Radebeuler Mietspiegelrechner
Einfacher Wohnraummietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026–30.12.2027
1. Grundangaben
2. Ausstattungsklasse
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Ausstattungen: zeitgemäße Heizung, zeitgemäße Fenster und zeitgemäße Elektroinstallation. Die genauen amtlichen Definitionen stehen in Anlage 1 des Mietspiegels.
Zeitgemäß bedeutet unter anderem eine Sammel- oder Etagenheizung mit moderner Regelungstechnik, Isolierglasfenster in mehr als der Hälfte der Räume oder voll funktionsfähige Kastendoppelfenster sowie ausreichend leistungsfähige Stromkreise, FI-Schutz für Bad und Küchen-Nassstrecke und angemessene Anschlüsse.
3. Wohnwertmindernde Merkmale
Jedes zutreffende Merkmal zählt einmal. Ein minderndes und ein erhöhendes Merkmal gleichen einander aus.
4. Wohnwerterhöhende Merkmale
Ergebnis: Orientierungswert der Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Radebeul.
Die Spanneneinordnung nach Anlage 3 hat ausdrücklich nur Empfehlungscharakter und ist nicht verbindlich. Ab einer Merkmalsdifferenz von acht wird die entsprechende Spannengrenze erreicht. Amtlich nicht bezifferte Tabellenfelder werden nicht geschätzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Wohnraummietspiegel Radebeul 2026.
Mietspiegel Radebeul 2026: Tabellenfeld und Spanneneinordnung verstehen
Der Mietspiegel Radebeul 2026 verbindet einen Tabellenmittelwert mit einer individuellen Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne. Entscheidend sind Gebäudealter, Wohnfläche, drei grundlegende Ausstattungsmerkmale und der Saldo weiterer Wohnwertmerkmale. Der Rechner oben führt diese Schritte zusammen und weist leere Tabellenfelder offen aus.
Ist der Radebeuler Mietspiegel einfach oder qualifiziert?
Radebeul veröffentlicht einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Für einen qualifizierten Mietspiegel reichten die verfügbaren Datenmengen laut Stadt nicht aus. Die Arbeitsgruppe aus Mieter- und Vermietervertretung, Wohnungswirtschaft, Sachverständigen und Stadtverwaltung vereinbarte die Ausgabe am 2. Dezember 2025.
Der Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2026 bis 30. Dezember 2027. Er erfasst nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Ein- und Zweifamilienhäuser sind wegen unzureichender Daten nicht einbezogen. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete je Quadratmeter; der Tabellenstand ist der 31. Juli 2025.
Wie findet man das richtige Tabellenfeld?
Das Tabellenfeld ergibt sich aus einer von sieben Baujahresklassen, drei Größenklassen und drei Ausstattungsklassen. Bei der Ausstattung zählt, ob zeitgemäße Heizung, Fenster und Elektroinstallation vorhanden sind. Ausschlaggebend sind ausschließlich Merkmale, die der Vermieter gestellt hat.
Rechnerisch entstehen 63 Kombinationen, doch nur 16 davon enthalten veröffentlichte Werte. Die übrigen 47 Felder bleiben leer und dürfen nicht durch Schätzungen ersetzt werden. Jede belegte Position nennt Untergrenze, Mittelwert und Obergrenze. So reicht etwa das Feld für Ausstattungsklasse 3, Baujahr 2005 bis 2014 und höchstens 60 Quadratmeter von 8,00 bis 8,90 Euro bei einem Mittelwert von 8,40 Euro je Quadratmeter.
Wie wirken die Wohnwertmerkmale auf den Mittelwert?
Je zehn erhöhende und mindernde Merkmale werden zunächst gegeneinander verrechnet. Dazu gehören etwa Aufzug, Fußbodenheizung, zweites WC und Gartenanteil sowie fehlender Balkon, starke Lärmbelastung oder ein nicht zeitgemäßes Bad. Jedes überwiegende Merkmal erschließt ein Achtel der passenden Halbspanne. Ab einer Differenz von acht ist die jeweilige Spannengrenze erreicht.
Im amtlichen oberen Beispiel überwiegen fünf positive Merkmale. Aus 8,40 Euro werden dadurch 8,71 Euro je Quadratmeter. Im unteren Beispiel führen vier überwiegende negative Merkmale von 6,60 auf 6,25 Euro. Die Korrektur wird zuerst auf Cent je Quadratmeter gerundet.
Welche Bedeutung hat das Rechenergebnis?
Das Ergebnis ist eine Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete der konkreten Wohnung. Die Stadt bezeichnet das Modell zur Spanneneinordnung ausdrücklich als unverbindliche Empfehlung. Wohnlage und individuelle Besonderheiten können unterschiedlich bewertet werden; eine gesonderte Wohnlagenkarte gibt es nicht.
Ein Wert innerhalb der veröffentlichten Spanne macht eine Miete daher nicht automatisch rechtlich zulässig. Umgekehrt ersetzt der Rechner weder die Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens noch die Würdigung besonderer Vertrags- und Wohnungsumstände.
Quelle: Wohnraummietspiegel der Großen Kreisstadt Radebeul 2026.
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