Riesaer Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · in Kraft seit 01.10.2025
1. Grundangaben
Maßgeblich ist das Jahr der Bezugsfertigkeit. Eine Modernisierung verschiebt die Wohnung nicht in eine jüngere Baujahresgruppe.
2. Wohnwertmindernde Merkmale
Die Prozentwerte aller zutreffenden Merkmale werden mit den erhöhenden Werten verrechnet. Maßgeblich ist die vom Vermieter gestellte Ausstattung.
3. Wohnwerterhöhende Merkmale
Ergebnis: Orientierungswert der Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Riesa.
Die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung hat ausdrücklich nur Empfehlungscharakter und ist nicht verbindlich. Amtlich nicht bezifferte Tabellenfelder werden nicht geschätzt; eine Wohnlagendifferenzierung sieht der Mietspiegel nicht vor.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel Riesa 2025.
Mietspiegel Riesa 2025: Median und Zweidrittelspanne richtig einordnen
Der Mietspiegel Riesa 2025 ordnet Wohnungen zunächst nach Wohnfläche und Baujahr ein. Danach verschieben prozentual gewichtete Vor- und Nachteile den veröffentlichten Median innerhalb seiner Spanne. Der Rechner oben setzt dieses Modell um und zeigt auch, wenn für eine Kombination kein Tabellenwert vorliegt.
Welchen Rechtscharakter hat der Riesaer Mietspiegel?
Die Stadt bezeichnet die Ausgabe als einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Er entstand mit wissenschaftlicher Begleitung und einer Arbeitsgruppe aus Wohnungsunternehmen, Mieter- und Eigentümervertretung sowie Stadtverwaltung. Grundlage waren zum 1. Februar 2023 erhobene Nettokaltmieten.
Diese Werte wurden mit dem sächsischen Index der Nettokaltmieten zum 1. Juli 2025 fortgeschrieben. Die Fortschreibung trat am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie gilt für nicht öffentlich geförderte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Ausgenommen sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnheime, möblierte oder untervermietete Wohnungen und Wohnraum ohne eigenen Eingang.
Wie ist die Mietspiegeltabelle aufgebaut?
Fünf Wohnflächenklassen treffen auf sechs Baujahresgruppen. Damit gibt es 30 mögliche Tabellenpositionen. 24 Felder weisen einen Median sowie die untere und obere Grenze der Zweidrittelspanne aus. Sechs Kombinationen sind leer und werden vom Rechner nicht geschätzt.
Eine eigene Wohnlagenklasse gibt es nicht. Die Auswertung fand keinen belastbaren Zusammenhang zwischen Miethöhe und allgemeiner Wohnlagenqualität. Konkrete Vor- und Nachteile des Umfelds fließen stattdessen über die Merkmale der Spanneneinordnung ein. Eine Modernisierung verschiebt die Wohnung nicht in eine jüngere Baujahresgruppe; ihr Ausstattungsstand wird innerhalb des ursprünglichen Baualters berücksichtigt.
Wie verändern Prozentmerkmale den Median?
Zwölf erhöhende und zwölf mindernde Merkmale tragen unterschiedliche Prozentsätze. Ein Balkon bringt beispielsweise 8 Prozent, eine ruhige Wohnlage 12 Prozent und eine besonders hochwertige Ausstattung 15 Prozent. Auf der Gegenseite zählen etwa Einfachverglasung mit 13 Prozent, eine Lage an einer Hauptverkehrsstraße mit 7 Prozent oder fehlende Zubehörräume mit 6 Prozent.
Die Summen beider Richtungen werden verrechnet. Ein positiver Saldo wirkt anteilig auf den Abstand zur Obergrenze, ein negativer auf den Abstand zur Untergrenze. Im amtlichen Beispiel für 80 Quadratmeter und Baujahr bis 1945 führen netto 28 Prozent vom Median 5,43 zu 5,55 Euro je Quadratmeter. Ein negativer Saldo von 5 Prozent ergibt 5,41 Euro.
Wie sollte man das Ergebnis verwenden?
Der berechnete Wert dient als nachvollziehbare Orientierung innerhalb des passenden Mietspiegelfeldes. Das Prozentmodell hat laut Broschüre Empfehlungscharakter und ist nicht verbindlich. Besondere Vor- und Nachteile müssen sachgerecht gegeneinander abgewogen werden.
Auch eine Miete innerhalb der Spanne ist nicht allein deshalb rechtlich zulässig. Für ein konkretes Mieterhöhungsverlangen sind zusätzlich Vertrag, Begründung, Fristen und die tatsächlichen Eigenschaften der Wohnung zu prüfen.
Quelle: Mietspiegel 2025 der Großen Kreisstadt Riesa, Stand 1. Juli 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Grundstück weit unter Wert verkauft: Wann ist ein Kaufvertrag sittenwidrig?
Mieterlisten können rechtlich bindende Zusagen sein
WEG-Beschlüsse über Baumaßnahmen: Wann sind Angebote bestimmt genug?
