel Jülich 2025: Wie finden Sie das richtige Tabellenfeld?

Der Mietspiegel Jülich 2025 kombiniert Baualtersgruppe, eine passende Größenangabe, Ausstattung und Wohnlage. Er veröffentlicht ausschließlich Mietspannen. Der Rechner zeigt deshalb neben Unter- und Oberwert eine ausdrücklich rechnerische Mitte und verlangt die Größenwahl bewusst von Ihnen.

Welchen Rechtscharakter hat der Jülicher Mietspiegel?

Die Ausgabe mit Stand 6. März 2025 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Stadt Jülich, Haus & Grund Jülich und der Mieterverein Köln haben ihn gemeinsam erstellt und anerkannt. Er gilt für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet. Öffentlich geförderter, möblierter Wohnraum, Dienst- und Werkswohnungen sowie Einfamilienhäuser sind nicht erfasst.

Die Beträge sind Nettokaltmieten ohne Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Entgelte für Garage oder Stellplatz. Balkon- und Terrassenflächen werden bei der Wohnfläche nach der genannten Wohnflächenverordnung grundsätzlich zu einem Viertel berücksichtigt.

Warum muss die Größenangabe manuell gewählt werden?

Die Tabelle nennt Wohnungen „um 40“, „um 60“, „um 80“ und „um 100“ Quadratmeter, legt aber keine Grenzen zwischen diesen Spalten fest. Eine automatische Zuordnung würde daher Schwellen erfinden. Die tatsächliche Fläche dient weiterhin zur Berechnung der Monatsmiete, während die sachlich passende Tabellenspalte gesondert ausgewählt wird.

Zusammen mit sechs Baualtersgruppen, zwei Tabellenwohnlagen und den Ausstattungszeilen A oder B entstehen 80 veröffentlichte Spannen. Für 80 Quadratmeter, Baujahr 1995, Ausstattung A und mittlere Lage beträgt die Spanne 6,30 bis 7,30 Euro pro Quadratmeter; ihre Mitte liegt rechnerisch bei 6,80 Euro.

Wie wirken Lage und Nachbargemeinden?

Mittlere und gute Wohnlagen besitzen eigene Tabellenwerte. Für einfache Wohnlage oder Randlage sind bis zu 10 Prozent Abschlag von der mittleren Lage möglich. Der Mietspiegel gilt auch in Titz. In Linnich und Aldenhoven kann zusätzlich ein Gebietsabschlag bis 10 Prozent angesetzt werden. Treffen Lage- und Gebietsabschlag zusammen, bleibt ihre konkrete Kombination begründungsbedürftig.

Was ändert eine Modernisierung?

Erneuerte Sanitäranlagen, eine zeitgemäße Elektroinstallation und Zentralheizung können ältere Wohnungen mindestens an Gruppe III orientieren. Wurden alle drei Maßnahmen nach 1990 ausgeführt, nennt die Quelle mindestens Gruppe IV. Eine umfassende Sanierung kann das Fertigstellungsjahr der Arbeiten zum maßgeblichen Jahr machen. Wohnungen ab 2024 bleiben mangels ausreichender Daten ausdrücklich der jüngsten Gruppe VI zugeordnet.

Wie ist die Spanne zu verstehen?

Die gewählte Position soll Unterschiede in Zustand und nicht einzeln bepreisten Merkmalen nachvollziehbar abbilden. Besondere Ausstattung B setzt mehrere Qualitätsmerkmale und eine insgesamt abweichende Wohnqualität voraus. Für Kleinappartements oder landschaftlich bevorzugte Lagen nennt die Quelle keine festen Zuschläge. Der Rechner schätzt sie nicht; auch ein Tabellenwert allein beantwortet keine mietrechtliche Einzelfallfrage.

Quelle: Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Jülich, Stand 06.03.2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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