Kerpener Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen · Stand 1. November 2024
1. Grundangaben
Die veröffentlichte Tabelle enthält Werte für Wohnungen von 30 bis 110 m². Für größere Wohnungen ist trotz des weiteren allgemeinen Geltungsbereichs keine Tabellenberechnung möglich. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet.
2. Modernisierung oder umfassende Sanierung
Eine modernisierte Wohnung muss erneuerte Sanitäreinrichtungen, eine zeitgemäß erweiterte Elektroinstallation und eine Heizung im Sinne des Mietspiegels aufweisen. Bei umfassend sanierten Gebäuden und neu geschaffenem Wohnraum ist stattdessen das Fertigstellungsjahr der Sanierung bzw. des Ausbaus als Baujahr einzutragen.
3. Ausstattung
A · mit Heizung und Bad/WC
Die Wohnung verfügt über eine Heizung sowie Bad/WC. Für die Gruppen bis 1960 und 1961–1975 ist nur diese Tabellenzeile veröffentlicht.
B · mit besonderer Ausstattung
Mehrere Merkmale müssen vorliegen und die Gesamtanlage muss vom Gruppenstandard abweichen, zum Beispiel:
- außergewöhnlicher Fußboden, separates WC, Zweitbad oder separate Dusche,
- Einbauküche, hochwertige Einbauschränke oder große Balkon-, Terrassen-, Loggia-, Garten- oder Atriumfläche,
- je nach Baualtersgruppe wärme- und schalldämmende Verglasung oder barrierearmer Zutritt bzw. bodengleiche Dusche.
4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag
Der mögliche Abschlag um 10 % ist eine Orientierung und wird beim Zusammentreffen mehrerer genannter Gründe nur einmal angesetzt.
Mittlere Wohnlage
Normale Wohnlage ohne besondere Vor- oder Nachteile; die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in diesen Wohngegenden.
Gute Wohnlage
Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.
Einfache Wohnlage
Das Wohnen ist durch Geräusch, Geruch oder andere Kriterien erheblich beeinträchtigt.
5. Geltungsbereich und besondere Wohnform
Als Appartement gilt eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische sowie separatem Bad oder Dusche und WC. Der Mietspiegel nennt keinen bezifferbaren Zuschlag.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete nach dem Berechnungsschema des einfachen Mietspiegels für das Stadtgebiet Kerpen. Der Kerpener Mietspiegel weist Mietspannen, aber keinen gesonderten Mittelwert aus; deshalb zeigt der Rechner zusätzlich deren rein rechnerische Mitte als Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.
Die Spannen bilden den Schwerpunkt des Marktes ab; höhere und niedrigere Mieten sind nicht ausgeschlossen. Für Appartements, sehr gute Wohnlagen, außergewöhnlich gestaltete und gepflegte Wohnhäuser sowie Neubauten können höhere Mieten entstehen. Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern sowie die sonstigen oben bezeichneten Wohnformen sind nicht erfasst.
Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m². Betriebs- und Heizkosten sowie Zuschläge für Möblierung, Küchenausstattung oder Stellplätze sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Kerpen 2024 und die Dokumentation der Rheinischen Immobilienbörse e. V.
Mietspiegel Kerpen 2024: Wie wird die Mietspanne bestimmt?
Der Mietspiegel Kerpen 2024 führt über Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Wohnlage zu einer Spanne der Nettokaltmiete. Einen amtlichen Mittelwert veröffentlicht er nicht. Der Rechner zeigt deshalb die arithmetische Mitte nur als zusätzliche Orientierung und hält sie klar von den beiden Tabellenwerten getrennt.
Welche Grundlage hat der Kerpener Mietspiegel?
Bei der Ausgabe vom 1. November 2024 handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Stadt, Mieter- und Vermietervertretungen stimmten ihm im Arbeitskreis am 5. November 2024 einstimmig zu. In die Auswertung flossen 915 geprüfte Mietwerte ein.
Räumlich bezieht sich die Übersicht auf frei finanzierte Kerpener Wohnungen. Aus der Erhebung blieben etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, öffentlich geförderte Objekte, überwiegend möblierter Wohnraum und Wohnungen über 150 Quadratmetern heraus. Die eigentliche Tabelle reicht von 30 bis einschließlich 110 Quadratmetern. Die Werte enthalten weder Betriebs- noch Heizkosten.
Wie ist die Mietpreistabelle aufgebaut?
Das Baualter ist sechsstufig gegliedert: Die älteste Klasse endet 1960, die jüngste beginnt 2018. Hinzu kommen vier Größenklassen sowie mittlere und gute Wohnlage. Ausstattung A bedeutet Heizung und Bad oder WC. Ab der Gruppe 1976 bis 1989 gibt es außerdem Ausstattung B. Dafür müssen mehrere besondere Merkmale vorliegen und die Gesamtanlage muss vom Gruppenstandard abweichen.
Für 75 Quadratmeter, Baujahr 1970, Ausstattung A und mittlere Lage nennt die Tabelle beispielsweise 6,30 bis 7,30 Euro pro Quadratmeter. Die rechnerische Mitte beträgt 6,80 Euro, also 510 Euro monatlich.
Wann kann der Abschlag um zehn Prozent greifen?
Bei einfacher Wohnlage, Randlage oder fehlender Heizung beziehungsweise fehlendem Bad oder WC können laut Mietspiegel Abschläge um zehn Prozent angemessen sein. Die Quelle beschreibt keinen mehrfachen Abschlag beim Zusammentreffen mehrerer Gründe. Der Rechner wendet den Näherungswert daher höchstens einmal auf beide Spannengrenzen an.
Wie werden modernisierte Altbauten behandelt?
Wurden Sanitäranlagen und Elektroinstallation erneuert und ist eine Zentral- oder Gasetagenheizung vorhanden, kann sich eine ältere Wohnung an der Gruppe 1976 bis 1989 orientieren. Erfolgten alle Maßnahmen nach 1990, kommt die Gruppe 1990 bis 2004 in Betracht. Bei einer grundlegenden Sanierung oder neu geschaffenem Wohnraum zählt dagegen das Fertigstellungsjahr der Arbeiten.
Was bedeutet das Ergebnis für den Einzelfall?
Die Spanne bildet den Schwerpunkt des Marktes ab, aber nicht jede Besonderheit. Sehr gute Lagen, Appartements oder außergewöhnlich gestaltete Gebäude können abweichen, ohne dass die Broschüre dafür feste Zuschläge nennt. Auch eine rechnerische Einordnung innerhalb der Spanne entscheidet nicht automatisch über die Zulässigkeit einer konkreten Miete oder Mieterhöhung.
Quellen: Mietspiegel Kerpen, Stand 1. November 2024 und Dokumentation zum Mietspiegel Kerpen 2024.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Mitarbeiterwohnungen: Wann liegt Gewerberaummiete vor?
Winterdienst: Wann haftet der Eigentümer bei Glatteisunfall?
Schwarzgeld beim Immobilienkauf: Wann der Vertrag trotzdem wirksam bleibt
