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Mietspiegelrechner – Münsteraner Mietspiegel 2025 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Münsteraner Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 für nicht preisgebundenen Wohnraum · gültig 01.04.2025 – 31.03.2027

1. Grundangaben

Zwischengrößen werden auf volle Quadratmeter gerundet. Der Mietspiegel gilt für 20 bis 160 m² und für vor Mai 2024 fertiggestellten Wohnraum. Bei nachträglich geschaffenem Wohnraum ist dessen Fertigstellungsjahr maßgeblich.

2. Lage der Wohnung im Gebäude

−6 %
−3 %
±0 %

3. Sanitärausstattung

Nur vom Vermieter gestellte Merkmale berücksichtigen.

+1 Punkt
+2 Punkte
+3 Punkte
+1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−2 Punkte

4. Wohnungsausstattung

„Überwiegend“ bedeutet mehr als 50 % der Wohnung ohne Küche und Bad. Bodenbeläge und sonstige Ausstattung müssen vom Vermieter gestellt sein.

Überwiegender Bodenbelag

0 Punkte
+2 Punkte
−6 Punkte
−2 Punkte
−1 Punkt
−1 Punkt

Gartennutzung

0 Punkte
−1 Punkt
+1 Punkt

Weitere Merkmale

+1 Punkt
+2 Punkte
+1 Punkt
−1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

5. Modernisierung und Energieeffizienz

Zuschläge sind nur möglich, wenn der Vermieter die Maßnahmen nach dem 31.12.1999 an einem vor 1990 errichteten Gebäude durchgeführt hat. Eine bereits bei der Baualtersklasse berücksichtigte umfassende Modernisierung darf nicht nochmals angesetzt werden.

Art der Modernisierung

±0 %
+19 %
+11 %
+1 bis +6 %

Maßnahmen der Teilmodernisierung

+1 Punkt
0 Punkte
+2 Punkte
+2 Punkte
+2 Punkte
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

6. Wohnbereich

Straße und Hausnummer auswählen; bis dahin kann der Wohnbereich manuell bestimmt werden. Straßenvorschläge erscheinen ab zwei Zeichen.

Die automatische Zuordnung folgt dem Wohnbereichsverzeichnis mit Stand 01.01.2025. Für die konkrete Wohnlage bzw. Mikrolage gibt es daneben keinen weiteren Zu- oder Abschlag.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Münster. Ausgangspunkt ist die Basismiete für die gerundete Wohnfläche und Baualtersklasse; die Zu- und Abschläge werden prozentual auf diese Basismiete angewandt.

Die ausgewiesene Mietspanne von ±20 % beschreibt den Bereich, in dem zwei Drittel der erhobenen ortsüblichen Mieten liegen. Eine Abweichung vom Durchschnittswert muss mit nicht bereits berücksichtigten objektiven Wohnwertmerkmalen oder erheblichen Abweichungen vom Münsteraner Standard begründet werden.

Der Mietspiegel gilt nicht für die in der Broschüre genannten Sonderfälle, insbesondere nicht für preisgebundenen, möblierten, seit Mai 2024 fertiggestellten oder unter 20 bzw. über 160 m² großen Wohnraum. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Stadt Münster.