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Stolberger Mietspiegelrechner

Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026–31.12.2027

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte und steuerbegünstigte Wohnungen sowie Altbauten im Stadtgebiet. Für Baujahre ab 2021 nennt er keine Tabelle, sondern nur die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete.

2. Baualtersgruppe und Modernisierung

Eine Teilmodernisierung ordnet Wohnungen bis Baujahr 1970 der Gruppe 1971–1980 und jüngere Wohnungen der jeweils nächsten Gruppe zu. Bei Vollmodernisierung ist eine Einordnung höchstens bis 2011–2020 möglich. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ist eine getrennte Kostenberechnung und wird hier nicht berechnet.

3. Wohnlage

Einfache Wohnlage: Bereich von Industrieanlagen, starke Verkehrs-, Lärm-, Staub- oder Geruchsbelastung, wenig Licht, Luft und Sonne oder fehlende nahe Verkehrs- und Einkaufsmöglichkeiten.

Mittlere Wohnlage: Wohnstraße oder Wohngegend ohne Lagevorteile; öffentlicher Verkehr und Einkaufsmöglichkeiten sind bis etwa fünf Minuten zu Fuß erreichbar. Hierzu können auch innerstädtische Wohn- und Geschäftsstraßen mit Durchgangsverkehr gehören.

Gute Wohnlage: bevorzugtes ruhiges Wohnviertel nahe Grünanlagen oder mit Gärten beziehungsweise Vorgärten und gut erreichbarer Infrastruktur.

Laut Mietspiegel gehört der überwiegende Teil des Stolberger Wohnungsbestands zur mittleren Wohnlage.

4. Wohnungsgröße und Eigenheim

Kleinwohnungszuschläge sind nur im veröffentlichten „bis zu“-Rahmen und nach Einzelfallprüfung wählbar. Der Großwohnungsabschlag gilt ausschließlich für den Flächenanteil oberhalb von 90 m². Bei Eigenheimen entfällt er; Garten, Garage oder Garagenstellplatz sind mit dem Eigenheimzuschlag abgegolten.

5. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Wertsteigernde Beispiele

Wertmindernde Beispiele

Der Mietspiegel beziffert die Einzelwirkung dieser Merkmale nicht. Die Auswahl dokumentiert deshalb nur die Einzelfallabwägung; den Rechenwert bestimmt ausschließlich die gewählte Spannenposition.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Stolberg (Rheinland). Da der Mietspiegel nur Mietspannen veröffentlicht, ist die angezeigte Spannenmitte eine rein rechnerische Orientierung.

Der Großwohnungsabschlag wird nur auf den über 90 m² hinausgehenden Flächenanteil angewandt. Frei wählbare Prozentwerte sind auf die amtlich veröffentlichten „bis zu“-Grenzen beschränkt. Die konkrete Spannenposition und jeder Zuschlag sind anhand des Einzelfalls zu begründen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) 2026.


Mietspiegel Stolberg 2026: Wie werden Spanne, Wohnfläche und Modernisierung eingeordnet?

Der Mietspiegel Stolberg 2026 veröffentlicht Mietspannen nach Baualter und Wohnlage, aber keinen amtlichen Mittelwert. Der Rechner verwendet deshalb eine klar bezeichnete rechnerische Spannenmitte. Größenkorrekturen, Eigenheimzuschlag und Modernisierung folgen besonderen Regeln.

Welchen rechtlichen Charakter hat die Ausgabe?

Die Broschüre bezeichnet sich als Mietspiegel, weist aber weder eine Einordnung als einfach oder qualifiziert noch eine wissenschaftliche Methodik aus. Herausgeberin ist die Kupferstadt Stolberg gemeinsam mit örtlichen Mieter- und Vermietervertretungen. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 und zunächst bis zum 31. Dezember 2027.

Erfasst werden freifinanzierte und steuerbegünstigte Wohnungen sowie Altbauten im Stadtgebiet. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettokaltmieten ohne Betriebskosten. Für Baujahre ab 2021 veröffentlicht die Tabelle keinen Wert; dort verweist sie lediglich auf die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete.

Wie ist die Tabelle gegliedert?

Sieben Baualtersgruppen und drei Wohnlagen ergeben 21 Spannen. Der überwiegende Stolberger Wohnungsbestand gehört laut Quelle zur mittleren Lage. Ein amtliches Straßenverzeichnis gibt es nicht; die Lage muss daher anhand der veröffentlichten Merkmale beurteilt werden. Für 75 Quadratmeter, Baujahr 1995 und mittlere Wohnlage reicht die Spanne von 7,20 bis 8,40 Euro pro Quadratmeter. Die rechnerische Mitte liegt bei 7,80 Euro oder 585,00 Euro monatlich.

Wie wirkt sich die Wohnfläche aus?

Bei Kleinwohnungen unter 45 Quadratmetern mit integriertem Sanitär- und Versorgungsbereich ist ein Zuschlag bis 10, 20 oder 30 Prozent möglich. Er wird nicht automatisch angesetzt. Oberhalb von 90 Quadratmetern gilt ein Abschlag nur für den darüberliegenden Flächenanteil. Eine 105-Quadratmeter-Wohnung wird also mit 90 Quadratmetern voll und nur mit 15 Quadratmetern um 20 Prozent vermindert berechnet.

Welche Sonderregeln gelten für Ausstattung und Häuser?

Fehlen ein eigenes Bad, eine eigene Dusche oder eine Heizung, darf der Ansatz höchstens der ältesten Klasse in einfacher Wohnlage entsprechen. Bei vermieteten Eigenheimen sind bis zu 15 Prozent Zuschlag möglich; dafür entfällt der Großwohnungsabschlag. Garten, Garage und ähnliche Nutzungen sind mit dem Zuschlag abgegolten. Wertsteigernde und wertmindernde Ausstattungen bleiben ohne veröffentlichte Einzelbeträge qualitative Einordnungsmerkmale.

Wie verändert eine Modernisierung die Altersklasse?

Eine Teilmodernisierung verlangt mindestens drei von fünf Maßnahmen. Ältere Wohnungen können dann in die Gruppe 1971 bis 1980, jüngere in die nächsthöhere veröffentlichte Gruppe wechseln. Eine Vollmodernisierung setzt einen neubauähnlichen Zustand und mindestens ein Drittel der Neubaukosten voraus. Sie erlaubt eine Auswahl bis zur Klasse 2011 bis 2020. Keine dieser Regeln ersetzt die Prüfung des Einzelfalls oder macht jeden Wert innerhalb einer Spanne automatisch rechtmäßig.

Quelle: Mietspiegel der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) für die Zeit ab 1. Januar 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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