Pfaffenhofener Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig 01.10.2024 bis 30.09.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser von 25 bis 160 m² im Stadtgebiet Pfaffenhofen a. d. Ilm. Nicht anwendbar insbesondere auf selbst genutztes Eigentum, preisgebundene Wohnungen, Wohnheime, verbilligt oder mietfrei überlassenen Wohnraum, Einzelzimmer und nicht abgeschlossene Wohnungen.
Aktualität: Die Stadt hat eine Fortschreibung 2026 beschlossen; sie tritt erst am 01.10.2026 in Kraft. Bis dahin gilt dieser Stand 2024.
2. Art und Ausstattung des Wohnraums
3. Energetische und sonstige Modernisierungsmaßnahmen
Berücksichtigungsfähig bei Baujahr vor 1995 und Durchführung seit 2010, wenn die Maßnahme den Gebrauchswert gegenüber dem ursprünglichen Zustand wesentlich erhöht.
4. Wohnlage
Für „vergleichbare Ortsteile“ veröffentlicht der Mietspiegel kein Anschriftenverzeichnis. Die passende amtliche Ortsteilgruppe ist deshalb im Einzelfall zu prüfen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±17 %. Nicht bezifferte Merkmale und Garagen- oder Stellplatzmieten werden nicht automatisch berechnet. Die Stadt hat den Mietspiegel 2026 bereits beschlossen; er gilt erst ab 01.10.2026 und ist in diesem Rechner noch nicht vorweggenommen.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Pfaffenhofen a. d. Ilm 2024.
Mietspiegel Pfaffenhofen 2024: Was gilt bis zur Fortschreibung?
Der Mietspiegel Pfaffenhofen 2024 ist am Prüfdatum noch die geltende Berechnungsgrundlage. Die bereits beschlossene Fortschreibung tritt erst am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bis dahin verbindet der Rechner die aktuelle Basistabelle mit den veröffentlichten Prozentmerkmalen und weist auf den bevorstehenden Wechsel hin.
Wie lange ist die Ausgabe 2024 maßgeblich?
Der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB gilt vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2026. Der Stadtrat erkannte ihn am 10. Oktober 2024 als qualifiziert an. Für die Folgeausgabe hat die Stadt eine Erhöhung der Grundmietwerte um 4,42 Prozent angekündigt; die Zu- und Abschläge sollen unverändert bleiben. Diese künftigen Werte werden vor ihrem Inkrafttreten nicht vorweggenommen.
Erfasst werden frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet mit 25 bis 160 Quadratmetern. Preisgebundener Wohnraum, selbst genutztes Eigentum, Heime, vorübergehend vermietete oder nicht abgeschlossene Wohnungen gehören nicht dazu. Garagen- und Stellplatzwerte sind nur eine Orientierung außerhalb des qualifizierten Tabellenteils.
Wie wird die Pfaffenhofener Vergleichsmiete berechnet?
Zwölf Wohnflächen- und zehn Baualtersklassen ergeben 120 Basismieten. Für 80 bis unter 100 Quadratmeter und Baujahr 1975 bis 1984 beträgt die Basis 8,23 Euro je Quadratmeter. Ausstattung, Modernisierung und Ortsteil werden anschließend als Prozentpunkte saldiert.
Die amtliche Beispielwohnung mit 84 Quadratmetern kommt auf +15 Prozent Zuschläge und −12 Prozent Abschläge. Der Saldo von +3 Prozent ergibt zunächst gerundet 0,25 Euro. So entstehen 8,48 Euro je Quadratmeter und 712,32 Euro im Monat. Der Rechner folgt dieser in der Broschüre sichtbaren Cent-Zwischenrundung.
Welche Ausstattung und Lage verändern den Wert?
Einbauküche und ältere einfache Fenster wirken mit +5 beziehungsweise −5 Prozent. Aufzug, Terrasse und gehobene Böden zählen jeweils +2 Prozent. Gehobene Sanitärausstattung führt erst ab zwei der vier Kriterien zu einmalig +4 Prozent. Modernisierungsmaßnahmen geben jeweils +3 Prozent, aber nur bei Baujahren vor 1995 und einer Durchführung seit 2010.
Die Kernstadt, das EcoQuartier und Sulzbach liegen bei 0 Prozent. Weitere Ortsteilgruppen erhalten −3, −6 oder −7 Prozent; Tegernbach gehört zur letzten Gruppe. Weil die Broschüre kein vollständiges Straßenverzeichnis anbietet, darf eine unbekannte Anschrift nicht automatisch einer Lagegruppe zugewiesen werden.
Welche Spanne ist tatsächlich veröffentlicht?
Maßgeblich sind plus oder minus 17 Prozent. Diesen Wert nennen die Broschüre und der amtlich verlinkte Rechner übereinstimmend. Beim Beispiel führt das zu 7,04 bis 9,92 Euro je Quadratmeter.
Die Spanne beschreibt Marktstreuung und entscheidet nicht allein über die Rechtmäßigkeit. Abweichungen vom Mittelwert brauchen eine nachvollziehbare, noch nicht berechnete Begründung. Weitere mietrechtliche Vorgaben gelten unabhängig davon.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 2024.
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