Lübecker Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · anerkannt am 16.02.2026 · Stichtag 01.05.2025
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundene Wohnungen ab 25 m² mit vermieterseits gestelltem Bad, Innen-WC und Sammelheizung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen ohne Bad oder Sammelheizung bietet der Mietspiegel nur einen Orientierungsrahmen.
2. Wohnlage
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden. Straßen ohne Bereichsangabe gelten über ihre gesamte Länge; „kW“ bezeichnet amtlich keine Wohnlage.
3. Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung
In jeder der fünf Gruppen rechtfertigt ein Überwiegen der mindernden oder erhöhenden Merkmale nach Anzahl oder Gewichtung einen Anteil von bis zu −20 % beziehungsweise +20 % des jeweiligen Abstandes vom Mittelwert zur Unter- oder Oberspanne. Die automatische Zählhilfe folgt dem amtlichen Online-Rechner; eine abweichende Gewichtung kann gruppenweise gewählt werden. Keine Wohnwertoption ist vorausgewählt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Lübeck.
Die Orientierungshilfe nennt beispielhafte, nicht einzeln bezifferte Merkmale. Deren Gewichtung ist im Einzelfall zu prüfen; der Rechner erfindet keine Einzelwerte. Nicht belegte Tabellenfelder werden nicht interpoliert. Bei unbekannten oder mit „kW“ bezeichneten Adressen bleibt die manuelle Wohnlagenwahl frei.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Lübeck 2025 mit Wohnlagenverzeichnis, amtlicher Online-Rechner und amtliche Übersichtsseite der Hansestadt Lübeck.
Mietspiegel Lübeck 2025: Tabelle, Spanne und Wohnlage
Der Mietspiegel Lübeck 2025 ordnet Wohnungen zunächst nach Baujahr und Wohnfläche in ein Tabellenfeld ein. Danach helfen fünf Merkmalsgruppen und die adressbezogene Wohnlage bei der individuellen Einordnung. Der Rechner oben hält Tabellenwerte, Spannenkorrektur und den separaten Lagebetrag auseinander.
Welchen Rechtscharakter hat die Lübecker Ausgabe?
Die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Arbeitskreis Mietspiegel erkannte sie am 16. Februar 2026 an; der Erhebungsstichtag ist der 1. Mai 2025. In die Auswertung gingen Neuverträge und innerhalb der letzten sechs Jahre geänderte Mieten ein.
Erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen ab 25 Quadratmetern, die bis zum Stichtag bezugsfertig waren und vermieterseits Bad, Innen-WC sowie Sammelheizung besitzen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungen ohne Bad beziehungsweise Sammelheizung bietet die Tabelle nur einen Orientierungsrahmen. Verglichen wird die Nettokaltmiete.
Wie wird das passende Tabellenfeld gefunden?
Zehn Baualtersklassen werden mit vier Größenklassen kombiniert. Von 40 möglichen Feldern sind 39 mit Mittelwert und individueller Zweidrittelspanne belegt. Das Feld für Baujahr 2002 bis 2013 und mindestens 85 Quadratmeter bleibt leer. Es darf nicht aus Nachbarwerten geschätzt werden. Acht veröffentlichte Felder beruhen nur auf 10 bis 29 Mietwerten und haben laut Broschüre bedingte Aussagekraft.
Eine vollständige Sanierung auf Rohbauniveau oder neu geschaffener Wohnraum kann im Einzelfall die Baualtersklasse des Abschlussjahres rechtfertigen. Einzelne Modernisierungen verschieben das Baujahr dagegen nicht automatisch.
Alle Tabellenbeträge gelten monatlich je Quadratmeter Wohnfläche.
Wie funktionieren Merkmalsgruppen und Wohnlage?
Die Orientierungshilfe umfasst Bad und WC, Küche, Wohn- und Schlafräume, Wohnanlage und Wohnumfeld sowie energetische Gebäudequalität. Jede Gruppe kann den Abstand des Mittelwerts zur passenden Spannengrenze mit bis zu 20 Prozent gewichten. Positive und negative Gruppen werden saldiert. Die Broschüre gibt den Einzelmerkmalen bewusst keine festen Eurobeträge.
Die Tabellenwerte gelten für mittlere Lage. Bei einfacher Wohnlage werden 0,47 Euro je Quadratmeter abgezogen, bei guter Lage 0,44 Euro addiert. Das Straßenverzeichnis enthält auch Einträge ohne Wohnlage. In solchen Fällen ist keine automatische Einstufung zulässig.
Warum ist die Spanne kein starres Limit?
Die Spanne bildet die mittleren zwei Drittel der erhobenen Mieten eines Tabellenfelds ab. Im städtischen Referenzfall ergeben 70 Quadratmeter, Baujahr 1968, eine positive Badgruppe und gute Wohnlage 8,58 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 600,60 Euro monatlich.
Die Broschüre lässt begründete Werte außerhalb der Tabellenspanne zu, etwa beim Zusammentreffen vieler Besonderheiten und unter Einbeziehung der Lagekorrektur. Umgekehrt macht eine Miete innerhalb der Spanne sie nicht automatisch rechtmäßig. Der konkrete Vertrag und das Mieterhöhungsverfahren bleiben gesondert zu prüfen.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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