Speyerer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig seit 01.01.2026
1. Wohnung
Anwendbar auf freie Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet mit 25 bis 150 m², Badezimmer und WC. Maßgebend ist das Jahr der Bezugsfertigkeit; bei späterem Ausbau das Ausbaujahr.
2. Wohnlage
Das amtliche Verzeichnis liefert −3 bis +2 Ausgangspunkte. Hinzu kommen die zutreffenden Merkmale unten; ohne eindeutige Adresse kann die fertige Wohnlage manuell gewählt werden.
3. Sanitärausstattung
Nur vermieterseits gestellte Merkmale des am besten ausgestatteten Badezimmers zählen.
4. Art, Ausstattung und Modernisierung
Ausstattungsmerkmale zählen nur, wenn sie vermieterseits gestellt wurden.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Speyer.
Die feste 2/3-Spanne beträgt −1,12 €/m² bis +1,07 €/m². Eine Abweichung vom Mittelwert setzt laut Mietspiegel nicht abgebildete oder wesentlich abweichende Merkmale voraus.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Speyer 2026 und Dokumentation zur Fortschreibung.
Mietspiegel Speyer 2026: Welche Eurobeträge verändern die Basismiete?
Der Mietspiegel Speyer 2026 beginnt mit einer wohnflächengenauen Basismiete. Baujahr, Wohnlage, Sanitär und weitere Merkmale verändern sie durch feste Eurobeträge je Quadratmeter. Das macht den Rechenweg gut nachvollziehbar: Alle zutreffenden Beträge werden addiert, danach folgt eine feste asymmetrische Spanne.
Ist der Speyerer Mietspiegel qualifiziert?
Ja, der 19. Speyerer Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Er wurde als Indexfortschreibung der Ausgabe 2024 am 10. Dezember 2025 anerkannt und gilt seit dem 1. Januar 2026. Die Stadt stellt daneben einen aktuellen Online-Rechner bereit.
Der Anwendungsbereich umfasst frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet mit 25 bis 150 Quadratmetern, Badezimmer und WC. Verglichen wird die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten, Stellplatz, Garage sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge.
Wie werden Wohnfläche, Baujahr und Lage verarbeitet?
Für jeden vollen Quadratmeter von 25 bis 150 gibt es genau eine Basismiete, also 126 Ausgangswerte. Die Fläche wird auf volle Quadratmeter gerundet. Fünf Baujahresklassen führen zu Beträgen zwischen 0,00 und plus 1,64 Euro je Quadratmeter. Modernisierungen verändern das Baujahr nicht; nur ein später errichteter Gebäudeteil wird nach seinem Ausbaujahr eingeordnet.
Die Wohnlage entsteht aus amtlichen Adresspunkten und bis zu fünf Merkmalen der konkreten Wohnung. Eine negative Summe bedeutet einfache Lage und minus 0,30 Euro. Null oder ein Punkt sind neutral; mehr als ein Punkt ergeben plus 0,28 Euro. Das Adressverzeichnis enthält sowohl ganze Straßen als auch Hausnummernbereiche.
Welche Ausstattung zählt zusätzlich?
Sechs positive und ein negatives Sanitärmerkmal bilden einen Saldo. Daraus folgt ein Betrag von minus 0,35 bis plus 1,06 Euro je Quadratmeter. Weitere feste Werte gelten unter anderem für Penthouse, komplette Einbauküche, hochwertigen Boden, Aufzug, fehlenden Balkon, eigenen Garten, Stellplatz und Dreifach-Wärmeschutzfenster.
Einen besonderen Modernisierungszuschlag gibt es nur für den vermieterseits nach dem 1. Januar 2010 vorgenommenen Austausch aller Fenster: plus 0,29 Euro je Quadratmeter. Andere Maßnahmen erhalten keinen frei geschätzten Betrag.
Was lässt sich am amtlichen Beispiel prüfen?
Die Beispielwohnung hat 65 Quadratmeter, Baujahr 1956, gute Lage, Einbauküche, keinen Balkon und leicht überdurchschnittliches Bad. Aus 7,29 Euro Basismiete und den Beträgen plus 0,28, plus 0,44, minus 0,40 und plus 0,35 entstehen 7,96 Euro je Quadratmeter oder 517,40 Euro monatlich.
Die Spanne liegt fest bei minus 1,12 und plus 1,07 Euro je Quadratmeter, im Beispiel also bei 6,84 bis 9,03 Euro. Sie hilft bei der Einordnung nicht erfasster Unterschiede, macht eine Vertragsmiete innerhalb der Grenzen aber nicht automatisch rechtmäßig.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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