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Rheda-Wiedenbrücker Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.07.2026–30.06.2028

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Ausgeschlossen sind insbesondere Vermietungen unter einem Jahr, Wohnheime, gewerblich oder teilgewerblich genutzte Räume, vergünstigte Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen, gemeinschaftlich mit anderen Mietparteien genutzte Küche oder Sanitärräume sowie ein WC außerhalb der Wohnung. Eine Einbauküche oder Einbauschränke allein gelten nicht als Möblierung.

2. Standardausstattung und Modernisierung

Die Tabelle setzt ein vermieterseitig gestelltes Bad, ein WC innerhalb der Wohnung und eine Sammel- oder gleichwertige Etagenheizung für alle Wohnräume voraus.

Das Modernisierungsjahr darf nur ausnahmsweise angesetzt werden, wenn die Wohnung danach im Wesentlichen einer Neubauwohnung entsprach und mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus aufgewendet wurde. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB darf für diese Einordnung nicht genutzt worden sein.

3. Wohnlage und gewählter Spannenwert

Gute Wohnlagen und besondere Beeinträchtigungen durch Immissionen, unzureichende Infrastruktur oder eine Gewerbegebietslage werden ohne amtlich bezifferten Einzelbetrag innerhalb der veröffentlichten Spanne berücksichtigt. Die Auswahl des Spannenwerts bleibt eine Einzelfallbewertung.

4. Weitere Wohnwertmerkmale

Nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung berücksichtigen. Die amtliche Broschüre nennt keine Festbeträge; die Bilanz liefert deshalb ausschließlich eine qualitative Tendenz für die Spannenwahl.

Wohnwerterhöhende Merkmale

Wohnwertmindernde Merkmale

Keine zusätzlichen Wohnwertmerkmale gewählt.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Nicht enthalten sind insbesondere Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Zuschläge, etwa für Garage oder Untervermietung.

Die veröffentlichte Spanne bildet die inneren zwei Drittel der erhobenen Mieten ab. Einzelne Ausstattungs- und Lagemerkmale haben keine amtlich bezifferten Zu- oder Abschläge. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel der Stadt Rheda-Wiedenbrück 2026 und die amtliche Fortschreibungsdokumentation.


Mietspiegel Rheda-Wiedenbrück 2026: Wie werden Tabelle und Spanne gelesen?

Der Mietspiegel Rheda-Wiedenbrück 2026 ordnet eine Wohnung über Baualter und Wohnfläche in eine Tabellenzelle ein. Dort stehen Mittelwert sowie untere und obere Grenze der inneren Zwei-Drittel-Spanne. Weitere Wohnwertmerkmale helfen bei der Einordnung, verändern den Wert aber nicht durch feste Euro- oder Prozentbeträge.

Wie aktuell ist der Mietspiegel für Rheda-Wiedenbrück?

Die vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 geltende Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Sie schreibt den 2024 neu erstellten Mietspiegel anhand des Verbraucherpreisindexes fort. Ausgangspunkt sind die zum 1. Januar 2024 erhobenen Nettokaltmieten, angepasst auf den Stichtag 1. Januar 2026.

Erfasst sind grundsätzlich vermietete Wohnungen im Stadtgebiet, die bis Ende 2023 bezugsfertig waren und mindestens 25 Quadratmeter groß sind. Preisgebundener Wohnraum, Wohnheime, kurzzeitige Vermietungen und verschiedene Sonderwohnformen gehören nicht zum unmittelbaren Geltungsbereich.

Wie ist die Mietspiegeltabelle aufgebaut?

Acht Baualters- und fünf Größenklassen ergeben 40 mögliche Felder. Davon enthalten 38 einen Mittelwert und eine Spanne. Zwei Felder für 25 bis 50 Quadratmeter in den jüngsten Baualtersklassen bleiben leer, weil weniger als zehn Mietwerte vorlagen. Der Rechner interpoliert dort nicht.

Für das amtliche Beispiel mit 52 Quadratmetern und Baujahr 1998 nennt die Tabelle 7,64 Euro pro Quadratmeter. Die Spanne reicht von 6,74 bis 8,80 Euro. Bei sieben weiteren Feldern war die Fallzahl mit 10 bis 29 Beobachtungen gering; dort ist die Aussagekraft ausdrücklich eingeschränkt.

Welche Ausstattung setzt die Tabelle voraus?

Die Tabellenwerte verlangen ein vom Vermieter gestelltes Bad, ein WC innerhalb der Wohnung und eine Sammel- oder gleichwertige Etagenheizung für alle Wohnräume. Fehlt eines dieser Merkmale, lässt sich laut Broschüre kein Tabellenwert ablesen. Einbauküchen oder Einbauschränke allein gelten dagegen nicht als Möblierung.

Wie beeinflussen Wohnlage und Ausstattung die Spanne?

Positive und negative Merkmale aus Sanitär, Küche, allgemeiner Ausstattung, Gebäude und Wohnumfeld unterstützen die Positionierung innerhalb der Spanne. Auch mittlere und gute Wohnlage werden beschrieben. Da die Quelle keine Einzelbeträge veröffentlicht, zählt der Rechner Merkmale nur als qualitative Tendenz und leitet daraus keinen mathematischen Auf- oder Abschlag ab.

Wann kann ein Modernisierungsjahr verwendet werden?

Ein Modernisierungsjahr darf nur bei einer neubaugleichen Modernisierung das ursprüngliche Baujahr ersetzen. Die Wohnung muss danach im Wesentlichen einem Neubau entsprechen; außerdem gelten Anforderungen an den Kostenumfang und die Behandlung nach § 559 BGB. Für Wohnungen nach 2023 ist die jüngste Klasse lediglich eine gekennzeichnete Orientierung. Die ausgewiesene Spanne entscheidet nicht automatisch über die Zulässigkeit einer konkreten Miete.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Rheda-Wiedenbrück 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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