Neustädter Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig seit 02.12.2025
1. Grundangaben
Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit. Eine Modernisierung ändert die Baualtersklasse nur, wenn ihr wesentlicher Bauaufwand im Einzelfall einen entsprechenden Wohnwert geschaffen hat.
2. Ausstattungspunkte
Nur von der vermietenden Person gestellte Merkmale zählen. Die Punktsumme bestimmt einen von vier Abschnitten der veröffentlichten Mietenspanne; sie wird nicht in einen frei gewählten Einzelwert umgerechnet.
3. Wohnlage und weitere Besonderheiten
Die Wohnlage wird in der Neustädter Mietwerttabelle nicht unmittelbar berücksichtigt, weil sich Mietpreisunterschiede nach Wohnlage laut Mietspiegel bislang nicht ausreichend herausgebildet haben.
Unterschiedliche Wohnlagequalitäten sowie weitere noch nicht berücksichtigte Merkmale können im Einzelfall eine Einordnung innerhalb des errechneten Spannenabschnitts rechtfertigen. Die Broschüre veröffentlicht dafür keine festen Punkt- oder Prozentwerte; der Rechner nimmt deshalb keine zusätzliche rechnerische Korrektur vor.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Neustadt am Rübenberge. Er bildet die anschließend mit Ausstattungspunkten eingegrenzte Mietenspanne ab.
Die Punkte-Orientierung zur Spanneneinordnung hat laut Broschüre die Qualität eines einfachen Mietspiegels und ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Weitere, noch nicht berücksichtigte Besonderheiten können innerhalb des ermittelten Spannenabschnitts geprüft werden.
Die Wohnlage wird in der Neustädter Mietwerttabelle nicht unmittelbar berücksichtigt. Unterschiede im Einzelfall können nur innerhalb des ermittelten Spannenabschnitts geprüft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche Mietspiegelbroschüre 2025.
Mietspiegel Neustadt am Rübenberge 2025: Wie wird die Spanne gelesen?
Der Mietspiegel Neustadt am Rübenberge 2025 liefert für Wohnungsgröße und Baualter ein Tabellenfeld. Darin stehen Mittelwert und Vierfünftelspanne. Ein Punktesystem ordnet die Ausstattung einem von vier Spannenabschnitten zu. Der Rechner gibt diesen Bereich aus und schätzt keine fehlenden Tabellenwerte.
Welchen Rechtscharakter hat der Mietspiegel?
Er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Verwaltungsausschuss erkannte ihn an; seit dem 2. Dezember 2025 ersetzt er die Ausgabe 2023. Die repräsentative Erhebung hatte den Stichtag 1. April 2025 und erfasste Baujahre bis März 2025.
Grundsätzlich gilt die Tabelle für vermietete Wohnungen im Stadtgebiet. Ausgenommen sind insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, preisgebundener und gewerblich genutzter Wohnraum, Heime, möblierte Wohnungen sowie bestimmte Zeit-, Staffel- und Indexmietverhältnisse. Bad, WC und eine automatisch versorgte Heizung für alle Wohnräume werden vorausgesetzt.
Wo liegen die Grenzen der Tabelle?
Vier Flächenklassen treffen auf vier Baualtersgruppen. Von 16 möglichen Feldern sind 15 mit Mietwerten belegt. Für Wohnungen unter 45 Quadratmetern aus April 2021 bis März 2025 wurden weniger als zehn Werte erhoben; das Feld D1 bleibt leer. Der Rechner meldet diesen Fall, ohne einen Ersatzwert zu bilden.
Drei grau markierte Felder beruhen auf 10 bis 29 Datensätzen und besitzen nur die Qualität eines einfachen Mietspiegels. Dieser Hinweis betrifft C1, D2 und A4 und relativiert dort den allgemeinen qualifizierten Status.
Wie teilen Ausstattungspunkte die Spanne?
Neunzehn Positionen ergeben bis zu 26 Punkte. Bis neun Punkte gilt der unterste Abschnitt, zehn bis zwölf reichen bis zum Mittelwert, 13 bis 15 bis zur oberen Halbierung und ab 16 bis zum Oberwert. Die Punkteorientierung selbst gehört nicht zum qualifizierten Teil.
Das amtliche Beispiel verwendet 58 Quadratmeter, Baujahr 1965 und 14 Punkte. Feld B2 nennt 6,98 Euro als Mittelwert und 5,98 bis 8,24 Euro als Gesamtspanne. Die Punkte grenzen das Resultat auf 6,98 bis 7,61 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 404,84 bis 441,38 Euro monatlich ein.
Die Monatsgrenzen entstehen aus den zuvor auf Cent gerundeten Quadratmeterwerten und der tatsächlichen Fläche. Gemeint ist die Nettokaltmiete. Betriebskosten sowie vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattungsmerkmale bleiben außer Betracht.
Was gilt für Modernisierung und Einzelfallprüfung?
Modernisierte Wohnungen bleiben im Regelfall beim ursprünglichen Baualter. Nur wesentlicher Bauaufwand kann eine andere Klasse im Einzelfall rechtfertigen. Weitere Wohnlage- oder Ausstattungsbesonderheiten dürfen innerhalb des verbleibenden Abschnitts geprüft werden. Ein Wert in der Spanne erfüllt nicht automatisch alle rechtlichen Voraussetzungen einer Mieterhöhung.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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