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Metzinger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.04.2026–31.03.2028

1. Wohnung

Anwendbar auf 25 bis 150 m². Für die Basismiete wird die Wohnfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet. Wohnungen ohne Badezimmer, WC oder vermieterseitig gestellte Heizung sind ausgeschlossen.

2. Modernisierung

Nur seit dem 01.01.2010 vom Vermietenden ausgeführte Maßnahmen bei einem Baujahr vor 2010; übliche Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten zählen nicht.

3. Bad und allgemeine Ausstattung

Badmerkmale beziehen sich auf das am besten ausgestattete Bad. Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen.

4. Küche

5. Wohnlage

Der kombinierte Wohnlagewert kann manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden. Er enthält Stadtteil- und Mikrolageeinflüsse.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Die Zweidrittelspanne beträgt ±17 %; eine Abweichung vom Mittelwert setzt nicht abgebildete oder wesentlich vom ortsüblichen Standard abweichende Merkmale voraus.

Die Wohnlagenzuordnung verwendet ausschließlich die von der Stadt veröffentlichten Ganzstraßen-, Einzel- und Bereichsangaben. Unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Metzingen 2026. Amtliche Übersichtsseite der Stadt Metzingen.


Mietspiegel Metzingen 2026: Wie entsteht die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Metzingen 2026 verbindet eine wohnflächenabhängige Basismiete mit Prozentwerten für Baujahr, Modernisierung, Ausstattung und Wohnlage. Ermittelt wird die monatliche Nettokaltmiete. Betriebskosten sowie Zuschläge für Möblierung oder Untervermietung gehören nicht in den Vergleich.

Ist der Metzinger Mietspiegel qualifiziert?

Ja, es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Die Anerkennung stammt von den Interessenvertretungen beider Marktseiten und vom Gemeinderat. Der Zeitraum begann am 1. April 2026 und endet am 31. März 2028. Datengrundlage war eine Befragung mit Stichtag 1. Juli 2025.

Unmittelbar erfasst sind frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 25 bis 150 Quadratmetern. Preisgebundener Wohnraum, Wohnheime, einzelne WG-Zimmer und Wohnungen ohne Badezimmer, WC oder vermieterseitig gestellte Heizung fallen unter anderem nicht darunter. Für Gebäude ab 2025 enthält die Broschüre noch keine Baujahresklasse.

Wie wird die Basismiete ausgewählt?

Für jede ganzzahlige Fläche von 25 bis 150 Quadratmetern steht ein eigener Wert bereit, insgesamt 126 Basismieten. Dezimalflächen werden für die Tabellenwahl kaufmännisch gerundet. Die Monatsmiete verwendet dagegen die tatsächlich eingegebene Wohnfläche. Der Tabellenwert sinkt von 15,41 Euro je Quadratmeter bei 25 Quadratmetern auf 9,44 Euro bei 150 Quadratmetern.

Das Baujahr korrigiert die Basis zwischen −15 Prozent für Gebäude bis 1918 und +14 Prozent für 2021 bis 2024. Hinzu kommen etwa +6 Prozent für eine bodengleiche Dusche, +8 Prozent für moderne Wärmeschutzfenster oder −8 Prozent bei fehlender vermieterseitiger Küchenausstattung.

Die Anschrift liefert zusätzlich einen kombinierten Lagewert zwischen −16 und +4 Prozent. Das Verzeichnis unterscheidet je nach Straße ganze Straßen, einzelne Hausnummern oder Bereiche. Ist eine Anschrift dort nicht eindeutig veröffentlicht, darf für sie kein Lagewert frei geschätzt werden.

Wann zählt eine Modernisierung?

Modernisierungen zählen nur bei Gebäuden vor 2010 und bei Ausführung durch den Vermieter seit dem 1. Januar 2010. Bewertet werden Außenwanddämmung sowie die Erneuerung von Leitungen, Sanitäreinrichtungen und Elektroinstallationen. Eine Maßnahme ergibt +3 Prozent, alle vier zusammen +14 Prozent. Bei einem jüngeren Baujahr darf dieser Zuschlag nicht zusätzlich angesetzt werden.

Was bedeutet die Spanne von 17 Prozent?

Sie beschreibt eine Zweidrittelspanne von −17 bis +17 Prozent um den berechneten Mittelwert. Im amtlichen Beispiel ergeben 75 Quadratmeter, eine Basis von 9,49 Euro und insgesamt +6 Prozent ungerundet 10,0594 Euro je Quadratmeter. Erst nach der Flächenmultiplikation entstehen 754,46 Euro monatlich.

Die Spanne reicht dort von 626,20 bis 882,72 Euro. Ein Betrag innerhalb dieser Grenzen ist nicht automatisch rechtmäßig; eine Abweichung vom Mittelwert braucht sachliche Wohnwertgründe. Auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen einer Mieterhöhung bleiben gesondert zu prüfen.

Quelle: Mietspiegel Metzingen 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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