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Mietspiegelrechner Riegsee

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Riegsee für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Riegsee.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Riegsee 2025: Welche Vergleichsmiete passt zur Wohnung?

Der Mietspiegel Riegsee 2025 verbindet eine regionale Basistabelle mit prozentualen Korrekturen für Modernisierung und Ausstattung. Entscheidend ist, dass Riegsee zur Vergleichsraumgruppe 1 gehört. Der Rechner greift deshalb auf das örtlich vorgesehene Mietniveau zu und führt die in der Broschüre beschriebene Rundung aus.

Für welchen Zeitraum und welche Wohnungen gilt die Ausgabe?

Die Ausgabe trat am 1. Februar 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Januar 2027. Sie ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Mieter- und Vermietervertretungen erkannten sie am 15. Januar 2025 an. Grundlage waren 1.225 verwertete Datensätze aus allen 22 Kommunen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen.

Die zulässige Fläche beginnt bei 30 und endet bei 150 Quadratmetern; berücksichtigt sind Baujahre bis 2024. Erfasst werden frei finanzierte Wohnungen und auch Häuser, sofern sie vermietet sind. Geförderter Wohnraum, Heime, soziale Einrichtungen, gewerblich genutzte Objekte und höchstens drei Monate vermietete Ferienwohnungen fallen nicht darunter. Für überwiegend möblierte oder nicht abgeschlossene Wohnungen ist die Tabelle nicht unmittelbar anwendbar.

Wie bestimmt Gruppe 1 die Basismiete?

Gruppe 1 liefert 99 Ausgangswerte aus elf Flächenbereichen und neun Baualtersklassen. Dieselbe Tabelle wird für Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Riegsee und Seehausen verwendet. Ein Objekt von 80 bis unter 90 Quadratmetern startet bei 9,48 Euro in der ältesten Klasse. Für die Jahre 1975 bis 1984 stehen 9,27 Euro, für 2018 bis 2024 dagegen 11,05 Euro.

Zu diesem Ausgangswert kommen die Prozentmerkmale. Eine seit 2010 ausgeführte Vollsanierung bringt bei Baujahren vor 1990 +12 Prozent. Mindestens vier veröffentlichte Teilmaßnahmen ergeben einmalig +6 Prozent; fehlende Modernisierung führt zu −2 Prozent. Ab Baujahr 1990 bleibt dieser gesamte Block unberücksichtigt.

Welche Ausstattung verändert den Rechenwert?

Die größten einzelnen Beiträge liefern Einbauküche und Balkon, Loggia oder Terrasse mit jeweils +6 Prozent. Eigener Garten zählt +5 Prozent, Barrierearmut +4 Prozent. Drei von sechs genannten Sanitärmerkmalen lösen gemeinsam +2 Prozent aus. Einfache Böden senken den Wert um 5 Prozent; fehlender Keller, fehlende Gegensprechanlage oder ein unbeheizter Raum jeweils um 2 Prozent.

Für die Kontrollrechnung wird eine 84 Quadratmeter große Wohnung aus dem Jahr 1978 verwendet; ihr Ausgangsbetrag lautet 9,27 Euro. Vollsanierung, Barrierearmut und Terrasse sowie fehlender Keller und einfacher Boden ergeben saldiert +15 Prozent. Der gerundete Korrekturbetrag hebt die Vergleichsmiete auf 10,66 Euro je Quadratmeter; mit der Fläche multipliziert sind das monatlich 895,44 Euro.

Wie ist die Zweidrittelspanne zu verstehen?

Die statistische Bandbreite reicht von 80 bis 120 Prozent des Mittelwerts. Sie berücksichtigt Unterschiede, die das Tabellenmodell trotz vergleichbarer Eckdaten nicht erklärt.

Eine Lage innerhalb dieser Grenzen macht eine konkrete Miethöhe nicht automatisch rechtmäßig. Ebenso beweist eine Überschreitung allein noch keine Unzulässigkeit. Abweichungen vom errechneten Mittelwert benötigen nachvollziehbare, bislang nicht bewertete Besonderheiten; zusätzlich gelten die jeweiligen mietrechtlichen Voraussetzungen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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