Lennestädter Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel Kreis Olpe 2025 · in Kraft seit 01.03.2025 · Stand April 2025
1. Grundangaben und Wohnlage
Optionale amtliche Adresszuordnung
Ohne vollständige Adresse bleiben Wohnlage und Kernort manuell wählbar.
Das separate amtliche Wohnlagenverzeichnis (Stand Dezember 2024) ordnet jede erfasste Adresse einer einfachen, mittleren oder guten Wohnlage sowie dem Kernort oder dem übrigen Stadtgebiet zu.
2. Kernsanierung und Modernisierung
Zutreffende Kernsanierungs- und Modernisierungsmerkmale werden nach Tabelle 2 addiert. Das amtliche Beispiel kombiniert eine Kernsanierung nach 1990 mit einer Kellerdeckendämmung nach 1990. Maßgeblich sind nur vom Vermieter finanzierte Merkmale.
3. Wohnung und Gebäude
Mehrere zutreffende Merkmale werden entsprechend der amtlichen Berechnung addiert. Selbst geschaffene, nicht vom Vermieter erstattete Ausstattung bleibt unberücksichtigt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Lennestadt. Der qualifizierte Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 25 bis 150 m² mit Bad/WC und Heizung.
Nicht erfasst sind insbesondere preisgebundener, überwiegend gewerblich genutzter, möblierter oder untervermieteter Wohnraum, Wohnraum in Heimen sowie an Beschäftigungsverhältnisse gebundene Dienst- oder Werkswohnungen. Einbauküchen und Einbauschränke gelten nicht als ausschließende Möblierung.
Die Zwei-Drittel-Spanne beträgt −16,4 % bis +15,6 % um die errechnete Durchschnittsmiete. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Qualifizierte Mietspiegel Kreis Olpe 2025 und das amtliche Wohnlagenverzeichnis.
Mietspiegel Lennestadt 2025: Wie entsteht die Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Lennestadt 2025 beginnt mit einer Basismiete, die allein von der Wohnfläche abhängt. Danach verändern prozentuale Werte für Baujahr, Modernisierung, Ausstattung und Lage diesen Ausgangswert. Der Rechner führt die einzelnen Bausteine zusammen und nutzt für vollständige Adressen zusätzlich das amtliche Wohnlagenverzeichnis.
Welchen Status hat der Lennestädter Mietspiegel?
Die kreisweite Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Sie beruht auf einer repräsentativen Erhebung von Oktober 2024 bis Januar 2025 und trat am 1. März 2025 in Kraft. Anerkannt wurde sie von allen sieben Städten und Gemeinden des Kreises Olpe sowie den beteiligten Interessenvertretungen.
Erfasst wird nicht preisgebundener Wohnraum von 25 bis 150 Quadratmetern. Wohnungen ohne Bad, WC oder Heizung gehören ebenso wenig zum Anwendungsbereich wie etwa überwiegend möblierte Wohnungen, Untermietverhältnisse, Dienstwohnungen und Heime mit zusätzlichen Leistungen. Die Werte bezeichnen Nettokaltmieten ohne Betriebs-, Stellplatz- oder Möblierungskosten.
Wie wird aus der Wohnfläche ein Mittelwert?
Die Basistabelle unterscheidet 62 Flächenklassen. Für 75 bis 76 Quadratmeter beträgt die Basis 6,15 Euro pro Quadratmeter. Auf sie werden alle zutreffenden Prozentwerte gemeinsam angewandt. Dazu gehören neun Baujahresklassen, zwei Formen der Kernsanierung, einzelne Modernisierungen, eine Wärmepumpe und 13 Ausstattungsmerkmale.
Für Lennestadt gilt ein Ortsabschlag von 20,2 Prozent. Eine Lage im Kernort erhöht den Wert um 6,8 Prozent, eine gute Wohnlage um weitere 4,8 Prozent. Einfache und mittlere Wohnlagen verändern ihn nicht. Maßgeblich sind nur Ausstattungen und Maßnahmen, die der Vermieter bereitgestellt oder finanziert hat.
Warum benötigt der Rechner die genaue Adresse?
Das Wohnlagenverzeichnis unterscheidet nach Straße und Hausnummer zwischen einfacher, mittlerer und guter Lage sowie zwischen Kernort und übrigen Bereichen. Bei einem eindeutigen Treffer übernimmt der Rechner beide Angaben. Fehlt eine vollständige Zuordnung, bleibt die Auswahl manuell. Der Adresseintrag allein bestätigt weder eine zulässige Wohnnutzung noch eine bestimmte Miethöhe.
Wie breit ist die Mietspanne?
Die Zwei-Drittel-Spanne reicht vom Faktor 0,836 bis 1,156 der errechneten Durchschnittsmiete. Ein Standardfall mit 75 Quadratmetern, Baujahr 1970, mittlerer Lage und Lage im Kernort ergibt 5,66 Euro pro Quadratmeter. Das zugehörige Intervall reicht von 4,74 bis 6,55 Euro pro Quadratmeter.
Was sagt das Ergebnis rechtlich aus?
Das Ergebnis liefert ein qualifiziertes Vergleichsdatum für eine konkret beschriebene Wohnung. Die Spanne lässt Raum für Unterschiede, die das Modell nicht vollständig abbildet. Ob eine vereinbarte Miete oder ein Erhöhungsverlangen wirksam ist, hängt zusätzlich von Vertrag, Begründung, Fristen und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Kreis Olpe 2025, Version 1.0.2 und Wohnlagenverzeichnis zum Mietspiegel Kreis Olpe 2025, Stand Dezember 2024.
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