Sindelfinger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2028
1. Wohnung
Anwendbar auf ganzzahlige Wohnflächen von 30 bis 140 m² und bis 2023 fertiggestellte Mietwohnungen und vermietete Häuser des nicht preisgebundenen Sindelfinger Wohnungsmarkts. Bei nachträglich geschaffenem Wohnraum zählt das Jahr der Baumaßnahme.
2. Art, Ausstattung und Beschaffenheit
Nur Merkmale ansetzen, die vom Vermieter gestellt wurden. Nicht ausgewählte Merkmale werden neutral behandelt.
Abwertende Merkmale
Aufwertende Merkmale
3. Sanitärausstattung
Mindestens sechs der nachfolgend veröffentlichten Merkmale ergeben eine gehobene Sanitärausstattung mit +2 %. Es zählen ausschließlich vom Vermieter gestellte Merkmale.
4. Modernisierungen nach 2008
Nur für Wohnungen mit Baujahr vor 1990. Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten zählen nicht. Voll- und Teilmodernisierung derselben Ebene schließen einander aus.
Gebäude
Eine Teilsanierung wird ab mindestens zwei ausgewählten Maßnahmen mit +4 % berücksichtigt.
Wohnung
Eine Teilmodernisierung wird ab mindestens zwei ausgewählten Maßnahmen mit +3 % berücksichtigt.
5. Wohnlage
Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über die im amtlichen Online-Rechner veröffentlichten Sindelfinger Anschriften gesetzt werden. Gemessen wird von der Außenkante des festgelegten Innenstadtbereichs.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Sindelfingen.
Die ausgewiesene Zweidrittel-Spanne beträgt ±20 %. Eine Abweichung vom Mittelwert ist im Einzelfall zu begründen. Für möblierten oder teilmöblierten Wohnraum und weitere in der Broschüre genannte Sonderfälle ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für Böblingen und Sindelfingen 2026.
Mietspiegel Sindelfingen 2026: Welche Merkmale bestimmen den Mittelwert?
Der Mietspiegel Sindelfingen 2026 kombiniert eine Basismiete nach Fläche und Baualter mit prozentualen Zu- und Abschlägen. Ausstattung, Sanitärobjekte, Modernisierung und die Entfernung zur Innenstadt fließen in die Rechnung ein. Das Ergebnis bezeichnet die monatliche Nettokaltmiete.
Ist der Sindelfinger Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die Interessenvertretungen erkannten die Ausgabe am 27. März 2026 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Sie gilt vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2028. Es handelt sich um eine Indexfortschreibung des gemeinsam mit Böblingen erstellten Mietspiegels 2024; die Basismieten stiegen dabei um 4,60 Prozent.
Erfasst werden Mietwohnungen und vermietete Häuser des nicht preisgebundenen Markts mit 30 bis 140 Quadratmetern. Sozialwohnungen, überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum, Heime und bestimmte möblierte Räume gehören nicht dazu. Für Baujahre nach 2023 enthält die Tabelle keine Klasse.
Wie funktionieren Basistabelle und Ausstattung?
Elf Größen- und neun Baualtersklassen ergeben 99 Basismieten. Eine Wohnung mit 75 Quadratmetern und Baujahr 1997 startet beispielsweise bei 10,49 Euro je Quadratmeter. Auf diese Basis werden alle zutreffenden Prozentwerte gemeinsam angewandt.
Eine Einbauküche bringt +7 Prozent, ein Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus +4 Prozent. Dezentrale Warmwasser- oder Heizungsversorgung wirken jeweils mit −4 Prozent. Bei der Sanitärausstattung löst das Erreichen von mindestens sechs der elf tatsächlich veröffentlichten Kriterien einmalig +2 Prozent aus; die Merkmale sind keine einzelnen Zuschläge.
Welche Regeln gelten für Modernisierung und Lage?
Modernisierungswerte sind nur bei Baujahren vor 1990 und für Arbeiten nach 2008 vorgesehen. Je nach Umfang ergeben Gebäude-Vollsanierung oder -Teilsanierung +8 beziehungsweise +4 Prozent. Für die Wohnung gelten +6 oder +3 Prozent. Voll- und Teilmaßnahmen derselben Ebene dürfen nicht gleichzeitig zählen.
Eine Adresse höchstens 750 Meter Luftlinie vom festgelegten Innenstadtbereich erhält +5 Prozent. Die genaue Anschrift entscheidet: 750 Meter zählen noch, 752 Meter nicht mehr. Wenn keine eindeutige amtliche Adresse vorliegt, darf die Innenstadtlage nicht aus einer benachbarten Hausnummer abgeleitet werden.
Was zeigt die Spanne von 20 Prozent?
Der Korrekturbetrag wird zunächst auf Cent gerundet und dann zur Basis addiert. Im amtlichen Beispiel ergeben saldiert +7 Prozent auf 10,49 Euro einen Zuschlag von 0,73 Euro. Das führt zu 11,22 Euro je Quadratmeter und 841,50 Euro monatlich bei 75 Quadratmetern.
Um den Mittelwert liegt eine Zweidrittelspanne von ±20 Prozent. Sie berücksichtigt Unterschiede, die das Modell nicht vollständig erklärt. Eine konkrete Miete ist innerhalb dieser Grenzen nicht automatisch rechtmäßig; für eine Abweichung und jede Mieterhöhung bleiben weitere Wohnwertgründe und die gesetzlichen Voraussetzungen relevant.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Böblingen und Sindelfingen 2026.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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