Mietspiegelrechner Ohlstadt
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Ohlstadt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Ohlstadt.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
Mietspiegel Ohlstadt 2025: Wie werden Merkmale richtig kombiniert?
Der Mietspiegel Ohlstadt 2025 nutzt die Vergleichsraumgruppe 3 der Zugspitz Region. Wohnfläche und Baualter liefern den Ausgangswert; erst danach kommen Prozentbeiträge für Sanierung, Bad und weitere Ausstattung hinzu. Der Rechner bildet die Schwellen und Ausschlüsse ab, damit einzelne Merkmale nicht doppelt oder außerhalb ihres Anwendungsbereichs zählen.
Ist der Mietspiegel für Ohlstadt qualifiziert?
Ja, die gemeinsame Ausgabe ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Die Anerkennung erfolgte am 15. Januar 2025. Verwendet werden darf diese Fassung ab dem 1. Februar 2025; ihr letzter Geltungstag ist der 31. Januar 2027. Sie gilt für alle 22 Kommunen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen.
In Ohlstadt gilt das Tabellenmodell für frei finanzierte Wohnungen und vermietete Häuser zwischen 30 und 150 Quadratmetern sowie für Baujahre bis einschließlich 2024. Preisgebundener, gewerblich genutzter oder höchstens drei Monate vermieteter Wohnraum ist nicht erfasst. Für überwiegend möblierte und nicht abgeschlossene Wohnungen liefert die Ausgabe ebenfalls keine unmittelbare Einordnung.
Welche Tabelle bestimmt die Ohlstadter Basismiete?
Maßgeblich ist Gruppe 3, die Ohlstadt mit Eschenlohe, Oberammergau, Spatzenhausen und Unterammergau teilt. Elf Größenbereiche und neun Baualtersklassen ergeben 99 mögliche Basiswerte. In der Größenstufe von 80 bis unter 90 Quadratmetern setzt das Feld 1975 bis 1984 bei 8,16 Euro an. Für die älteste Klasse stehen dort 8,35 Euro, für die jüngste 9,74 Euro.
Bei 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 startet die Rechnung mit 8,16 Euro. Ein Saldo von +15 Prozent wird zunächst in einen auf Cent gerundeten Betrag übersetzt. Daraus folgen 9,38 Euro je Quadratmeter und 787,92 Euro im Monat.
Wo liegen die wichtigsten Rechenschwellen?
Eine Teilmodernisierung seit 2010 bringt erst ab vier benannten Maßnahmen einmalig +6 Prozent. Die Vollsanierung zählt +12 Prozent. Fehlende Modernisierung kann −2 Prozent bewirken. Alle drei Varianten gelten nur bei Baujahren vor 1990 und schließen sich gegenseitig aus.
Auch das Bad arbeitet mit einer Schwelle: Mindestens drei Merkmale sind für +2 Prozent nötig. Daneben zählen etwa Einbauküche und Außenfläche mit jeweils +6 Prozent, Barrierearmut mit +4 Prozent und ein allein nutzbarer Garten mit +5 Prozent. Fehlende Heizung, Gegensprechanlage oder Nebenfläche können Abschläge auslösen. Einfache und gehobene Böden sind Alternativen.
Wie sollte die Zweidrittelspanne gelesen werden?
Sie reicht von 20 Prozent unter bis 20 Prozent über dem Mittelwert. Die Bandbreite berücksichtigt, dass selbst ausreichend ähnliche Wohnungen nicht zu einem einheitlichen Preis vermietet werden.
Ob eine konkrete Miete zulässig ist, folgt nicht allein aus ihrer Position in dieser Spanne. Noch nicht berechnete Besonderheiten müssen nachvollziehbar benannt werden. Rechtliche Grenzen, Begründung und Fristen sind zusätzlich zu beurteilen.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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