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Plauener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · beschlossen am 19.05.2026

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für Wohnungen von 30 m² bis 120 m². Dezimalflächen werden der Klasse ihrer vollen Quadratmeter zugeordnet.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie die weiteren amtlichen Ausschlussfälle ist der Mietspiegel nicht anwendbar.

2. Baujahr und Gebäude

Bei nachträglich durch An- oder Ausbau geschaffenem Wohnraum gilt die Baujahresklasse der Baumaßnahme.

3. Wohnungsausstattung

Nur die vermietungsseitig gestellte Ausstattung berücksichtigen.

4. Modernisierung

5. Wohnlage

Die Wohnlage ist anhand der amtlichen Wohnlagenkarte auf Seite 11 der Broschüre zu bestimmen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Plauen. Die Zwei-Drittel-Spanne reicht von −13 % bis +13 % um den ermittelten Mittelwert.

Der qualifizierte Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 30 m² bis 120 m² im Stadtgebiet Plauen. Ausgenommen sind insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, öffentlich geförderter Wohnraum, überwiegend möblierte Wohnungen, Wohnheime, betreutes Wohnen, kurzzeitig befristete Mietverhältnisse, Untervermietung sowie Dienst-, Werks- und Gefälligkeitswohnungen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Informationsbroschüre Mietspiegel Plauen 2026. Amtliche Übersichtsseite. Amtlich verlinkter Online-Rechner.


Mietspiegel Plauen 2026: Prozentwerte und Rundung nachvollziehen

Der Mietspiegel Plauen 2026 setzt eine Basismiete nach Wohnfläche mit prozentualen Zu- und Abschlägen zusammen. Besonders wichtig ist die amtliche Rundungsfolge: Angezeigte Centwerte und intern weitergerechnete Werte können sich leicht unterscheiden. Der Rechner oben berücksichtigt genau diese Besonderheit.

Ist die Plauener Fortschreibung qualifiziert?

Ja, sie führt den 2024 erstellten qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB fort. Die Arbeitsgruppe erkannte die Anpassung am 17. März 2026 einstimmig als qualifiziert an; der Stadtrat beschloss sie am 19. Mai 2026. Fortschreibungsstichtag ist der 1. September 2025.

Das Modell gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet von 30 bis 120 Quadratmeter. Ausgenommen sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, preisgebundene, überwiegend möblierte oder gewerblich genutzte Wohnungen, kurze Befristungen und mehrere besondere Wohnformen. Für Baujahre ab 2024 veröffentlicht die Tabelle keinen Prozentwert.

Alle Tabellenwerte beziehen sich auf die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebs-, Stellplatz- oder Möblierungskosten.

Wie wird die Basismiete ausgewählt?

Die Tabelle gliedert den Bereich überwiegend in Zwei-Quadratmeter-Klassen. Von 30 bis 117 Quadratmeter umfasst jede Zeile zwei volle Quadratmeter; die letzte Klasse reicht von 118 bis 120. So entstehen 45 Basismieten zwischen 3,96 und 4,91 Euro je Quadratmeter. Dezimalflächen gehören zur Klasse ihrer vollen Quadratmeter.

Danach werden 20 nicht neutrale Prozentwerte saldiert. Sie betreffen Baujahr, Geschosszahl, Barrierearmut, zweites WC, Außenfläche, Etage und Aufzug, sichtbare Leitungen, Einbauküche, Kernsanierung, Dämmung, Sanitär oder Elektrik sowie die Wohnlage. Lage A bringt +9 Prozent, Lage C −4 Prozent; Lage B bleibt neutral.

Welche Modernisierungsregeln verhindern Doppelzählungen?

Eine Kernsanierung setzt die vollständige Erneuerung der in der Broschüre genannten Bauteile und Anlagen voraus. Die Zeiträume 1996 bis 2002, 2003 bis 2009 und 2010 bis 2023 schließen einander aus. Eine Dämmung nach 2002 zählt nicht zusätzlich zu einer Kernsanierung nach 2002. Gleiches gilt für Sanitär- oder Elektroarbeiten nach 2009 neben einer Kernsanierung nach 2009.

Warum kann die Monatsmiete von einer sichtbaren Multiplikation abweichen?

Der Korrekturbetrag und der Mittelwert werden zur Anzeige auf Cent gerundet, intern jedoch ungerundet weiterverwendet. Im amtlichen Beispiel führen 4,67 Euro Basismiete und +15 Prozent zu 5,3705 Euro. Sichtbar sind 5,37 Euro je Quadratmeter; bei 42 Quadratmetern entstehen korrekt 225,56 Euro statt 225,54 Euro.

Die Zwei-Drittel-Spanne reicht jeweils 13 Prozent nach unten und oben. Im Beispiel sind das 4,67 bis 6,07 Euro je Quadratmeter. Sie bildet statistische Streuung ab, macht aber weder jeden Wert innerhalb der Grenzen automatisch zulässig noch jeden Wert außerhalb ohne Einzelfallprüfung unzulässig.

Quelle: Informationsbroschüre Mietspiegel Plauen 2026, Stand 19. Mai 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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