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Offenburger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 01.06.2026 bis 31.05.2028

1. Wohnung

Anwendbar auf frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 160 m². Dezimalflächen werden für die amtliche Tabellenzeile und die Monatsberechnung kaufmännisch auf volle m² gerundet.

2. Art des Gebäudes

3. Ausstattung der Wohnung

Badezimmer

Es zählt die Zahl der vorhandenen Merkmale: genau 2 = +2 %, 3 bis 4 = +3 %, ab 5 = +5 %. Nur von Vermieterseite gestellte Ausstattung berücksichtigen.

Übriger Wohnbereich

4. Modernisierungen

Teilsanierungsmaßnahmen sind nur ansetzbar, wenn keine Kernsanierung durchgeführt wurde.

5. Wohnlage

Die Wohnlagenkombination kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Offenburg.

Die ausgewiesene Zweidrittelspanne von −15 % bis +16 % ist kein pauschaler Zu-/Abschlag. Eine Abweichung vom Mittelwert ist anhand nicht bereits berücksichtigter Wohnwertmerkmale zu begründen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Offenburg 2026, amtliches Straßenverzeichnis und Fortschreibungsdokumentation.


Mietspiegel Offenburg 2026: Wie werden Mittelwert und Spanne berechnet?

Der Mietspiegel Offenburg 2026 korrigiert eine wohnflächenabhängige Basismiete mit Prozentpunkten für Baujahr, Gebäude, Ausstattung, Modernisierung und Lage. Ermittelt wird die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Für die Tabellen- und Monatsrechnung wird die Wohnfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet.

Ist der Offenburger Mietspiegel qualifiziert?

Ja, Gemeinderat und Arbeitskreis Mietspiegel haben die Fortschreibung als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Sie gilt vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028 und löste die Ausgabe 2024 ab. Die Fortschreibung orientiert sich am Verbraucherpreisindex.

Erfasst sind frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet mit 30 bis 160 Quadratmetern. Preisgebundener, überwiegend gewerblich oder kurzzeitig genutzter Wohnraum sowie Wohnheime gehören nicht dazu. Auch möblierte Wohnungen und Einzelzimmer wurden bei der Erhebung nicht erfasst.

Wie wirken Baujahr und Ausstattung?

Für jede volle Fläche zwischen 30 und 160 Quadratmetern gibt es einen Wert, insgesamt 131 Basismieten. Bei 70 Quadratmetern sind es 7,83 Euro je Quadratmeter. Das Baujahr verändert die Basis zwischen −16 Prozent für 1949–1960 und +23 Prozent für 2016–2023.

Eine vermieterseitige Einbauküche bringt +12 Prozent, ein freistehendes Einfamilienhaus +9 Prozent. Badezimmermerkmale werden gezählt und ergeben je nach Anzahl bis zu +5 Prozent. Eine Kernsanierung seit 2002 erhält +13 Prozent; sie darf nicht zugleich mit den veröffentlichten Zuschlägen für Teilmodernisierungen angesetzt werden.

Ohne Kernsanierung können eine Außenwanddämmung seit 2002 mit +7 Prozent und modernisierte Sanitäranlagen seit 2010 mit +6 Prozent zählen. Fehlender Stellplatz, einfacher Fensterstandard, ungeeigneter Boden oder Einzelöfen wirken dagegen als Abschläge.

Wie wird die Wohnlage zugeordnet?

Das amtliche Straßenverzeichnis ordnet die Anschrift einer von drei Zonen und möglichen Zusatzmerkmalen zu. Zone 2 bringt +10 Prozent, Zone 3 +11 Prozent. Bis zu 500 Meter Fußweg zur Innenstadt ergeben +4 Prozent, eine Höhe ab 180 Metern +5 Prozent und veröffentlichter Bahnlärm −3 Prozent.

Bei einer nicht eindeutig veröffentlichten Adresse sollte keine Lageklasse geschätzt werden. Maßgeblich sind die amtliche Straßen- und Bereichszuordnung sowie die tatsächliche Anschrift.

Was sagt die asymmetrische Spanne aus?

Der korrigierte Quadratmeterwert wird mit vier Nachkommastellen weitergerechnet. Ein neutraler Fall mit 70 Quadratmetern und Baujahr 2009 ergibt 7,83 Euro je Quadratmeter und 548,10 Euro monatlich. Die Zweidrittelspanne reicht asymmetrisch von −15 bis +16 Prozent, hier von 465,89 bis 635,80 Euro.

Diese Grenzen erlauben nicht automatisch jede Miete innerhalb der Spanne. Eine Einordnung abseits des Mittelwerts braucht geeignete, noch nicht eingerechnete Wohnwertmerkmale; die gesetzlichen Voraussetzungen sind eigenständig zu prüfen.

Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Offenburg 2026 und Straßenverzeichnis zum Mietspiegel Offenburg 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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