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Mietspiegelrechner – Oberhausener Mietspiegel 2025 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Oberhausener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Oberhausen · Stand 1. März 2025

1. Wohnung

Baujahresabhängige Merkmale in den folgenden Abschnitten werden automatisch gesperrt, wenn sie für das angegebene Baujahr laut Mietspiegel nicht anwendbar sind.

2. Wohnlage

Die Tabellenwerte gelten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage (Ziffer 3.1 des Mietspiegels). Die Übergänge sind fließend; bei „einfacher bis mittlerer" oder „mittlerer bis guter" Wohnlage sind entsprechende Teilbeträge anzusetzen.

Einfache Wohnlage (Abschlag bis zu 0,59 €/m²)

In einfachen Wohnlagen ist eine überdurchschnittliche Verkehrsbelästigung oder eine Beeinträchtigung durch Gewerbe-/Industriebetriebe gegeben. Außerdem wirkt sich ein ungünstiges Wohnumfeld mit wenig Grün- und Freiflächen nachteilig aus. Dabei müssen jedoch nicht alle Merkmale zutreffen.

Mittlere Wohnlage

Solche Wohngebiete sind zumeist zusammenhängend bebaut und weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei stärkerer Verkehrsbelästigung muss dieser Nachteil entsprechend ausgeglichen werden, etwa durch ein gutes Wohnumfeld oder eine zentrale Lage.

Gute Wohnlage (Zuschlag bis zu 0,52 €/m²)

Gute Wohnlagen befinden sich bei gutem Wohnumfeld entweder in vergleichsweise ruhigen Wohngebieten in zentraler Lage oder in weniger zentralen Lagen bei guter Verkehrsanbindung und Zuordnung zu Grün- und Erholungsflächen.

3. Gebäude

Zu- und Abschläge nach Ziffer 3.2 des Mietspiegels. Trifft ein Merkmal nur zum Teil zu oder ist es unterdurchschnittlich ausgeprägt, sind Teilbeträge anzusetzen.

Fassade
Wärmedämmung (Zuschläge nur bei Gebäuden mit Baujahr 1950–1995, Abschlag nur ab Baujahr 1950)
Treppenhaus
Weitere Gebäudemerkmale

4. Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung

Referenz ist die Standardwohnung nach Ziffer 2.1 des Mietspiegels (u. a. zeitgemäße Beheizung, Bad/WC, Isolierverglasung vor 2005, Heizungsanlage von 1995 bis 2014, nicht barrierefrei).

Balkon (Standardwohnung: bis Baujahr 1964 ohne Balkon, ab Baujahr 1965 mit Balkon)
Verglasung
Böden
Bad
Elektroinstallation
Heizung und Klima
Sonstiges

5. Andere Modernisierungen

Z. B. Erneuerung von Böden, Türen, Heizkörpern oder Wohnwert verbessernde Grundrissänderungen (Ziffer 3.2 des Mietspiegels).

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten auf Basis der Mittelwerte der Mietspiegeltabelle. Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) gibt den Schwerpunkt des Marktes wieder; Zu- und Abschläge werden sowohl beim Mittelwert als auch bei den Spannengrenzen berücksichtigt. Der ermittelte Mietwert kann nach Berücksichtigung der Zu-/Abschläge außerhalb der jeweiligen Mietwertspanne liegen (Ziffer 4 des Mietspiegels).

Die Zuschläge für die Modernisierungs-Merkmale (Verglasung, Bad, Elektro, Heizung, andere Modernisierungen) gelten laut Mietspiegel nur für Gebäude, die vor dem jeweiligen Modernisierungszeitraum errichtet wurden (Baujahr vor 2005 bzw. vor 2015); bei jüngeren Gebäuden ist die Ausstattung baujahresentsprechend und der Rechner sperrt die betreffenden Angaben automatisch.

Nicht quantifizierte Merkmale können im Rahmen der Mietwertspannen berücksichtigt werden, u. a. Zuschläge für Einfamilienwohngebäude, Appartements, Maisonette-Wohnungen, gehobene Wohnungs- und Sanitärausstattung, Wärmepumpe, Balkone/Dachterrassen über 10 m², außergewöhnlich gute Wohnlage, Garten zur alleinigen Nutzung und besondere Gemeinschaftsräume; Abschläge u. a. für Wohnungen ohne Bad und/oder Heizung, Toiletten außerhalb der Wohnung, fehlenden Wohnungsabschluss, Untergeschoss-/Hinterhauswohnungen, fehlenden Keller, Elektrospeicheröfen, gefangene Räume und ungünstige Belichtung/Belüftung (Ziffer 3 des Mietspiegels). Interpolationen zwischen den Baujahresgruppen und Größenklassen sind laut Mietspiegel möglich, werden vom Rechner jedoch nicht vorgenommen.

Trifft ein Merkmal nur zum Teil zu oder ist es unterdurchschnittlich ausgeprägt, sind Teilbeträge anzusetzen. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Oberhausen (qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB), Stand 1. März 2025.