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Nagolder Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig 01.08.2025–31.07.2027

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit mindestens 30 und weniger als 140 m², die bis einschließlich 2025 fertiggestellt wurden.

2. Modernisierung

Nur bei Baujahr vor 2000 und für Maßnahmen seit 2011. Voll- und Teilmodernisierung schließen sich aus.

Teilmodernisierung +5 % ab mindestens vier Maßnahmen

3. Art und Ausstattung

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Bei der Sanitärausstattung entsteht der Zuschlag erst ab drei Kriterien.

Überwiegender Bodenbelag

Gehobene Sanitärausstattung +2 % ab drei Kriterien

4. Wohnlage

Die Adresse setzt die Zone und fünf Entfernungsmerkmale aus dem amtlichen Online-Rechner. Bei nicht veröffentlichten Anschriften bleiben alle Angaben manuell prüfbar.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Nagold.

Die Zweidrittel-Spanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind nach der Broschüre zu begründen. Für ganz oder teilweise möblierte, nicht abgeschlossene oder verbilligt überlassene Wohnungen ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2025 der Stadt Nagold.


Mietspiegel Nagold 2025: Wie werden Basis, Merkmale und Lage verbunden?

Der Mietspiegel Nagold 2025 startet mit einer Basis-Nettomiete nach Wohnfläche und Baujahr. Modernisierung, Ausstattung und Wohnlage verändern sie anschließend durch Prozentpunkte. Das Ergebnis ist die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebskosten, Stellplatzentgelt oder Möblierungszuschläge.

Ist der Nagolder Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die gemeinsam mit Haiterbach, Ebhausen und Rohrdorf erstellte Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Die Interessenvertretungen erkannten ihn am 7. Juli 2025 an. Er gilt vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2027.

In Nagold erfasst er frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit mindestens 30 und weniger als 140 Quadratmetern sowie Baujahren bis 2025. Preisgebundene Wohnungen, Wohnheime, soziale Einrichtungen, gewerblich oder nur kurzfristig genutzter Wohnraum gehören unter anderem nicht in die Berechnung.

Wie entsteht die Basis-Nettomiete?

Zehn Wohnflächenklassen treffen auf elf Baualtersklassen. Daraus ergeben sich 110 Tabellenwerte. Für 75 bis unter 95 Quadratmeter liegen sie beispielsweise zwischen 8,41 Euro bei Gebäuden bis 1918 und 10,27 Euro bei Baujahren 2021 bis 2025.

Eine Vollsanierung seit 2011 bringt bei Baujahren vor 2000 +10 Prozent; eine Teilmodernisierung mit mindestens vier anerkannten Maßnahmen +5 Prozent. Weitere Einzelmerkmale reichen von −4 bis +6 Prozent. Ab mindestens drei von sieben Sanitärkriterien kommen einmalig +2 Prozent hinzu.

Wie beeinflusst die Adresse das Ergebnis?

Die Wohnlagenzone und fünf Entfernungsmerkmale sind adressabhängig. Zone 2 führt zu −5 Prozent. Jeweils −2 Prozent gelten unter anderem für große Entfernungen zu Spielplatz, Schule, Freizeiteinrichtung, ÖPNV oder öffentlicher E-Ladesäule. Die talseitige Hanglage bleibt ein wohnungsbezogener Prüfpunkt mit +2 Prozent.

Wenn eine Anschrift nicht veröffentlicht ist, sollte ihre Lage nicht geschätzt werden. Dann sind die tatsächlichen Verhältnisse anhand der amtlichen Kriterien manuell zu prüfen. Statistisch nicht signifikante Merkmale aus der Broschüre verändern den Rechenwert nicht.

Voll- und Teilmodernisierung schließen sich gegenseitig aus. Ebenso darf bei den beiden veröffentlichten Bodenalternativen nur die tatsächlich passende gewählt werden. Dadurch wird vermieden, dass derselbe Wohnwert mehrfach in die Punktesumme eingeht.

Was zeigt die Beispielrechnung zur Rundung?

Die amtliche Wohnung mit 84 Quadratmetern und Baujahr 1980 hat 7,76 Euro Basismiete. Aus +14 und −6 Punkten folgen insgesamt +8 Prozent. Der Korrekturbetrag 0,6208 Euro wird auf 0,62 Euro gerundet; das ergibt 8,38 Euro je Quadratmeter und 703,92 Euro monatlich.

Die Zweidrittelspanne beträgt ±20 Prozent. Sie bildet Streuung ab und ist keine automatische Grenze rechtlicher Zulässigkeit. Abweichungen müssen mit Besonderheiten der konkreten Wohnung begründet werden; gesetzliche Anforderungen sind zusätzlich zu beachten.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Nagold 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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