Zum Hauptinhalt springen

Kevelaerer Mietspiegelrechner

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand 01.10.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Der Mietspiegel erfasst Wohnungen ab 35 m² und Häuser. Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung; Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Die Sanierungseinstufung verlangt laut Mietspiegel strenge Anforderungen.

Die ursprüngliche Baujahresgruppe wird verwendet.

2. Wohnlage, Geschoss und Gebäudeart

%

Einfache Wohnlage
Außerortslagen und Außenbereiche mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen oder außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm und sonstige Immissionen.

Normale Wohnlage
Die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in normalen Wohnlagen. Diese weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf; bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend ausgleichende Freiräume vorhanden sein. Auch die Ortskerne der Ortschaften zählen hierzu.

Gute Wohnlage
Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und in der Nähe von Grün- und Waldflächen.

Für Erdgeschosswohnungen und Wohnungen ab dem 3. Obergeschoss nennt der Mietspiegel lediglich einen möglicherweise geringeren Mietpreis, aber keinen festen Abschlag. Bei einem Fahrstuhl kann sich die Beurteilung ändern.

Gebäudeart

±0 %
+10–15 %
+15–25 %
%
%

Für einen Garten zur Eigennutzung sind bei Berücksichtigung 5 bis 10 % veröffentlicht. Die genaue Einordnung innerhalb der Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung.

3. Energie und besondere Ausstattung

%
+10 %
+5 %
+5 %
+3 %
+10 %
%
%

Für Kellerraum und Fahrstuhl sind bei Berücksichtigung mindestens 3 % anzusetzen. In den Gruppen IV und V ist der Energiezuschlag nur für ein Passivhaus und dort fest mit 10 % veröffentlicht.

4. Abschläge bei Abweichungen vom Standard

Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrstypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Zentralheizung und Bad/WC voraus.

−6 %
−6 %
−6 %
−10 %
−10 %
−6 %
−2 %
−5 %
%
%

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Kevelaer. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Wohnflächen- und Baujahresgruppe; Zu- und Abschläge werden prozentual darauf angewandt.

Die Richtwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Die Auswahl innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung. Geschosslage, Belichtung, Belüftung, Zustand und sonstige nicht bezifferte Besonderheiten werden nicht automatisch bepreist. Bei Zuschlägen in den Gruppen I bis IV begrenzt der Rechner das Ergebnis auf den Richtwert der passenden Wohnflächenklasse in Gruppe V.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Kevelaer, Stand 01.10.2025.


Mietspiegel Kevelaer 2025: Wie werden Richtwert und Prozente kombiniert?

Der Mietspiegel Kevelaer 2025 beginnt mit einem Mietrichtwert für Baujahr und Wohnfläche. Danach verändern bezifferte Merkmale den Wert prozentual. Der Rechner addiert die gewählten Zu- und Abschläge, wendet ihre Summe auf den Richtwert an und beachtet dabei die veröffentlichte Obergrenze.

Was für eine Grundlage gilt in Kevelaer?

Die Broschüre mit Stand 1. Oktober 2025 ist ein Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum, weist aber keine Qualifizierung nach § 558d BGB aus. Sie ist daher als einfache Orientierung anhand amtlicher Mietrichtwerte einzuordnen. Herausgeberin ist die Wallfahrtsstadt Kevelaer in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss im Kreis Kleve und Haus & Grund An der Niers.

Erfasst sind Wohnungen ab 35 Quadratmetern und Häuser im Stadtgebiet. Die Richtwerte sind monatliche Durchschnittswerte der Nettomiete. Betriebs- und Heizkosten gehören nicht dazu. Vorausgesetzt werden normale Wohnlage, normale baujahrstypische Ausstattung, eine abgeschlossene Wohnung, Zentralheizung sowie Bad und WC.

Wie finden Sie den Ausgangswert?

Die Tabelle verbindet fünf Baujahresgruppen mit vier Größenklassen. So entstehen 20 Richtwerte. Für 75 Quadratmeter und Baujahr 1995 gilt beispielsweise 7,00 Euro pro Quadratmeter, also 525 Euro monatlich. Die jüngste Gruppe ab 2020 reicht je nach Fläche von 9,40 bis 10,50 Euro.

Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Keller, Boden, Waschküche und Garage werden dabei nicht als Wohnfläche angesetzt. Eine normale Wohnlage bildet den Tabellenstandard; gute oder einfache Lage fließen erst über die dafür vorgesehenen Prozentwerte ein.

Komplett sanierte Gebäude der Gruppen bis 1989 und 1990 bis 1999 dürfen unter strengen Voraussetzungen in Gruppe IV eingeordnet werden. Dazu müssen Dämmung, Elektroinstallation, Bäder und Heizungsanlage erneuert sein.

Welche Zu- und Abschläge sind vorgesehen?

Zuschläge nennt die Broschüre etwa für Einfamilienhäuser, einen eigenen Garten, hohe Energieeffizienz, Wärmepumpe, gute Wohnlage, Kellerraum oder Fahrstuhl. Abschläge betreffen unter anderem fehlende Isolierverglasung, Warmwasserversorgung, Dämmung oder Abstellraum sowie Dachschrägen und einen mangelhaften Grundriss. Viele Werte sind Bandbreiten. Der konkrete Ansatz muss deshalb zum tatsächlichen Merkmal passen.

Warum kann eine Obergrenze eingreifen?

Zuschläge in den Baujahresgruppen I bis IV dürfen das Ergebnis nicht über den Richtwert der Gruppe V für dieselbe Wohnflächenklasse heben. Der Rechner kappt einen höheren Wert nach der vollständigen Zu- und Abschlagsrechnung. Abschläge können das Ergebnis weiterhin mindern.

Welche Merkmale bleiben ohne Rechenwert?

Für Erdgeschosswohnungen und Wohnungen ab dem dritten Obergeschoss nennt die Quelle nur einen möglicherweise geringeren Mietpreis. Auch Belichtung, Belüftung und Zustand erhalten keinen festen Prozentsatz. Solche Hinweise verändern das Rechenergebnis nicht automatisch. Der ermittelte Wert bleibt eine Orientierung und macht eine konkrete Miete nicht allein deshalb rechtlich zulässig.

Quelle: Mietspiegel der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Stand 1. Oktober 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

29. März 2025
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 6. März 2025 wichtige Klarstellungen zum Begriff des "Einfamilienhauses" im Mak...
11. April 2026
Wenn sich Wohnungseigentümer nicht einig sind, was in der Gemeinschaftsordnung steht – oder ob eine Regelung überhaupt wirksam ist –, kann jeder Ei...
23. Juli 2025
Sommerhitze berechtigt grundsätzlich nicht zur Mietminderung. Doch bei extremen Temperaturen oder baulichen Mängeln können Mieter durchaus Ansprüch...
09. Juni 2025
Ein Immobilienkauf platzt kurz vor dem Notartermin – wer trägt die bereits angefallenen Kosten? Das Landgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Fa...
08. August 2025
Vermieter dürfen verschiedene Betriebskostenarten nicht willkürlich zusammenfassen. Das entschied das Amtsgericht Hamburg und gab Mietern recht, di...
22. Mai 2026
Drei Angebote für eine Sanierung lagen erst auf der Eigentümerversammlung vor – nicht vorher. Und die Finanzierungsform? Noch offen. Trotzdem hielt...