Zum Hauptinhalt springen

Mietspiegelrechner Schwaigen

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Schwaigen für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Schwaigen.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.


Mietspiegel Schwaigen 2025: Wie arbeitet die regionale Tabelle?

Der Mietspiegel Schwaigen 2025 nutzt die Basismieten der Vergleichsraumgruppe 4. Erst danach kommen die gemeinsamen Prozentwerte für Modernisierung, Sanitär und Ausstattung hinzu. So bildet der Rechner sowohl das örtliche Mietniveau als auch die besonderen Eigenschaften der Wohnung ab.

Wann und für welchen Wohnraum gilt der Mietspiegel?

Seine Laufzeit begann am 1. Februar 2025 und endet nach zwei Jahren am 31. Januar 2027. Als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB wurde er am 15. Januar 2025 von den beteiligten Interessenvertretungen anerkannt. Die Ausgabe deckt sämtliche 22 Kommunen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ab.

Direkt einordnen lassen sich frei finanzierte Wohnungen sowie Häuser, die vermietet werden. Zulässig sind Flächen ab 30 und höchstens 150 Quadratmeter; die Baujahrestabelle endet 2024. Selbst genutztes Eigentum, sozial gebundener Wohnraum, Heime, Sammelunterkünfte, gewerbliche Nutzung und sehr kurze Ferienvermietungen gehören nicht zum Anwendungsbereich.

Welche Ausgangswerte gelten speziell für Schwaigen?

Schwaigen teilt Gruppe 4 mit Bad Bayersoien, Großweil, Mittenwald und Oberau. Aus neun Baualters- und elf Flächenklassen entstehen 99 Basismieten. Für 80 bis unter 90 Quadratmeter lauten drei Vergleichswerte 8,00 Euro bei Baujahr bis 1918, 7,82 Euro bei 1975 bis 1984 und 9,33 Euro bei 2018 bis 2024.

Der Ausgangsbetrag wird um den Saldo aller Prozentpunkte verändert. Bei einem Gebäude vor 1990 bringt eine seit 2010 vorgenommene Vollsanierung +12 Prozent. Eine Teilmodernisierung setzt wenigstens vier veröffentlichte Maßnahmen voraus und zählt +6 Prozent. Ohne entsprechende Modernisierung kann ein Abschlag von 2 Prozent greifen.

Was ist bei den Ausstattungsangaben zu beachten?

Nur vom Vermieter bereitgestellte Merkmale werden berücksichtigt. Einbauküche sowie Balkon, Loggia oder Terrasse erhöhen den Wert jeweils um 6 Prozent. Barrierearmut bringt +4 Prozent. Für den Sanitärzuschlag von 2 Prozent müssen wenigstens drei Kriterien wie Badewanne, separate Dusche, Badfenster oder Fußbodenheizung zusammenkommen.

Beim Rechenfall mit 84 Quadratmetern und Baujahr 1978 startet Schwaigen bei 7,82 Euro. Die drei positiven Angaben sind Vollsanierung, Barrierearmut und Terrasse. Fehlender Keller und einfacher Boden wirken dagegen. Der verbleibende Saldo von +15 Prozent ergibt nach Cent-Rundung 8,99 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 755,16 Euro monatlich.

Wie hilft die Spanne bei der Einordnung?

Die Zweidrittelspanne liegt 20 Prozent unter bis 20 Prozent über dem Mittelwert. Sie fängt den statistisch verbleibenden Unterschied zwischen sonst vergleichbaren Mietobjekten auf. Betriebskosten gehören dabei nicht zum verglichenen Nettomietbetrag.

Der Korridor ist kein pauschaler rechtlicher Freibrief. Eine konkrete Miete innerhalb der Grenzen kann an anderen Voraussetzungen scheitern; eine Überschreitung kann eine gesonderte Begründung verlangen. Maßgeblich sind nachvollziehbare Besonderheiten und die Regeln des jeweiligen Mietverhältnisses.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

03. November 2025
Wer aufs Land zieht, sucht oft Ruhe und Idylle. Doch was passiert, wenn das ländliche Leben durch Kuhglocken zum Ärgernis wird? Ein aktueller Fall ...
26. Januar 2026
Die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sorgt regelmäßig für Streit. Besonders heikel: Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage. Der ...
15. Oktober 2025
Müssen Wohnungseigentümer auch für ursprüngliche Baufehler an ihren Fenstern aufkommen? Der Bundesgerichtshof hat diese wichtige Frage nun eindeuti...
16. April 2026
Vulkanausbrüche in Berlin? Schneelawinen in Lichtenberg? Ein Gericht stellt klar: Vermieter dürfen Mietern keine Versicherungskosten für Fantasie-R...