Klever Mietspiegelrechner
Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · Stand 01.08.2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel erfasst Wohnungen und Häuser ab 35 m². Die Wohnfläche richtet sich nach der Wohnflächenverordnung; Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Die Sanierungseinstufung verlangt laut Mietspiegel strenge Anforderungen.
2. Wohnlage, Geschoss und Gebäudeart
I. einfache Wohnlage
Wohnungen in Außerortslagen und Außenbereichen mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen und Wohnungen, die durch außergewöhnliche Beeinträchtigungen von Lärm und sonstigen Immissionen gekennzeichnet sind.
II. normale Wohnlage
Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes Kleve liegen in normalen Wohnlagen. Solche Wohngebiete weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen. Die Ortskerne der zur Stadt Kleve gehörenden Ortschaften zählen hierzu.
III. gute Wohnlage
Die guten Wohnlagen sind charakterisiert durch ruhige, weitgehend abgeschlossene Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und in der Nähe von Grün- und Waldflächen gelegen.
Keller- und Dachgeschosswohnungen sowie Vollgeschosswohnungen ab dem 3. Obergeschoss können einen etwas geringeren Mietpreis haben. Der Mietspiegel veröffentlicht dafür keinen festen Abschlag; bei einem Fahrstuhl kann sich die Beurteilung ändern.
Gebäudeart
Bei Berücksichtigung eines Gartens ist ein Ansatz von 5 bis 10 % veröffentlicht. Die genaue Einordnung innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung.
3. Energie und besondere Ausstattung
Für Kellerraum und Fahrstuhl sind bei Berücksichtigung mindestens 3 % anzusetzen. Der Effizienzhaus-Zuschlag ist in Gruppen IV und V nur für ein Passivhaus und dort fest mit 10 % veröffentlicht.
4. Abschläge bei Abweichungen vom Standard
Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrstypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Bad, WC und Zentralheizung voraus.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Kleve. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Wohnflächen- und Baujahresgruppe; Zu- und Abschläge werden prozentual darauf angewandt.
Die Richtwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Der Mietspiegel beziffert keinen Abschlag für einfache Wohnlagen oder besondere Geschosslagen und keine festen Einzelwerte innerhalb der veröffentlichten Bandbreiten. Zustand und sonstige nicht bezifferte Besonderheiten bleiben daher Einzelfallbewertungen. Bei Zuschlägen in den Gruppen I bis IV begrenzt der Rechner das Ergebnis auf den Richtwert der passenden Wohnflächenklasse in Gruppe V.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Kleve, Stand 01.08.2025.
Mietspiegel Kleve 2025: Wie wird aus dem Richtwert die Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Kleve 2025 ordnet eine Wohnung zuerst nach Baujahr und Wohnfläche ein. Anschließend können prozentuale Zu- und Abschläge den veröffentlichten Mietrichtwert verändern. Der Rechner bildet diesen Weg nachvollziehbar ab und kennzeichnet Merkmale ohne festen Zahlenwert gesondert.
Welchen Status hat der Klever Mietspiegel?
Die Ausgabe mit Stand 1. August 2025 bezeichnet ihre Werte als Mietrichtwerte und Durchschnittswerte, nennt aber keine Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie ist daher eine amtliche Mietrichtwertübersicht ohne ausgewiesenen Qualifizierungsstatus. Herausgeberin ist die Stadtverwaltung Kleve gemeinsam mit Mieter- und Vermietervertretung sowie dem Gutachterausschuss des Kreises Kleve.
Sie gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und Häuser im Stadtgebiet ab 35 Quadratmetern. Die Werte sind Nettomieten ohne Betriebs- und Heizkosten. Der Tabellenstandard setzt normale Wohnlage, normale baujahrstypische Ausstattung, einen Wohnungsabschluss, Bad, WC und Zentralheizung voraus.
Wie ist die Grundtabelle aufgebaut?
Fünf Baujahresgruppen werden mit vier Wohnflächenklassen verbunden. Die 20 Richtwerte reichen von 6,00 Euro für größere ältere Wohnungen bis zu 10,40 Euro für kleinere Wohnungen ab 2020. Bei 75 Quadratmetern und Baujahr 1995 beträgt der Richtwert 6,90 Euro pro Quadratmeter, monatlich also 517,50 Euro.
Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung bestimmt. Keller, Boden, Waschküche und Garage zählen nicht mit. An den Grenzen 55, 75 und 95 Quadratmeter wechselt jeweils die Größenklasse; für Flächen oberhalb von 95 Quadratmetern bleibt die letzte Spalte maßgeblich.
Eine komplette Sanierung kann Gebäude der ersten beiden Gruppen unter strengen Voraussetzungen in Gruppe IV heben. Erforderlich sind neue Dämmung, Elektroinstallation, Bäder und Heizungsanlage.
Welche Merkmale verändern den Wert?
Veröffentlichte Zuschläge gibt es unter anderem für Einfamilienhäuser, Garten, hohe Energieeffizienz, Wärmepumpe, gute Wohnlage, Kellerraum, Fahrstuhl und Etagenheizung. Abschläge nennt die Broschüre etwa für fehlende Isolierverglasung, Zentralheizung oder Warmwasser, fehlende Dämmung, Dachschrägen und einen ungünstigen Grundriss. Prozentbandbreiten verlangen eine begründete Einordnung des Einzelfalls.
Wann greift die Kappung auf Gruppe V?
Durch Zuschläge darf in den Gruppen I bis IV kein höherer Wert entstehen als der Richtwert der jüngsten Gruppe für dieselbe Wohnfläche. Der Rechner addiert zunächst sämtliche gewählten Prozente und begrenzt ein darüberliegendes Ergebnis anschließend. Damit bleibt die ausdrücklich genannte Tabellenobergrenze erhalten.
Was wird nur qualitativ berücksichtigt?
Für einfache Wohnlage veröffentlicht Kleve keinen Abschlag. Auch Keller-, Dachgeschoss- und Vollgeschosswohnungen ab dem dritten Obergeschoss können zwar niedriger liegen, erhalten aber keinen festen Rechenwert. Diese Punkte bleiben Hinweise. Das Ergebnis bietet eine nachvollziehbare Orientierung, begründet jedoch nicht automatisch die Zulässigkeit einer konkreten Miete.
Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Kleve, Stand 1. August 2025.
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