Koblenzer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 · gültig 01.01.2025–31.12.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf freie Mietwohnungen von 25 bis 160 m². Baujahre ab 2025 sind nicht erfasst.
2. Großräumige Lage im Stadtgebiet
Die Automatik nutzt ausschließlich das amtliche Straßenverzeichnis Januar 2025. Ohne passende Adresse bleibt die Lage manuell wählbar.
3. Wohnumfeld
Die Summe wird kategorisiert: −5 bis −1 Punkte = −2 %, 0 bis 1 = ±0 %, 2 bis 7 = +3 %.
4. Allgemeine Wohnungsausstattung
Maßgeblich sind nur vom Vermietenden gestellte Merkmale. Punktesumme: −19 bis −9 = −10 %, −8 bis −4 = −4 %, −3 bis 3 = ±0 %, 4 = +4 %, 5 bis 16 = +10 %.
Überwiegender Bodenbelag in Wohn- und Schlafräumen
Weitere Ausstattung
Freisitz
5. Weitere Zu- und Abschlagsmerkmale
Bodenbelag Küche
Einbauküche
6. Bad- und Sanitärausstattung
Ab 6 Punkten gilt der Zuschlag von +4 %; darunter ist kein Zu- oder Abschlag ausgewiesen.
Fußbodenbelag
7. Heizung und energetischer Gebäudezustand
Die Gültigkeit einzelner Merkmale richtet sich nach dem gegebenenfalls angepassten Baujahr.
Heizungsart
Energieträger
Fenster
8. Modernisierung
Nur für Gebäude vor 1990 oder Kernsanierungen vor 2004. Je Maßnahme: in den letzten 11 Jahren +2 Punkte, vor 12 bis 16 Jahren +1 Punkt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Koblenz.
Der Mietspiegel gilt für freie Mietwohnungen von 25 bis 160 m². Die Broschüre veröffentlicht keine bezifferte Mietspanne; deshalb weist der Rechner keine frei erfundenen Unter- oder Obergrenzen aus.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Koblenz 2025/2026 und amtliches Straßenverzeichnis Januar 2025.
Mietspiegel Koblenz 2025/2026: Wie greifen Punkte und Prozente ineinander?
Der Mietspiegel Koblenz 2025/2026 verbindet eine Basismiettabelle mit direkten Prozentwerten und vier getrennten Punktemodellen. Wohnfläche und Baujahr liefern den Ausgangswert. Lage, Umfeld, Ausstattung, Sanitär, Energie und Modernisierung bestimmen anschließend die Korrektur.
Wie lange gilt der qualifizierte Mietspiegel?
Der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er beruht auf dem Erhebungsstichtag 30. Juni 2024 und wurde am 14. November 2024 vom Stadtrat anerkannt. Für Anfang 2027 ist eine neue Ausgabe angekündigt; bis dahin bleibt die vorliegende Broschüre maßgeblich.
Anwendbar ist sie auf nicht preisgebundene Mietwohnungen mit 25 bis 160 Quadratmetern im Koblenzer Stadtgebiet. Ermittelt wird die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Eine bezifferte wohnungsbezogene Mietspanne veröffentlicht die Broschüre nicht.
Wie wird die Basisnettomiete gefunden?
Sieben Wohnflächenklassen und neun Baujahresklassen ergeben 63 Basiswerte. Die Tabelle reicht von 7,00 bis 14,87 Euro je Quadratmeter. Bei einer vollständigen Entkernung kann ein angepasstes Baujahr verwendet werden: Das Entkernungsjahr wird dafür um 14 Jahre vermindert. Eine bloße Teilmodernisierung erfüllt diese Regel nicht.
Der Basismiete werden direkte Beträge für Stadtlage, Souterrain, Fahrradabstellplatz, Eigengarten, Küchenboden und Einbauküche zugerechnet. Die großräumige Lage hängt vom Stadtteil ab: Randlagen erhalten minus 5 Prozent, überwiegend bevorzugte Lagen plus 6 Prozent und zentrale Lagen plus 8 Prozent.
Warum gibt es mehrere Punktetabellen?
Wohnumfeld, allgemeine Wohnungsausstattung, Bad und Sanitär sowie Heizung und energetischer Zustand werden jeweils getrennt bepunktet. Erst die Summe innerhalb einer Gruppe führt zu deren Prozentstufe. Modernisierungen folgen einem eigenen Zeit- und Maßnahmenmodell. So wird ein Merkmal nicht mehrfach als selbstständiger Zuschlag angesetzt.
Eine Besonderheit steckt bei der allgemeinen Ausstattung: Die Broschüre nennt für genau vier Punkte sowohl plus 4 als auch plus 10 Prozent. Der spezifische Einzelwert wird deshalb mit plus 4 Prozent umgesetzt; die höchste Stufe beginnt im Rechner erst bei fünf Punkten. Diese transparente Grenzentscheidung verhindert ein Doppelresultat.
Was zeigt die amtliche Beispielrechnung?
Für 65 Quadratmeter und Baujahr 1975 beträgt die Basisnettomiete 7,69 Euro je Quadratmeter. Gehobenes Umfeld, einfache Ausstattung, PVC-Küchenboden, Standard-Einbauküche, sehr gehobene Energie und umfassende Modernisierung ergeben zusammen plus 19 Prozent. Nach der Cent-Rundung entstehen 9,15 Euro je Quadratmeter und 594,75 Euro monatlich.
Dieses Ergebnis ist der berechenbare Durchschnitt für die eingegebenen Merkmale, keine automatisch zulässige Vertragsmiete. Weil die Quelle keine Spanne beziffert, zeigt der Rechner keine erfundenen Grenzen. Ein Mieterhöhungsverlangen muss zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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